ISS Newsletter 06-2014

Newsletter 06-2014

NEWSLETTER 06/2014

Inhalt

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Betreutes Wohnen

Service für Verkäufer

Architektur Gothe

Das Grundbuch

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Sommer - Sonne - Ausflug 4-Zimmer-Wohnung Wir suchen ...

Forst und Land

Kontakt Heute gibt’s „Obatzda“

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Betreutes Wohnen in Bad Bergzabern

In dem modernen Gebäude entstehen 12 barrierefreien Eigentumswohnungen. Die Wohnanlage verfügt über einen Aufzug, Garagen und Stellplätze (die optional zu den Wohnungen gekauft werden können). Im Erdgeschoss / Untergeschoss ist ein Pflegebad mit einer Pflegewanne, Handwaschbecken und WC vorgesehen. Jede Wohnung wird mit einem Notrufsystem ausgestattet, das den erforderlichen Vorschriften entspricht und mindestens einen Notrufzugschalter in der Nasszelle hat, sowie mit einem Funksystem, das über die Telefonanlage geführt wird und mindestens 4 Rufnummern jeweils dreimal anwählt. Außerdem sind die Wohnungen mit elektrischen Rollläden, Plattenbelag oder Parkett sowie Fußbodenheizung ausgestattet. Die Tageslichtbäder erhalten eine allseitige Verfliesung mit Wandfliesen.

Energieausweis für Wohngebäude gemäß den §§ 16 EnEV: Energiebedarf für Wohngebäude 67,8 kWh/(m²a), Erdgas, Baujahr 2015

Hinweis

Die Immobilien Sandra Schwarz übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben. Änderungen, Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten. Die Immobilien Sandra Schwarz behält sich das Recht vor, ohne vorige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen. Sämtliche Tätigkeiten bezüglich dem Verkauf der im Prospekt genannten Wohnungen sind für den Käufer kostenlos.

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Betreutes Wohnen in Bad Bergzabern

Beispiel - Wohnung Nr. 0.2

Liebe Interessentin, lieber Interessent,

im Erdgeschoss, barrierefreier Zugang, mit 78,16 m² Wohnfläche

gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch näher über unser Vorhaben. Wir nehmen uns Zeit um Ihre Vorstellungen und Anforderungen kennenzulernen. Für konkrete Anfragen sowie Beratungen für den Erwerb der in diesem Prospekt angebotenen Wohnungen stehen wir Ihnen gerne kostenlos zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach unverbindlich an oder schreiben Sie uns! Wir übermitteln Ihnen gerne unser Exposé und unterbreiten Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

• elektrische Rollläden • Fußbodenheizung

• Tageslichtbad • Abstellkammer

• Vorrichtung für Notrufanlage • Platten- oder Parkettböden

Kaufpreis

Euro 188.000,00 - Stellplatz Euro 8.800,00

Wir freuen uns über Ihre Nachricht!

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DAS GRUNDBUCH

Die Geschichte

Grundbesitz seines Königreichs zusammenstellen ließ. Neben den Urbaren als Verzeichnisse der Grundstücke einer Grundherrschaft, kann man insbesondere die im Hochmittelalter in den Städten entstandenen Stadtbücher als einen Vorläufer des heutigen Grundbuchs betrachten. Diese Amtsbücher enthalten unterschiedlichste Rechtsakte (von städtischen Privilegien über städtische Satzungen bis zu Rechtsgeschäften zwischen Bürgern). Rezeption des römischen Rechts - Die Rezeption des römischen Rechts hemmte die Entwicklung und Verbreitung von Eintragungen von

Antike und Mittelalter - Die Aufzeichnung von Rechten an Grundstücken hat eine lange Tradition. Aus der Antike sind Steuerkataster geläufig. Im Mittelalter wurden Grundstückserwerbungen oder Übereignungen einer Grundherrschaft in so genannten Traditionscodices, Besitzungen in Urbaren aufgezeichnet. Ein berühmtes Urbar ist das 1086 geschaffene Domesday Book, das zu den ältesten heute überlieferten Verzeichnissen dieser Art gehört, in dem Wilhelm der Eroberer allen

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(sog. Personalfolium) angelegt oder nach anderen Systemen geordnet. In Preußen war dabei der Erlass der Allgemeinen Hypotheken-Ordnung für die gesamten Königlichen Staaten in der Fassung von 1783 ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte des Grundbuchs: Hier wurde bereits eine Eintragung nach dem Realfoliensystem festgelegt, es wurden Eigentumsverhältnisse, Grundpfandrechten und die meisten dinglichen Belastungen niedergelegt, für die zur Eintragung eine Begründung bereits erforderlich war. Auch in Bayern und Württemberg gab es in dieser Zeit ähnliche Entwicklungen. 1872 wurde die preußische Grundbuchordnung erlassen, die das Eintragungssystem schon weitgehend gemäß dem heutigen Grundbuch regelte. Im März 1897 trat im Deutschen Reich die erste gesamtdeutsche

Grundbuchordnung (GBO) in Kraft, die mit Änderungen noch heute gültig ist. Sie überließ jedoch noch viele Fragen der Regelung der einzelnen Länder. Erst 1935 erhielt die Grundbuchordnung eine einheitliche und der heutigen Fassung im Wesentlichen entsprechende Gestalt. Dabei wurde vor allem das preußische System, das dort seit 1872 galt, für Gesamtdeutschland übernommen. Der Begriff des Grundbuchs wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Grundbuchordnung nicht einheitlich verwendet. Nach § 3 Abs. 1 GBO erhält jedes Grundstück im Grundbuch eine besondere Stelle (Grundbuchblatt). Das Grundbuchblatt ist für das Grundstück als das Grundbuch im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzusehen. Es gelten die Grundbuchprinzipien.

Immobiliareigentum, da überall dort, wo das lokale Recht keine eindeutigen Regelungen enthielt, fortan das gemeine Recht galt, das zur Formlosigkeit der Grundstücksübereignung neigte. Allerdings konnte insbesondere in einigen Städten, in denen das Stadtrecht bereits ausdifferenziert war, das römische Recht nicht Fuß fassen, so dass dort der deutschrechtliche Grundsatz der Auflassung mit nachfolgendem Bucheintrag – teilweise in Gestalt von Mischformen – erhalten blieb. Neuzeit - Spätestens seit den mit dem Dreißigjährigen Krieg verstärkten Unklarheiten in den Eigentumsverhältnissen über Grund und Boden wuchs das Bedürfnis nach Aufzeichnungen über das Eigentum von Grund und Boden. Der frühmoderne Staat befriedigte dieses Bedürfnis mit

einem systematischen Amtsbuchwesen, das neben Grundstücksgeschäften (Verkäufen, Hypotheken) auch erbrechtliche Verfügungen sicherte (Inventarbücher, Testamtsbücher). Entwicklung in Deutschland - In verschiedenen Teilen Deutschlands tauchten als Teil der Bücher der freiwilligen Gerichtsbarkeit Hypotheken- oder Pfandbücher auf, in die jedoch meist lediglich die Belastung mit Grundpfandrechten einzutragen war. Nicht immer war dabei die Eintragung auch notwendig, um das Recht zu begründen. Auch für Eigentumsübertragungen war noch nicht immer eine Eintragung erforderlich. Nur zum Teil wurde hier bereits nach dem Realfoliensystem gearbeitet (pro Grundstück also ein Grundbuchblatt), häufig wurde jedoch z. B. auch ein Blatt pro Eigentümer

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Automatisiertes Abrufverfahren nach § 133 GBO - Das „EDV-Grundbuch“ ersetzt das herkömmliche Papier-Grundbuch (§ 133 GBO) und ermöglicht besonders Notaren und Kreditinstituten den (Online-)Zugriff darauf (Beschleunigung des Grundbuchverfahrens). Verträge können schneller beurkundet werden, bei Problemen während der notariellen Beurkundung, bei den Bankinstituten etc. sind jederzeit Rückfragen möglich (Einsicht in den aktuellen Grundbuchstand). Dadurch wird die Abwicklung beispielsweise eines Kaufvertrages, der Finanzierung, der Auflassungsvormerkung bis zur endgültigen Grundbucheintragung und dem Baubeginn beschleunigt (im Rahmen der Grenzen, die die Grundbuchordnung setzt). Rechtliche Voraussetzungen: Offen ist das

elektronische Grundbuch einerseits für Notare, Behörden, Gerichte, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, anderseits Personen oder Stellen, die entweder vom Eigentümer zur Einsicht ermächtigt wurden oder an demGrundstück dinglich berechtigt sind oder die Zwangsvollstreckung betreiben und zur Einsicht ins Grundbuch gem. § 12, § 12a GBO und zur Anfertigung von Grundbuchblattabschriften berechtigt sind. Alle anderen müssen ihr berechtigtes Interesse (belegtes Kaufinteresse/Vollmacht vom Verkäufer/ Mieter) nachweisen. Besonderheiten gelten für die Presse: Über den ursprünglichen, dem allgemeinen Rechtsverkehr mit Grundstücken dienenden Regelungszweck hinaus – besteht im Hinblick auf die verfassungsrechtlich verbürgte Pressefreiheit, die

Grundbuchamt - Die Amtsgerichte sind auf Grundlage des Registerrechts als Grundbuchämter für die in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Als Ausnahme hiervon übernehmen bis zum 31.12.17 in Baden-Württemberg die Aufgabe der Grundbuchführung staatliche Grundbuchämter. Im badischen Rechtsgebiet befinden sich diese staatlichen Grundbuchämter bei den Gemeinden. Grundbuchbeamter ist der zuständige Badische Amtsnotar im Landesdienst (Richter-Notar) oder falls dem Notariat ein solcher zugewiesen ist, neben dem Notar ein Rechtspfleger. In neun größeren Gemeinden (Mannheim, Karlsruhe, Karlsruhe- Durlach, Heidelberg, Baden-Baden, Pforzheim, Konstanz, Lahr und Weinheim) befinden sich die staatlichen Grundbuchämter direkt bei den

Notariaten. Im württembergischen Rechtsgebiet werden die Grundbücher von den Bezirksnotaren geführt. Zum1. April 2012 hat das erste zentralisierte Grundbuchamt beim Amtsgericht Emmendingen seinen Dienst aufgenommen, am 1. Juli 2012 nahmen die zentralisierten Grundbuchämter bei den Amtsgerichten Achern, Tauberbischofsheim und Villingen-Schwenningen ihren Dienstbetrieb auf. Zum1. Juli 2012 wurde bei diesen Grundbuchämtern auch der elektronische Rechtsverkehr eingeführt, das heißt nicht nur die Grundbücher selbst werden maschinell geführt, sondern auch die Grundakten werden dort elektronisch geführt. Elektronisches Grundbuch - Ein elektronisch geführtes Grundbuch kann auch über das Internet eingesehen werden (§ 12 GBO findet hier Anwendung).

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Zweite Abteilung - Die Zweite Abteilung verzeichnet alle Lasten und Beschränkungen, die nicht in der Dritten Abteilung einzutragen sind: Grunddienstbarkeiten und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Auflassungsvormerkungen (für die Zeit zwischen Abschluss eines Kaufvertrages und dessen endgültigem Vollzug) und Verfügungsbeschränkungen (Insolvenz- und Testamentsvollstreckervermerke, Vorkaufsrecht, Wohnrecht, Sanierungsvermerke, Nießbrauch, Reallast, Erbbaurecht usw.) Dritte Abteilung - Die Dritte Abteilung enthält die Grundpfandrechte: Hypotheken (auch Zwangssicherungshypotheken,diebeispielsweisedie Finanzämter für Steuerschulden in einem verkürzten Verfahren eintragen lassen können), Grundschulden

und (sehr selten) Rentenschulden. Wenn im Text einer Grundbucheintragung auf Urkunden Bezug genommen wird, gehört auch die zugehörige Grundbuchakte,dieAusfertigungenoderbeglaubigte Abschriften der im Grundbuch genannten Urkunden enthält (z. B. Grundschuldbestellungsurkunde), zum Grundbuchinhalt. Änderungen im Grundbuch - Löschungen im Grundbuch bedeuten nicht, dass ein Eintrag entfernt wird, da jede Maßnahme, auch die erledigte, im Grundbuch lesbar bleiben muss. Die Löschung wird vielmehr als Vermerk bei dem entsprechenden Recht eingetragen und derTexteintrag des Rechtes wird (als „Lesehilfe“, nicht aber für die Löschung konstitutiv„gerötet“, also entweder jede Zeile rot unterstrichen oder der ganze Textblock rot

journalistische Vorbereitungstätigkeit einschließt, auch ein schutzwürdiges Interesse der Presse daran, von den für ein bestimmtes Grundstück vorgenommenen Eintragungen Kenntnis zu erlangen, das nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO für die Gestattung der Grundbucheinsicht erforderliche berechtigte Interesse zu begründen vermag. Gliederung des Registers - Das Grundbuch enthält neben der Aufschrift (Bezeichnung des als Grundbuchamt zuständigen Amtsgerichtes, Angabe von Band und Blatt) ein Bestandsverzeichnis (Register), in dem Lage und Größe des Grundstücks entsprechend der Bezeichnung im Kataster (nach Gemarkung, Flur und Flurstück) vermerkt sind. Ferner werden in dem Register grundstücksgleiche Rechte wie z. B. das Wohnungseigentum

oder Auch Gemeinderechte (z. B. ein Weiderecht auf einer Gemeindewiese) werden hier eingetragen. Ist das im Bestandsverzeichnis vorgetragene Grundstück in Bezug auf eine Grunddienstbarkeit das „herrschende Grundstück“, also das begünstigte, kann dies ebenfalls im Bestandverzeichnis vermerkt werden (Aktivvermerk). Dem Bestandsverzeichnis folgen drei Abteilungen: Erste Abteilung - Die Erste Abteilung enthält die Eigentümer oder Erbbauberechtigten, ggf. unter Angabe der jeweiligen Anteile, des Gemeinschafts- oder Gesellschaftsverhältnisses (beispielsweise „in Erbengemeinschaft“ oder „als Gesellschaft bürgerlichen Rechtes“), und die Grundlagen der Eintragung. das Erbbaurecht verzeichnet.

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Verzeichnis, in der Regel dem Liegenschaftskataster, entnommen. Fehlerhafte Eintragungen - Gegen unrichtige Eintragungen gibt es keinen Rechtsbehelf. Mit der Beschwerde kann nur die Eintragung eines Amtswiderspruches oder in Ausnahmefällen einer Amtslöschung erreicht werden. Ansonsten ist die Berichtigung nur mit dem Willen des Eingetragenen beziehungsweise durch Verpflichtungsklage gegen den Eingetragenen zu erreichen. Der dingliche Berichtigungsanspruch verjährt nicht (vgl. aber § 22 GBO). VormerkungundWiderspruch -UmeineEinräumung oder eine Aufhebung in Bezug auf Grundstücke abzusichern, kann eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden (§ 883 Abs. 1 S. 1 BGB). So kann

beispielsweiseder Eigentumsverschaffungsanspruch eines Käufers schon vor der tatsächlichen Eigentumsumschreibung durch die Eintragung einer Eigentumsvormerkung (Auflassungsvormerkung) abgesichert werden. Verfügungen, die nach der Eintragung der Vormerkung über das betroffene Grundstück oder Recht getroffen werden sind dem Berechtigten gegenüber insoweit unwirksam, als sie dessen Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen würden(„relative Unwirksamkeit“). Die Vormerkung ist zu dem durch sie gesicherten Anspruch akzessorisch. Sollte das Grundbuch nicht allen Gegebenheiten entsprechen, also keine volle Richtigkeit besitzen, muss ein Berechtigter unverzüglich einen Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuches ist ebenfalls ein

gestrichen. Durch die inzwischen in Deutschland vollständige Führung des Grundbuchs als elektronische Datei erscheinen in den Ausdrucken derselben die „Rötungen“ schwarz. Sowohl für die Löschungs- wie auch ggf. erforderliche Veränderungsvermerke sind im Grundbuch besondere Spalten vorgesehen. Eintragungen und sonstige Veränderungen im Grundbuch setzen grundsätzlich einen Antrag (z. B. § 3 Abs. 3 GBO) und die Bewilligung des voreingetragenen Betroffenen voraus; Ausnahmen von diesem Grundsatz finden sich in § 22, § 85 GBO. Der Vollzug des Kaufs einer Immobilie, die Eigentumsübertragung (siehe Auflassung), bedarf der Eintragung im Grundbuch. Hierzu sind neben dem Antrag, der Bewilligung und der notariellen Urkunde, die die Auflassung bezeugt,

zusätzlicheineSteuerunbedenklichkeitserklärungdes Finanzamtes, eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Gemeinde sowie möglicherweise weitere Genehmigungen erforderlich. Öffentlicher Glaube - Besondere Bedeutung für den Grundstückskauf hat der öffentliche Glaube des Grundbuchs gem. § 892 BGB. Danach wird die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs zu Gunsten des gutgläubigen Erwerbers fingiert. Geschützt ist allerdings nur der rechtsgeschäftliche Erwerb von Rechten durch Verkehrsgeschäft. Im Bestandsverzeichnis beschränkt sich der öffentliche Glaube auf die Informationen zu den Flurstücksbezeichnungen; die Angaben über Größe, Lage und Wirtschaftsart gehören nicht dazu. Diese Informationen werden dem amtlichen

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Nutzen auch Sie unseren Service - Wir suchen laufend ...

vorläufigerEintrag, soll imGegensatz zurVormerkung jedoch ein bestehendes dingliches Recht sichern. Einsichtsrecht - Im Vergleich zum Vereins- und Handelsregister wird in Deutschland die Öffentlichkeit des Grundbuchs (welches ebenfalls ein Register ist) von § 12 GBO eingeschränkt. Das Recht zur Einsichtnahme in das Grundbuch hat nur derjenige, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Ohne ein besonderes Interesse ist berechtigt das Grundbuch einzusehen: der dinglich Berechtigte (z. B. Eigentümer, Hypothekengläubiger) , soweit Gegenstand der Einsicht das betreffende Grundstück ist; jeder der eine für den Einzelfall erteilte Zustimmung des eingetragenen Eigentümers hat; Behörden gemäß Art. 35 GG, Notare sowie Rechtsanwälte, die im Auftrag von Notaren handeln;

öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Bloßes Kaufinteresse an Grundstücken allein genügt nicht als berechtigtes Interesse.

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Einfach kurz anrufen unter 07623 / 9 66 00 10 Wir freuen uns über Ihren Kontaktaufnahme!

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4-Zimmer-Wohnung, Rheinfelden

Lage

Objekt

Rheinfelden seine außergewöhnlich zentrale, verkehrsgünstige Lage im Dreiländereck aus. Rheinfelden ist durch den Rhein geteilt in das Deutsche und in das Schweizer Rheinfelden, verbunden durch die alte Rheinbrücke. Die Lage derWohnung schafft Ihnen hoheWohnqualität. Alle öffentlichen Einrichtungen, die Innenstadt und die damit verbundenen Einkaufsmöglichkeiten sind einen kurzen Fußmarsch entfernt erreichbar. Die Wohnung selbst liegt in einer ruhigen Seitenstraße, frei von Verkehrslärm. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich mehrere Supermärkte, ein Bäcker, ein Restaurant, ein Kindergarten, die Grundschule und weiterführende Schulen. zeichnet sich durch

Diegeräumige4-Zimmer-Wohnunghat eineGesamtfläche von ca. 95 m² und verfügt über einen Balkon, der Ihnen eine traumhafte Aussicht über Rheinfelden und Umgebung ermöglicht. Die gesamte Wohnung wurde vor Kurzem renoviert. Sämtliche Böden (Plattenbelag) sind neu, ebenso das Bad, Fliesenspiegel in der Küche, Wände und Decke des Wohnzimmers. Das ehem. Gäste-WC wurde zusätzlich mit einer Dusche ausgestattet und ist neu gefliest. Die Einbauküche verbleibt in der Wohnung. Bei den vorliegenden Angaben handelt es sich um ca.-Werte, die auf Angaben des derzeitigen Eigentümers basieren. Alle hier veröffentlichten Angaben dienen ausschließlich einer ersten Präsentation. Die Immobilien Sandra Schwarz übernimmt weder für die Richtigkeit noch für die Vollständigkeit eine Gewähr.

Interesse? - Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Eckdaten der Wohnug

4-Zimmer-Wohnung mit ca. 95 m², Balkon, Aufzug, Kellerabteil, Tiefgaragenstellplatz, Außenstellplatz, Hausgeld momentan bei 429,00 EURO, sofort frei, Kaufpreis Euro 215.000,00

Energieausweistyp: Verbrauchsausweis Energieverbrauchskennwert: 135,00 kWh/(m²*a)

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Sommer – Sonne – Ausflug „Die goldene Route“ von Luzern über den Vierwaldstättersee auf den Pilatus und über Griens wieder zurück nach Luzern (Schweiz)

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Den Rückweg nach Luzern treten Sie mit der Seilbahn an. Mit der Großkabinenbahn werden Sie zuerst nach Frägmüntegg gebracht. Für die jüngeren – oder jung gebliebenen – Gäste wurde hier ein abwechslungsreicher Zwischenstopp in Form einer Sommerrodelbahn und dem Pilatus Seilpark eingerichtet. Danach geht es weiter bergab mit der 4er-Gondel. Ziel ist Griens von wo aus Sie nach einem kurzen Fußmarsch den Linienbus erreichen mit dem Sie wieder zu Ihrem Ausgangspunkt an den Luzerner Bahnhof fahren.

Verbringen Sie Ihren Urlaub zu Hause oder möchten Sie am Wochenende einfach mal raus aus den eigenen vier Wänden? Dann empfehlen wir Ihnen einen Ausflug zum Vierwaldstättersee. Ein Highlight in der Region um den Vierwaldstättersee stellt der Luzerner Hausberg Pilatus dar. Berühmt durch seine Zahnradbahn, die seit 1889 hier verkehrt und als steilste der Welt gilt, ist er Teil der sogenannten „Goldenen Rundfahrt“. Die „Goldene Rundfahrt“ beginnen Sie an der direkt am Bahnhof gelegenen Schiffanlegestelle in Luzern. Im modernen Parkhaus am Bahnhof können Sie Ihr Auto nur wenige Gehminuten entfernt parken. In ca. 90 Minuten geht es auf einem der zahlreichen Schiffe auf dem Vierwaldstättersee mit einigen Zwischenstopps bis nach Alpnachstad. Genießen Sie das traumhafte Panorama der Uferzone mit dem mächtigen Pilatus im Hintergrund. In Alpnachstad angekommen steigen Sie in die Zahnradbahn um auf den Pilatus zu fahren. Auf dem Hausberg angekommen erschließt sich Ihnen ein grandioser Ausblick auf die Seen und Berge der Schweizer Alpen.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie einen schönen Tag am Vierwaldstättersee!

Sandra Schwarz

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Die Immobilien Sandra Schwarz bietet Verkäufern einen umfangreichen Service:

• Marktpreiseinschätzung - auf Wunsch erstellen Ihnen unsere Architekten ein umfangreiches Wertgutachten • Unterstützung bei der Zusammenstellung und Beschaffung Ihrer Objektunterlagen • Erstellung einer umfangreichen Expertise • Insertion in den regionalen, großen Tageszeitungen • Internetpräsentation in den führenden Immobilienportalen • Organisation und Durchführung der Besichtigungen • Lückenlose Dokumentation und regelmäßige Berichterstattung über den Stand der Verkaufsverhandlungen • Verhandlung über Kaufpreis und Abwicklungsmodalitäten mit den Interessenten • Unterstützung Ihres Käufers bei der Finanzierung • Vorbereitung des Kaufvertrages und Begleitung zum Notartermin

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

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Kennen Sie das Architekturbüro Gothe?

Diesmal möchten wir Ihnen den Architekten Herrn Albert Gothe vorstellen und empfehlen. Ob Gestaltung, Planung, Bau oder Betreuung, hier sind Sie und Ihr Bauvorhaben in den besten Händen. 1997 gründete er sein Büro „architekturGOTHE“, das hauptsächlich im badischen Raum und in der Schweiz tätig ist. architekturGOTHE arbeitet für private Bauherren, Kunden aus Industrie und Gewerbe oder für öffentliche Körperschaften. In den vergangenen achtzehn Jahren haben sie die unterschiedlichsten Projekte für ihre Kunden realisiert – vom komplexen Niedrigenergie- Haus bis zur funktionalen Produktionshalle. Die Philosophie des Teams um Herrn Gothe ist klar definiert: Architektur für den Menschen und seine Bedürfnisse. Die Objekte von architekturGOTHE überzeugen nicht nur durch gestalterische und technische Qualität, sie sind gleichzeitig auch bezahlbar –mit hoher Kosten-Nutzen-Effizienz bezogen auf das Ziel, auf IhrWunschobjekt....seienesIhrNeubau,IhrsanierungsbedürftigesHaus oder Ihre neuen Gewerberäume. Individuell auf die Bedürfnisse und Wünscheeines jedeneinzelnenKundenabgestimmtund inKooperation mit einem breiten Netzwerk an erfahrenen Bauunternehmen und Handwerkern wird Ihr Bauvorhaben gestaltet und mit Hilfe hochwertiger, gesundheitsverträglicher Materialien umgesetzt. Auf die Frage der zu verwendenden Baustoffe gibt Herr Gothe eine klare Antwort: „Nachhaltiges Bauen mit gesunden, baubiologischen

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Stoffen ist nicht nur gesünder, sondern auch günstiger. Die langlebigen, widerstandsfähigen Materialien und die verringerten Energie- und Nutzungskosten machen sich bezahlt. Baubiologische Aspekte werden für Bauherren immer entscheidender. Dabei geht es sowohl um die Gesundheit der Menschen, die in einem Gebäude leben und arbeiten, als auch um den schonenden Umgang mit der Umwelt.“. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf eines der letzten großen Projekte der architekturGOTHE aufmerksam machen: Die Sanierung und den Ausbau der unter Denkmalschutz stehenden „Alten Spinnerei“ in Lörrrach-Haagen. Heute ein Vorzeigeobjekt weit über den Landkreis hinaus. Besuchen Sie architekturGOTHE, gerne auf deren Homepage www. architekturgothe.de und informieren Sie sich über deren breites Leistungsangebot und Projekte. architekturGOTHE begleitet Sie von der ersten Skizze bis hin zur Fertigstellung Ihres Objekts und darüber hinaus. Überzeugen Sie sich selbst! Lieber Albert, an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an Dich und Dein Team für die unkomplizierte, effiziente und stets überaus angenehme Zusammenarbeit. Es ist uns immer wieder eine Freude!

architekturGOTHE • 79429 Malsburg • Herrenacker 10 • Telefon 07626/ 97 17 57 • info@architekturGOTHE.de • www.architekturGOTHE.de

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Forst und Land

Die Immobilien Sandra Schwarz befasst sich intensiv mit den umfassenden und anspruchsvollen Gebieten der Forst- und Landwirtschaft - hierzu zählen wir: • Gutshäuser und andere historische Anwesen • Immobilien der Forstwirtschaft und Waldbesitz • Immobilien der Landwirtschaft, Agrarland • Flächen und Betriebe für Obst- und Gemüseanbau • Reitställe und Reitanlagen • Teichanlagen und Gewässer • Freizeitanlagen - Gärten • Entwicklung und Umnutzung von ehemaligen Kiesabbauflächen Informieren Sie sich über unsere Dienstleistungen im Bereich „Forst- und Landwirtschaft“ und fordern Sie unverbindlich Informationsmaterial bei uns an!

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Bayern, ein Land voller Traditionen und Brauchtümer. Den „waschechten“ Bayern erkennt man nicht allein am Tragen einer echten „Krachledernen“ auf dem Oktoberfest sondern viel mehr daran, dass er die dort angebotenen, traditionellen Spezialitäten fehlerfrei in der Aussprache und ohne sich die Zunge dabei zu brechen, bestellen kann. Als gebürtige Münchnerin muss ich zugeben: Ganz einfach ist das nicht!

Hier eine kleine Kostprobe urbayerischer Küche, die den experimentierfreudigen Lesern hoffentlich schmecken wird aber auch zum Üben und Überwinden sprachlicher Barrieren dienen kann….

Heute gibt’s „Obatzda“ (im sprachlichen Bereich durchaus schon eine Herausforderung)

Für 4 Personen:

• 200 g reifer Camembert

• 50 g weiche Butter

• 1 fein gewiegte (gewürfelte) Zwiebel

• etwa 3 EL Bier, Sahne oder Milch • 1 TL Paprikapulver edelsüß • Zwiebelringe und Schnittlauch-

• Salz, Pfeffer

• 1 TL ungemahlener Kümmel

(nach Geschmack)

röllchen zum Garnieren

Die Butter sollte weich sein, keinesfalls welche aus dem Kühlschrank verwenden. Die Butter in eine Schüssel geben undmit einemSchneebesen schaumig schlagen. Danach den Camembert (sollte sehr reif sein) mit einer Gabel fein zerdrücken und zur Butter geben, verrühren. Ebenso die Zwiebeln, das Bier (wahlweise die Sahne oder die Milch) dazugeben und danach mit Salz, Pfeffer und Paprikapulver pikant abschmecken. Der Obatzda wird mit Paprikapulver oder etwas Kümmel (oder mit beidem) bestreut. Als Garnitur dienen die Zwiebelringe und Schnittlauchröllchen. Zum Obatzden isst man in Bayern vorzugsweise Brezn oder Schwarzbrot.

Heute gibt’s „Obatzda“

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Kontakt

Immobilien Sandra Schwarz Robert-Bosch-Staße 6 79618 Rheinfelden (Baden)

Telefon (07623) 9 66 00 10

E-Mail kontakt@immo-SandraSchwarz.de Telefax (07623) 9 66 00 32 Homepage www.immo-SandraSchwarz.de

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Impressum

Verantwortlich und Haftung Immobilien Sandra Schwarz Robert-Bosch-Straße 6 79618 Rheinfelden (Baden)

Konzept und Design pepkonzept – Stephanie Seidlitz, www.pepkonzept.de

Layout / Entwicklung Hery Consulting GmbH Lessingstraße 8 79576 Weil am Rhein

Fotomaterial Titel: Fotolia.com - © virtua73 Seite 2: Fotolia.com - © ajking Seite 4: Fotolia.com - © contrastwerkstatt Seite 7 - 17: Fotolia.com - © manuart Seite 18: Fotolia.com - © Andrey Armyagov Seite 21 - 24: Fotolia.com - © vege Seite 21 - 24: Fotolia.com - © Yury Gubin

Inhalt und Struktur der bereitgestellten Informationen sind urheberrechtlich weltweit geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Plänen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Immobilien Sandra Schwarz, Rheinfelden. Eine Nutzung dieser Inhalte ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Immobilien Sandra Schwarz gestattet. Im Zweifelsfall ist die Immobilien Sandra Schwarz zu befragen.

Seite 25: Fotolia.com - © XtravaganT Seiten 27 - 30: „Schotterfabrik neu-alt“ - Autor: Walter E. Schmitt Seite 31: Fotolia.com - © joda Seite 33: Fotolia.com - © kaprizka

Quellennachweis Das Grundbuch Seite 7 - 17 - Wikipedia

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