AKWL MB 1-2013 - 13.02.2013

AKWL MB 1-2013 - 13.02.2013

Aktion „Hätten Sie es gewusst?“ Seite 4

Tagung der Kammerversammlung Seite 6

Pharmazeutische und politische Standortbestimmung 4. Apothekertag lockt über 1.200 Teilnehmer nach Münster

Pharm-CHF-Studie gestartet Seite 10

01/2013 13. Februar 2013

Seite 7 Das Land darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen PTA-Ausbildung: Unverständnis über die Haltung der Düsseldorfer Koalition

Seite 8 „Ein Überzeugungstäter im wahrsten Sinne des Wortes“ Apothekerkammer verleiht Verdienstmedaille an Professor Dr. Eugen Verspohl

Seite 13 Arzneimittelsubstitution während der Dienstbereitschaft aut-idem-Kreuz des Arztes ist im Nacht-und Notdienst ohne Bedeutung

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inhalt

EDITORIAL 03 Was jetzt zu tun ist

Aus- und fortbildung 18 Große Fortbildungstagung zum Thema „Schmerzen“ 19 Neues von der Ausbildungsapotheke 20 Änderungen der Richtlinien zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates 20 Wiedereinsteiger in den Beruf können am PBU teilnehmen 21 Annette Siebeneck ist 3.000. Mitglied im PTA-Campus 22 Kostenlose Arbeitszirkel für PhiP

öffentlichkeitsarbeit 04 Aktion „Auf den Punkt gebracht“ in Beckum und Kamen 04 Kammer ab sofort im PR-Ausschuss der ABDA vertreten

kammerversammlung 05 Rückblick auf ein turbulentes und ereignisreiches Jahr

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Dienstbereitschaft 22 Erhebung zur Frequenz im Nacht- und Notdienst

Apotheke 2030 4. Apothekertag in Münster

weiterbildung 23 Prüfungsaufruf Onkologische Pharmazie

23 Neu im Prüfungsausschuss Ernährungsberatung 23 Stand Weiterbildungszirkel im Kammergebiet 23 Wir gratulieren zur bestandenen Prüfung 24 Neuer Seminarzyklus im Bereich Ernährungsberatung startet im Herbst 2013 25 Zulassungen und Ermächtigungen 26 Erfahrungsaustausch für Weiterzubildende und Ermächtigte aller Gebiete AUSBILDUNG PKA 26 Ergebnisse der Abschlussprüfung 26 Termine für die Abschlussprüfung im Sommer 2013 versorgungswerk 29 Befreiungsregelung gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung betrifft auch Apotheker/innen mixtum 29 7. Kooperationstag „Sucht und Drogen“ 30 Fälschungsschutzsystem „securPharm“ geht an den Start 31 Erteilte Erlaubnisse 32 WIV-Apotheker jetzt eingetragener Verein 27 Freistellung vor der Abschlussprüfung 27 Beste Auszubildende in ganz NRW 28 Der Berufsbildungsausschuss informiert

06 Apothekerparlament beschließt Haushaltsplan 2013 08 Prof. Dr. Eugen Verspohl erhält die Verdienstmedaille 08 Pressekonferenz im Rahmen der Kammerversammlung der vorstand informiert 07 „Land darf sich bei der PTA-Ausbildung nicht aus der Verantwor- tung stehlen“ 07 AKWL-Gremien zukünftig papierlos 07 Neu im Apothekerparlament 07 Ihr Kammervorstand / Ihre Ansprechpartner Westfälisch-lippischer Apothekertag 09 Der 4. westfälisch-lippische Apothekertag bietet vielfältige Impulse recht 12 Neue Serviceleistung der Kammer: Für den Apothekenbetrieb maßgebliche Rechtsvorschriften 12 Rechtmäßigkeit der Beitragsordnung gerichtlich bestätigt 13 Vorsicht bei „Gewerbeauskunftszentralen“ apothekenbetrieb 13 Arzneimittelsubstitution während der Notdienstbereitschaft 14 Neuerungen im Betäubungsmittelrecht 15 Sicherung von BTM-Vorräten in Apotheken 16 Eignung von Dermatika-Grundlagen für die Rezeptur qms 16 Qualitätsmanagement: So einfach und günstig wie nie 17 Zertifizierte und rezertifizierte Apotheken Apothekerstiftung 10 Start der Studie PHARM-CHF in Westfalen-Lippe

32 9. Auflage des Apocups 32 Ruhen der Approbation

33 In Memoriam / Impressum 34 Literaturhinweise

Anlage • Einladung zum 4. Westfälisch-lippischen Apothekertag

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Editorial

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Was jetzt zu tun ist

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Als Dauerbaustelle erweist sich der- zeit auch die von der Bundesregie- rung angekündigte Notdienstpau- schale. Zugegeben: Eine gerechte Verteilung der zugesagten 120 Milli- onen Euro auf die Apotheken in 17 Landeskammern, die allesamt über individuelle Notdienstregelungen verfügen, ist nicht gerade ein Kin- derspiel. Aber ein bisschen Tempo würde ich mir schon wünschen. In Berlin scheint sich nicht nur der Flug- hafenneubau zu verzögern – von der im Koalitionsvertrag versprochenen Umsetzung des Pick-Up-Verbots ganz zu schweigen... Das Jahr 2012 endete mit einer Mel- dung, die uns auch dieses Jahr weiter begleitet: Es geht um die Berichter- stattung rund um den angeblichen Datenklau aus dem Bundesgesund- heitsministerium, an dem auch der frühere ABDA-Pressesprecher betei- ligt sein soll, so meldeten es die Medi- en landauf und landab. Es ist gut, dass die ABDA eine interne Arbeitsgruppe gegründet hat, die sich mit externer Hilfe um die rückhaltlose Aufklärung der Vorwürfe kümmert. Derzeit weist die Faktenlage darauf hin, dass sich die Vorwürfe gegen unseren Bun- desverband als haltlos entpuppen, so wie bei der Hexenjagd auf die ABDA und einige Apothekerverbände durch das Bundeskartellamt. Da wurden im Sommer 2009 Geldbußen in Höhe von 1,2 Millionen Euro verhängt, die dann mehr als zwei Jahre später wieder zu- rückgenommen werden mussten. In beiden Fällen muss eine Frage erlaubt sein: Wem hat das Ganze genutzt?

das Jahr 2013 ist längst in vollem Gange – und hält für uns Apotheke- rinnen und Apotheker gleich wieder eine Reihe von Großbaustellen parat. Anfang Januar hat die rot-grüne Lan- desregierung angekündigt, dass sie sich aus der finanziellen Förderung der PTA-Lehranstalten in Nordrhein- Westfalen zurückziehen wird. Schon in den letzten Jahren hatten die PTA- Schulen mit den ersten Ausläufern des Fachkräftemangels und schwie- rigen finanziellen Rahmenbedin- gungen zu kämpfen. In einer Zeit, in der es mehr (zu- meist bezahlte) Ausbildungs- und Studienplätze als kluge Köpfe gibt, wird es naturgemäß immer schwie- riger, eine Ausbildung attraktiv zu halten, die mit einem Schulgeld von durchschnittlich 245 Euro pro Monat verbunden ist. „Kein Kind und kein junger Mensch soll zurückgelassen werden“, lautet die Maxime unserer Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. In einem Land, in dem es keine Studi- engebühren mehr gibt, aber zugleich auf Kosten der PTA gespart werden soll, kann dies schnell zu einer hohlen Phrase verkommen. Wir müssen daher die Ministerpräsi- dentin und die Landesregierung dazu bringen, Farbe zu bekennen. In die- sem Punkt arbeiten alle Apotheker- kammern und Apothekerverbände in NRW seit vielen Wochen Hand in Hand. Uns allen ist bewusst: Die öf- fentliche Apotheke ist zwingend auf PTA angewiesen. Diese Großbaustel- le muss daher schnellstmöglich ge- schlossen werden.

René Graf Vizepräsident der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

Mit QR-Codes schnell zur Information: Inzwischen finden Sie im Mitteilungsblatt zu vielen Artikeln auch die direkte, schnelle Verlinkung über QR-

Codes. Diese kleinen quadratischen Helfer liefern Ihnen verschlüsselt Informationen oder Verlinkungen auf Internetseiten. Und so nutzen Sie die QR-Codes: Sie benötigen ein Smartphone/Tablet-PC und ein QR- Code-Scanner-Programm (kostenlos im App-Store erhältlich unter „qr code“). Mit diesem App können Sie den jeweiligen QR-Code scannen und erhalten dann die darin enthaltenen Informationen oder Links direkt auf Ihrem Endgerät zur weiteren Benutzung.

Mit kollegialen Grüßen

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öffentlichkeitsarbeit

Aktion „Auf den Punkt gebracht“ in Beckum und Kamen Straßen-Aktion der Apotheker geht weiter/Nächste Termine in Lage und Münster In den Fußgängerzonen von Kamen und Beckum machte Ende November die Informations-Kampagne „Auf den Punkt gebracht“ Station. Vorstandsmitglied Margarete Tautges und Vizepräsident René Graf räumten an zwei Vormittagen mit Mythen und Vorurteilen über die apothekerliche Vergütung auf.

„Hätten Sie es gewusst?“ lautet das Motto der Aktion, die an verschie- denen Standorten in ganz NRW durchgeführt wird. Diese Frage stell- ten Tautges und Graf jeweils mehr als 200 interessierten Bürgern. Im Dialog erfuhren diese u. a., dass das Honorar eines Apothekers keineswegs steigt, nur weil der Arzt ein besonders teures Arzneimittel verordnet hat und dass das Honorar nicht regelmä- ßig dynamisiert wird. Auch im Jahr 2013 wird die AKWL die gemeinsam mit Kammer und Ver- band im Landesteil Nordrhein entwi- ckelte Kampagne fortsetzen. Die er- sten Aktionstage stehen im Februar in der Fußgängerzone von Lage und in Münster an.

In Kamen informierte Vorstandsmitglied Margarete Tautges (li.) im Rahmen der Aktion „Auf den Punkt gebracht“ zahlreiche Bürger. Foto: Sebastian Sokolowski

Kammer ab sofort im PR-Ausschuss der ABDA vertreten Gremium soll Öffentlichkeitsarbeit neu ausrichten und besser verzahnen Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe ist erstmals im PR-Ausschuss der ABDA vertreten. Im Dezember wählte die ABDA-Mitgliederversammlung vier ehrenamtliche Mitglieder und im Januar der Geschäftsführende Vorstand der ABDA sechs hauptamtliche Pressesprecher in das Gremium, das die bundesweite Öffentlichkeitsarbeit steuert.

Württemberg), Thomas Metz (Bayern) und Dr. Peter Szynka (Nordrhein), für die Kammern Anja Hugenberg (Nie- dersachsen), Danny Neidel (Thürin- gen) und Michael Schmitz, Geschäfts- führer Kommunikation der AKWL. Er wünscht sich neuen Schwung für die bundesweite PR-Arbeit: „Wir in West- falen-Lippe haben eine Reihe von Ideen, Wünschen und Forderungen, die ich jetzt aktiv in die ABDA-Öffent- lichkeitsarbeit einbringen kann.“

Neuer Vorsitzender des PR-Ausschus- ses ist ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold (Vorsitzender des Apotheker- verbandes Sachsen-Anhalt). Als sein Stellvertreter fungiert mit Kai-Peter Siemsen der Präsident der Apothe- kerkammer Hamburg. Als weitere ehrenamtliche Mitstreiter Michael Hofheinz von der Landesapotheker- kammer Baden-Württemberg und Annkathrin Fischer vom Apotheker- verband Rheinland-Pfalz.

Geleitet von der Erkenntnis, dass die ABDA-Öffentlichkeitsarbeit nur dann erfolgreich sein kann, wenn sich der Bundesverband besser mit den Mit- gliedsorganisationen verzahnt und Strategien, Projekte und Aktionen nicht nur gemeinsam beschlossen, sondern auch in möglichst allen Län- dern umgesetzt werden, rücken nun- mehr sechs hauptamtliche Pressespre- cher in das Gremium. Dies sind für die Verbände Frank Eickmann (Baden-

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KammeRVERSAMMLUNG

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Rückblick auf ein turbulentes und ereignisreiches Jahr Lagebericht von Gabriele Regina Overwiening und Vorstellung der PHARM-CHF-Studie Auf ein turbulentes Jahr 2012 blickte Gabriele Regina Overwiening in ihrem gut 60-minütigen Präsidentinnenbericht vor den Delegierten der Kammerversammlung zurück, die am 12. Dezember im Weißen Saal der Halle Münsterland tagte. „Wir haben in einem schwierigen Umfeld unter Beweis gestellt, dass unsere Kammer die Zukunft der Apotheke gestaltet, statt nur auf Entwicklungen zu reagieren bzw. diese klaglos über sich ergehen zu lassen.

Daher, so die Präsidentin, habe sie ungeachtet der schwierigen wirt- schaftlichen Lage, keine Angst um die Apotheke, wenn diese sich auch weiterhin auf ihre Kernkompetenz besinne. Wie ihre Rückschau zeigt, stand jeder Monat des Jahres für min- destens ein großes Projekt bzw. eine große Herausforderung. In ihrem Jahresrückblick streifte die Präsiden- tin folgende Themen, Projekte und Ereignisse: Januar: Notdienstreform tritt in Westfalen-Lippe in Kraft Februar Präsentation der NRW-Stu- die „Zukunft der Apotheke“ März: 329 AMK-Referenzapothe- ken in Westfalen-Lippe April: Erstmalige Verleihung des Medienpreises der Apothe- kerstiftung und zweite Auflage der Münsteraner Gesundheitsgespräche

Gabriele Regina Overwiening (re.) blickte in ihrem Präsidentinnenbericht auf ein be- wegtes Jahr 2012 zurück. Anschließend stellte Dr. Nina Griese-Mammen die Studie „PHARM- CHF“ vor (mehr zur Studie auf den Seiten 10 und 11). Fotos (2): Sebastian Sokolowski

September: AKWL im Dialog mit der Politik Oktober: Startschuss für die Pharm-CHF-Studie November: AMTS im Fokus der Lan- desgesundheitskonfe- renz Dezember: Aus für Landeszuschuss zu den PTA-Schulen Darüber hinaus berichtete Over- wiening über die Neuwahlen der ABDA-Gremien, in denen sie seit Ja- nuar 2013 auch selbst als Mitglied

des Vorstandes der Bundesapothe- kerkammer und damit zugleich des Geschäftsführenden Vorstandes der ABDA vertreten ist. Mit Blick auf dieses Jahr gelte es insbesondere vier Themen zu be- arbeiten – die Wertschätzung der apothekerlichen Tätigkeit, die Ver- gütungsgerechtigkeit durch Arbeit an einem neuen Honorarmodell, die Sicherstellung der PTA-Ausbildung und die Etablierung von AMTS-Akti- vitäten mit der Apotheke als Dreh- und Angelpunkt. Ein ideales Forum, um die Themen und Forderungen der Apothekerschaft zu kommunizieren sei die vierte Auflage des westfälisch- lippischen Apothekertages am 20. und 21. April 2013.

Mai

Mitgliederbefragung der AKWL liegt vor Neue Apothekenbetriebs- ordnung tritt in Kraft

Juni:

Juli: Neues Messesystem für Ein- satz auf über 80 Berufemes- sen pro Jahr startbereit August: Kompromiss im Honorar- streit: 25 Cent pro Packung plus Notdienstpauschale

Den Präsidentinnenbericht von Gabriele Regina Overwiening aus der Dezember-Sitzung des Apothekerparlamentes finden Sie (als PDF- Version ihrer PowerPoint-Präsentation) auch im Mitgliederbereich der Kammerhomepage unter www.akwl.de in der Rubrik Aktuelles.

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KammerVERSAMMLUNG

Apothekerparlament beschließt Haushaltsplan 2013: Beitragseinnahmen sinken/Kammer-QMS wird für ein Jahr im Preis reduziert

In seiner Dezembersitzung be- schloss das Apothekerparlament oh- ne Gegenstimme und bei nur zwei Enthaltungen den Haushaltsplan für das Jahr 2013. Er sieht Einnahmen in Höhe von 5,598 Millionen Euro vor - 24.500 Euro weniger als im Haus- haltsplan 2012 und sogar 405.000 Euro weniger als im abgeschlossenen Haushaltsjahr 2011. „In diesem Haushalt wird ersichtlich, wie unsere 2009 eingeleitete Bei- tragsreform, die insgesamt eine stu- fenweise Reduzierung der Beitrags- last um 21,6 Prozent vorsieht, auch bei steigenden Apothekenumsätzen greift“, so Geschäftsführer Dr. Andre- as Walter. Die Kammer veranschlagt die Beitragszahlungen der selbst- ständigen Apotheker auf nur noch 4,16 Millionen Euro (- 50.000 Euro), die der nichtselbstständigen Mitglie- der auf 0,6 Millionen Euro (+ 40.000 Euro). Die Gesamtausgaben werden – so der Haushaltsplan – im Jahr 2013 um 2,17 Prozent auf 5,35 Millionen steigen. Sie liegen damit noch leicht unter dem Niveau des Jahres 2011. Für das Geschäftsjahr 2013 ist zudem eine Zuführung an die Rücklage der Kam- mer in Höhe von knapp 250.000 Euro vorgesehen. Mehr als ein Sechstel der Ausgaben (exakt sind es 965.000 Euro) werden als Beitragszahlungen an die ABDA, das Zentrallaborato- rium Deutscher Apotheker (ZL) und das Deutsche Arzneimittelprüfungs- institut (DAPI) weitergeleitet.

Geschäftsführer Dr. Andreas Walter (re.) stellte den Haushaltsplan 2013 vor. Das QMS-Team um Abteilungsleiter Wolfgang Erdmann (li.) bietet ab diesem Jahr das elektronische QM-Hand- buch zu einem um 200 Euro günstigeren Preis an. Foto: Sebastian Sokolowski

Kassenordnung kann der von der Kammerversammlung beschlossene Haushaltsplan mit Anlage von den Kammerangehörigen in der Zeit vom Montag, 25. Februar bis zum Diens- tag, 5. März 2013 in den Räumen der Apothekerkammer Westfalen-Lippe während der Dienstzeiten eingese- hen werden. Preis für das eQMH sinkt um 200 Euro Bis Juni 2014 muss gemäß Apothe- kenbetriebsordnung jede Apotheke ein QM-System eingeführt haben. Zur Umsetzung dieser Anforderungen machte die Kammerversammlung den Weg für ein „Rundum-Sorglos- Paket“ frei: Der Preis für eine Lizenz des elektronischen QM-Handbuches inklusive einer Basisschulung für bis zu zwei Personen (Modul) sinkt, auf das Jahr 2013 begrenzt, von 490 auf 290 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer).

Anita Bielefeld aus Marsberg wurde von den Delegierten der Kammerversammlung mit großer Mehrheit in den Aufsichtsrat des Versorgungswerkes gewählt. Die Apothe- kenleiterin ist damit für den im Juli unerwar- tet verstorbenen Apotheker Volker Stucken- holz (Wetter) in das Gremium nachgerückt. Foto: Peter Leßmann

Haushaltsplan liegt aus Gemäß § 1 Abs. 11 der Haushalts- und

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der vorstand informiert

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„Land darf sich bei der PTA-Ausbildung nicht aus der Verantwortung stehlen“ Unverständnis über Haltung der Düsseldorfer Koalition

Ihr Kammervorstand Ihre Ansprechpartner Präsidentin Gabriele Regina Overwiening Apotheke am Bahnhof, Augustin-Wibbelt- Platz 1, 48734 Reken, Tel.: 2864/94810, E-Mail: apotheke@bahnhof-reken.de Vizepräsident René Graf Hirsch-Apotheke, Nordstraße 42, 59269 Beckum, Tel.: 02521/3126, E-Mail: Ren.Graf@gmx.de Frank Dieckerhoff Funkturm-Apotheke, Arcostraße 78, 44309 Dortmund, Tel.: 0231/253247, E-Mail: info@funkturm-apotheke.de Thorsten Gottwald Ludgerus-Apotheke, Amtmann-Daniel- Straße 1, 48356 Nordwalde, Tel.: 02573/ 2247, E-Mail: mail@thorsten-gottwald.de Dr. Wolfgang F. Graute Dr. Graute´s Tiber-Apotheke, Tibergasse 2, 48249 Dülmen, Tel.: 02594/7420, E-Mail: wolfgang.graute@gmx.de Dr. Susanne Kaufmann c/o Zentralapotheke der Marienhospital Gelsenkirchen GmbH, Virchowstr. 135, 45886 Gelsenkirchen, Tel.: 0209/172-3400, E-Mail: DrSKaufmann@web.de Michael Mantell Stifts-Apotheke, Hörder Semerteichstraße 188, 44263 Dortmund, Tel.: 0231/413466, E-Mail: stiftsapo@aol.com Sandra Potthast c/o Alte Apotheke Weitmar, Hattinger Straße 334, 44795 Bochum, Tel.: 0234/431421, E-Mail: sandra.potthast@ arcor.de Dr. Lars Ruwisch Hirsch-Apotheke am Markt, Lange Straße 63, 32791 Lage, Tel.: 05232/ 951050, E-Mail: ruwisch@hirsch-apotheke-lage.de Margarete Tautges Kaiserau-Apotheke, Einsteinstraße 1, 59174 Kamen, Tel.: 02307/30880, E-Mail: info@margarete-tautges.de Heinz-Peter Wittmann Adler-Apotheke, Auf dem Brink 1-3, 32289 Rödinghausen, Tel.: 05746/93920, E-Mail: post@AdlerRoe.de

Der bisherige Landeszuschuss zu den PTA-Lehranstalten in NRW wird, wie die Landesregierung Anfang des Jahres angekündigt hat, gestrichen. „Wir sind fassungslos, dass die rot- grüne Landesregierung, die mit zahl- reichen Bildungs- und Sozialverspre- chen angetreten ist – z. B. mit einer Abschaffung der Studiengebühren – ausgerechnet die Ausbildungsunter- stützung der PTA ersatzlos streichen will“, kritisiert Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening. Über die zukünftige Ausgestaltung und Finanzierung der PTA-Ausbil- dung haben die NRW-Kammern und -Verbände in den vergangenen Mo- naten intensive Gespräche mit den

Landesministerien für Gesundheit so- wie für Schule und Weiterbildung ge- führt. Ungeachtet der konstruktiven Gespräche mit der Fachebene scheint derzeit offenkundig der politische Wille für eine Umsetzung zu fehlen. Die Apothekerorganisationen in NRW werden daher jetzt verstärkt die Öf- fentlichkeit suchen: „Wir werden uns geschlossen und nachdrücklich für eine zukunftsfähige Lösung der PTA- Ausbildung engagieren. Unsere erste Ansprechpartnerin ist dabei Mini- sterpräsidentin Hannelore Kraft. Wir erwarten von ihr, dass sie die jungen Auszubildenden, die für die Apothe- ken unverzichtbar sind, nicht im Re- gen stehen lässt“, so Overwiening.

AKWL-Gremien zukünftig papierlos Kammer richtet Info-Bereich für Vorstand und Delegierte ein

Der Kammervorstand hat in seiner Sitzung vom 22. Januar einer Beschlussvorlage des Ge- schäftsbereiches Kommunikation zu- gestimmt, passwortgeschütze Infor- mationsbereiche für die Mitglieder des Vorstandes und die Delegierten

der Kammerversammlung einzu- richten. Beschlussvorlagen, Protokolle und weitere Dokumente werden zukünftig in diesem Servicebereich komfortabel bereitgestellt und zu- gleich die Portokosten der Kammer weiter reduziert.

Neu im Apothekerparlament Klaus Lieske rückt für den verstorbenen Ernst Theissen nach

Am 11. Dezember 2012 verstarb Apotheker Ernst Theissen, Mitglied der 15. Kammerversammlung. Nach § 17 des NRW-Heilberufsgesetzes tritt

Apotheker Klaus Lieske aus Castrop- Rauxel (Wahlvorschlag 2 im Wahlkreis Münster, Aktive Liste) an seine Stelle. Er hat die Wahl angenommen.

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KammeRVERSAMMLUNG

„Ein Überzeugungstäter im wahrsten Sinne des Wortes“ Professor Dr. Eugen Verspohl erhält die Verdienstmedaille der Apothekerkammer

Die Dezembersitzung der Kam- merversammlung begann mit der Verleihung der Verdienstmedaille an Professor Dr. Eugen Verspohl. Der im Sommer 2012 emeritierte Hochschul- lehrer ist der mittlerweile 21. Träger der höchsten Auszeichnung der Apo- thekerkammer. „Dass Sie erst der zweite Vertre- ter der Wissenschaft sind, der diese Auszeichnung erhält, mag ein Beleg dafür sein, dass die öffentliche Apo- theke und die universitäre Forschung und Lehre in den vergangenen Jahr- zehnten allzu oft ihre Unterschiede und all zu selten ihre Gemeinsam- keiten herausgestellt haben“, so Prä- sidentin Gabriele Regina Overwie- ning in ihrer Laudatio. Aus diesem Nebeneinander sei in den letzten Jahren aber verstärkt ein Miteinan- der geworden. Das wiederum sei nicht zuletzt auch das Verdienst Verspohls, der seit 1997 der Kammerversammlung angehöre und im wahrsten Sinne des Wortes

Verleihung der Verdienstmedaille: Präsidentin Gabriele Regina Overwiening und der im wahrsten Sinne des Wortes ausgezeichnete Hochschullehrer Professor Dr. Eugen Verspohl.

ein Überzeugungstäter sei - nicht nur im Apothekerparlament: „Wir sind überzeugt davon, dass ebenso wie die Kammer für ihre Mitglieder da zu sein hat und nicht umgekehrt,

auch die Hochschule für ihre Studie- renden da sein muss und nicht allein als Selbstzweck existiert.“ Verspohl sei bei seinem Engagement stets un- bequem gewesen, weil es ihm nie um die eigene Person, sondern um die Sache – die Stärkung der pharmazeu- tischen Qualität – gegangen sei. Der 1947 in Hamm geborene Phar- makologe war nach Stationen in Tü- bingen und San Francisco von 1991 bis 2012 an der Universität Münster tätig. Zeitgleich mit der Emeritierung im letzten Sommer hatte er mit ei- genen Mitteln die „Eugen-Verspohl- Stiftung“ gegründet, die bedürftige Studierende der Pharmazie unter- stützt, wenn sie bei guter Leistung unverschuldet in eine finanzielle Schieflage geraten.

Gut besuchte Pressekonferenz: Präsidium und Geschäftsführung der Apothekerkammer informierten in der Mittagspause zahlreiche Medienvertreter aus der Region über aktuelle ge- sundheitspolitische und pharmazeutische Fragestellungen. Fotos (2): Sebastian Sokolowski

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WLAT 2013

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Pharmazeutische und politische Standortbestimmung Der 4.westfälisch-lippische Apothekertag bietet vielfältige Impulse Am 20. und 21. April lädt die Apothekerkammer zur vierten Auflage des westfälisch-lippischen Apothekertages. Im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland wartet eine Kombination aus pharmazeutischen Fachvorträgen, politi- schen Statements, Fachausstellung mit Dienstleistern der Apotheke und attraktivem Rahmenprogramm auf die erwar- teten 1.200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Der mit Abstand größte regionale Apothekertag im Bundesgebiet steht dieses Mal unter dem Motto „Apo- theke 2030“. Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening kün- digt an: „Auf unserer Agenda stehen zukunftsweisende pharmazeutische Dienstleistungen und Angebote – von AMTS über Medikationsmanagement bis zur Polypharmazie.“ Dabei gelte die Devise, dass das pharmazeutisch Mögliche auch wirtschaftlich darstell- bar sein müsse: „Daher werden wir auch die aktuelle Situation der Apo- theke und des Apothekerberufes be- leuchten“, so Overwiening. Als Schirmherrin wird Landesgesund- heitsministerin Barbara Steffens den 4. WLAT am Samstag, 20. April eröff- nen. Danach folgt der Auftritt von Business-Querdenkerin und Bestsel- Erneut Schirmherrin: Landesgesundheits- ministerin Barbara Steffens eröffnet den Kongress am 20. April. Foto: Peter Leßmann

Hält den Auftaktvortrag: Bestseller-Auto- rin und Management-Beraterin Anja Förster. Foto: foersterkreuz ler-Autorin Anja Förster zum vielsa- genden Thema „Alles, außer gewöhn- lich“. Ihr Credo lautet: „Gut sein, das können viele. Noch billiger sein, das können einige. Aber durchgreifenden und nachhaltigen Erfolg erreichen heute nur noch diejenigen, denen es gelingt, in der Wahrnehmung der Kunden etwas Besonderes zu sein.“ Daniel Bahr hat sich am Kongress-Sonntag in seiner Heimatstadt angesagt. Nach seinem Statement geht es in einer Podiumsrunde auch um die aktuelle Gesundheitspolitik und Fragen wie „Wann kommt endlich die Notdienst- pauschale?“ An beiden Tagen stehen zudem zehn Fachvorträge auf dem Programm, die sich zum einen an Apotheker/innen und zum anderen gezielt an PTA wenden. Zwei Work- Bundesgesundheitsminister

Heimspiel am zweiten Tag: Bundesge- sundheitsminister Daniel Bahr spricht am 21. April. Foto: BMG shops zur „Plausibilität von Rezep- turen“ runden das Angebot ab. Hinzu kommt eine Fachausstellung mit über 60 Partnern und Unternehmen. Mit dabei ist auch das Versorgungswerk. Sollten Sie z. B. vor Ort eine ausführ- liche, persönliche Rentenberatung wünschen, vereinbaren Sie bitte be- reits einen Termin im Vorfeld – Ihre Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Rö- per unter Tel. 0251/52005-87. Der erste Kongresstag klingt am Samstagabend im münsterischen GOP-Varieté-Theater aus, präsentiert von den beiden Hauptsponsoren des Kongresses – der ARZ Haan AG und der NOWEDA eG. Umrahmt vom ak- tuellen Showprogramm „Toys“ wer- den eine Reihe von Ehrengästen dort auch für das Hilfsprojekt „Eine Dosis Zukunft“ werben.

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ApothekerStiftung: STUDIE PHARM-CHF

Einnahmetreue – Herausforderung und Chance bei der medikamentösen Therapie der chronischen Herzinsuffizienz Start der Studie PHARM-CHF in Westfalen-Lippe/Infoveranstaltungen am 18./19. Februar In diesem Jahr startet in Westfalen-Lippe eine breit angelegte Studie zur Verbesserung der Einnahmetreue bei Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz – unter dem Titel PHARM-CHF (Pharmacy-based Interdisciplinary Program for Patients with Chronic Heart Failure). Sie wird von der Apothekerstiftung gefördert und soll belegen, dass ein gemeinsame Betreu- ung durch Apotheker und Arzt die Lebensqualität und -dauer von Patienten mit Herzinsuffizienz verbessert bzw. erhöht.

Die chronische Herzinsuffizienz ist mit geschätzt 2,7 Millionen Betroffenen eine der häufigsten Krankheiten in Deutschland. Die Prävalenz nimmt insbesondere bei älteren Menschen stetig zu. Eine Reihe von Medikamen- ten (z. B. Beta-Blocker, ACE-Hemmer) verbessern die Lebensqualität und die Prognose der Betroffenen. Für viele chronisch erkrankte, ältere Menschen ist aber eine regelmäßige und korrekte Einnahme der Arznei- mittel schwierig. Untersuchungen zeigen bei vielen Dauertherapien chronischer Erkrankungen niedrige Einnahmeraten: Bei Bluthochdruck oder Diabetes mellitus werden etwa ein Drittel der Dauermedikamente nicht eingenommen. Patienten mit reduzierter Einnahme- treue („Compliance“) haben eine be- sonders schlechte Prognose. Ein sig- nifikanter Anteil der vermeidbaren stationären Aufnahmen wegen Herz- insuffizienz und KHK ist auf eine niedrige Adhärenz zurückzuführen. Insgesamt werden in Deutschland die direkten und indirekten Kosten durch Nichteinhaltung von Thera- pievorgaben seitens des Patienten auf mehrere Milliarden Euro jährlich geschätzt. Die medikamentöse Ein- nahmetreue wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Eine verminder- te Adhärenz kann beabsichtigt (z. B. aus Angst vor Nebenwirkungen, feh- lender Überzeugung vom Nutzen des

Die PHARM-CHF-Studie ist die weltweit erste Studie, die den Effekt einer kontinuierlichen interdisziplinären Intervention, basierend auf regelmäßigen Kontakten mit der Apotheke vor Ort, untersucht. Foto: ABDA

Medikaments) oder unbeabsichtigt (Vergesslichkeit, nachlassende kogni- tive Fähigkeiten im Alter) sein. Wichtige Faktoren sind weiterhin Bil- dungsniveau, familiärer Hintergrund, Kostenfaktoren sowie neurologische und psychiatrische Komorbiditäten (insbesondere schon in subklinischer Ausprägung vorhandene Depressi- onen). Wichtig ist: Verschiedene In- terventionen können die Einnahme- treue erhöhen. Gut untersucht ist das Phänomen, dass die tägliche Anzahl der Dosierungen mit der Einnahme- treue korreliert. Auch eine gezielte, individuelle Beratung durch den Arzt oder Apotheker verbessert die Ein- nahmetreue.

Eine weitere potenziell wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Einnahmetreue ist das patientenin- dividuelle Stellen von Arzneimitteln, z. B. unter Verwendung von Wo- chendosetten. Diese können auch bei Risikopatienten dazu beitragen, die Arzneimitteltherapie und deren Sicherheit zu verbessern. Allerdings ist eine schlechte Einnahmetreue nicht „heilbar“. Daher sind vermut- lich kontinuierliche und langfristige Interventionen notwendig. Trotz der eindeutigen Daten zur Bedeutung der Einnahmetreue für Morbidität und Mortalität sowie der Effektivität von Interventionen zur Verbesserung der Einnahmetreue existiert bislang in der Literatur keine prospektive,

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ApothekeRSTIFTUNG: STUDIE PHARM-CHF

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randomisierte wissenschaftliche Un- tersuchung, die belegen würde, dass durch die Verbesserung der Einnah- metreue klinische Endpunkte bei chronischer Herzinsuffizienz verbes- sert werden. Hier setzt die randomisierte, kontrol- lierte Studie PHARM-CHF an, die von der ABDA (vertreten durch Professor Martin Schulz) und der Universität des Saarlandes (vertreten durch den Kardiologen Professor Ulrich Laufs) gemeinsam durchgeführt wird. Die gemeinsame Intervention fokussiert auf eine Verbesserung der Einnah- metreue, auf ein frühes Erkennen von Zeichen und Symptomen einer kardialen Dekompensation und auf das Erkennen, Lösen und Vermeiden arzneimittelbezogener Probleme. Ziel der PHARM-CHF Studie ist es zu untersuchen, ob ein kontinuierliches, interdisziplinäres Programm zur Ver- besserung der Einnahmetreue und zur Verminderung von Arzneimittel- risiken Krankenhausaufenthalte und Sterblichkeit bei älteren Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz re- duziert. Die Intervention besteht aus regelmäßigen Kontakten der Pati- enten mit der lokalen, öffentlichen Apotheke und der Versorgung mit patientenindividuell gestellter Me- dikation. Das Besondere ist: Geprüft wird nicht ein neuer oder zusätz- licher Wirkstoff, wie in anderen Stu- dien, sondern ein gemeinsames Pro- gramm zur Betreuung von Patienten mit Herzinsuffizienz durch Apothe- ker und Arzt. Insgesamt sollen 2.060 Patienten, da- von die Hälfte in die Interventions- gruppe, eingeschlossen werden. Die Kontrollgruppe wird unverändert vom Arzt betreut und von der Apo-

Professor Martin Schulz und Professor Ulrich Laufes (v. li.) leiten das wissenschaftliche Kooperationsprojekt von Ärzten und Apothekern, das in einer Größenordnung, die in Deutsch- land bisher einmalig ist, die Kooperation von Apothekern und Ärzten untersucht. Foto: RED

theke mit Arzneimitteln versorgt. Primärer Studienendpunkt ist die An- zahl der Todesfälle und die Anzahl ungeplanter kardiovaskulärer Kran- kenhausaufenthalte. Teilnehmen können Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz über 65 Jahre, die in den letzten zwölf Monaten we- gen akuter kardialer Dekompensati- on stationär behandelt wurden. Ein weiteres Einschlusskriterium ist eine stabile medikamentöse Herzinsuffi- zienztherapie mit mindestens einem Diuretikum. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotstudie (2012) wird die PHARM- CHF Studie nun in mehreren Regi- onen Deutschlands durchgeführt – u.

a. auch in Westfalen-Lippe. Daher suchen wir engagierte Apotheken sowie Allgemeinmediziner und Inter- nisten in Westfalen-Lippe, die die Pa- tienten gemeinsam betreuen. Hierfür erhalten Ärzte und Apotheker eine Aufwandsentschädigung. Mitte Januar wurden Sie über ein Präsidentenschreiben über die Studie informiert. Weitere Informationen und Veranstaltungshinweise finden Sie zudem auf www.pharm-chf.de. Sollten Sie Interesse haben, teilzu- nehmen, bitten wir Sie, das Interesse- formular auf unserer Homepage aus- zufüllen. Dies finden Sie unter dem Reiter „Über die Studie“.

In Westfalen-Lippe finden zwei Infoveranstaltungen zur PHARM-CHF- Studie statt - am Montag, 18. Februar in Dortmund von 20 bis 22 Uhr (Räumlichkeiten des Park Inn by Radisson Dortmund, Olpe 2, Dortmund) und Dienstag, 19. Fe- bruar in Münster von 20 bis 22 Uhr (Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Bis- marckallee 25, Münster). Frau Dr. Nina Griese wird die Studie und die Aufga- ben von Apotheken und Arztpraxen detailliert vorstellen. Sollten Sie schon einen ärztlichen Kooperationspartner haben, freuen wir uns, wenn Sie gemeinsam zu dieser Veranstaltung kommen. Für Rückfragen steht Ihnen bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Frau Yvonne Heckmann, Tel: 0251/52005-27 oder E-Mail: y.heckmann@akwl.de, zur Verfügung.

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recht

Für den Apothekenbetrieb maßgebliche Rechtsvorschriften Neue Serviceleistung der Apothekerkammer Paragraph 5 der Apothekenbetriebsordnung schreibt vor, dass die wissenschaftlichen und sonstigen Hilfsmittel (Texte der für den Apothekenbetrieb maßgeblichen Rechtsvorschriften) in der Apotheke vorhanden sein müssen. Zulässig sind auch elektronische Datenträger.

„Vorhanden sein müssen“ bedeutet, dass die wissenschaftlichen Hilfsmit- tel sowie die Texte der geltenden Vorschriften dem Apothekenleiter und dem pharmazeutischen Personal in der Apotheke jederzeit zur Ver- fügung stehen und zugänglich sein müssen und nicht etwa bei Bedarf und im Einzelfall aus dem Internet herun- tergeladen werden dürfen. Als Hil-

festellung für die Apothekenleiter/- innen haben wir vor Kurzem im ge- schützten Bereich unserer Homepage unter „Infos Pharmazie, Recht und Politik“ eine neue Rubrik „Rechtsvor- schriften“ eingerichtet, in die wir die für den Apothekenbetrieb maßgeb- lichen Rechtsvorschriften einstellen werden. Derzeit enthält die Rubrik 22 Gesetzes- bzw. Verordnungstexte.

Wir werden auf eventuelle Ände- rungen der entsprechenden Geset- zesvorschriften achten und hierauf auf unserer Website sowie im Mittei- lungsblatt hinweisen.

Rechtmäßigkeit der Beitragsordnung gerichtlich bestätigt Klage gegen Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze zurückgewiesen Zum 1. Januar 2011 trat die von der Kammerversammlung am 26. Mai 2010 beschlossene Änderung der Beitragsord- nung in Kraft. Neben einer stufenweisen Absenkung des Beitragssatzes wurde die bisherige Obergrenze für die Beitrags- bemessung in Höhe von zehn Millionen Euro (Umsatz) aufgehoben.

Gegen die Aufhebung der Beitrags- bemessungsgrenze hatte ein Apothe- kenleiter, dessen Kammerbeitrag sich dadurch auf der Grundlage des Um- satzes seiner Apotheke um ein Viel- faches erhöhte, beim Verwaltungsge- richt Münster Klage erhoben. Zur Begründung führte er im We- sentlichen an, dass dem nunmehr deutlich höheren Kammerbeitrag ein entsprechend größerer Mehrwert aus seiner Kammerzugehörigkeit nicht gegenüberstehe. Ferner habe er sich auf pharmazeutische Teilbereiche mit einer vergleichsweise geringen Ren- dite spezialisiert. Die Höhe des Um- satzes spiegele daher nicht eine ent- sprechende Leistungsfähigkeit seiner Apotheke wider.

Das Verwaltungsgericht Münster hatte die Klage des Kammerangehö- rigen im Juni abgewiesen und auch die Berufung gegen diese Entschei- dung nicht zugelassen. Der daraufhin beim Oberverwaltungsgericht Mün- ster eingereichte Antrag auf Zulas- sung der Berufung wurde von dem Gericht abgelehnt. Das Urteil des Ver- waltungsgerichtes Münster ist damit rechtskräftig. Beide Gerichte sahen die Vereinbar- keit der vorgesehenen linearen und nicht gedeckelten Anknüpfung der Beitragshöhe an den Apothekenum- satz mit dem Äquivalenzprinzip, dem Gleichheitssatz sowie dem Erforder- lichkeitsgrundsatz als gegeben an und bestätigten somit die Rechtmä-

Das Verwaltungsgericht und das Oberver- waltungsgericht bestätigten die Rechtmä- ßigkeit der geltenden Beitragsordnung. Foto: Sebastian Sokolowski

ßigkeit der geltenden Beitragsord- nung.

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Recht / apothekenbetrieb

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Vorsicht bei „Gewerbeaus- kunftszentralen“ Hohe Kosten drohen In letzter Zeit werden Apotheken vermehrt von sogenannten Gewer- beauskunftszentralen – oder ähnlich lautenden Firmen – angeschrieben. Diese Schreiben erwecken den Ein- druck, man habe dem jeweiligen Un- ternehmen einen Auftrag zur Regis- trierung erteilt bzw. dem Eintrag der eigenen Apotheke in ein Register zu- gestimmt. Nun würden zur Kontrolle nur noch einmal die Kontaktdaten abgefragt – verbunden mit der Bitte, diese mit einer Unterschrift zu bestä- tigen. In vielen Fällen findet sich dann im Kleingedruckten der Hinweis, dass mit der Unterschrift eine bis zu zwei Jahre dauernde verbindliche Bestel- lung abgeschlossen wurde, die mit teilweise hohen Kosten verbunden sein kann. Es empfiehlt sich daher, derartige Angebote genau zu lesen und die Bestätigung/das Formular keinesfalls leichtfertig unterschrieben an den Absender zurückzuschicken. Bei derartigen Schreiben handelt es sich, davor warnt auch die Polizei immer wieder, um eine Zustimmung gegenüber dem jeweiligen Absender zum Abschluss eines kostenpflichti- gen Anzeigenauftrags. Dieser Auftrag kommt erst durch die Unterschrift des Apothekenleiters zu- stande und war in keinem Fall schon abgeschlossen, wie es der Inhalt des Schreibens – bei flüchtigem Lesen – vorzutäuschen versucht.

Ein Kreuz auf dem Verordnungsblatt im „aut idem-Kästchen“ ist in der Notdienstbereitschaft ohne Wirkung für den Apotheker. Foto: RED

Arzneimittelsubstitution während der Notdienstbereitschaft aut-idem-Kreuz ist im Notdienst ohne Wirkung

Während der Notdienstbereit- schaft kann es zu Versorgungs- schwierigkeiten kommen. Wenn das verschriebene Arzneimittel in der Apotheke nicht verfügbar ist und ein dringender Fall vorliegt, der die un- verzügliche Anwendung des Arznei- mittels erforderlich macht, darf der Apotheker während der unten ange- gebenen Zeiten das vom Arzt verord- nete Arzneimittel durch ein anderes Arzneimittel ersetzen. Das abgegebene Arzneimittel muss mit dem verschriebenen Arzneimit- tel nach Anwendungsgebiet und nach Art und Menge der wirksamen Bestandteile identisch sowie in der

Darreichungsform und pharmazeu- tischen Qualität vergleichbar sein.

Hat der Arzt das „aut idem-Kästchen“ auf dem Verordnungsblatt mit einem Kreuz versehen, ist dieses in der Not- dienstbereitschaft ohne Wirkung für den Apotheker. Diese Bestimmung gilt nur für dienstverpflichtete Apo- theken zu folgenden Zeiten: montags bis freitags von 0:00 bis 8:00 Uhr und von 18:30 bis 24:00 Uhr samstags sowie am 24. und 31. De- zember von 0:00 bis 8:00 Uhr und von 14:00 bis 24:00 Uhr sonntags und an gesetzlichen Fei- ertagen von 0:00 bis 24:00 Uhr.

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apothekenbetrieb

Neuerungen im Betäubungsmittelrecht

Das neue BtM-Rezept Die Abbilung zeigt die Sicherheitsmerkmale auf.

Abbildung: Bundesopiumstelle

Neue Betäubungsmittelrezept- formulare Voraussichtlich ab dem ersten Quar- tal 2013 wird die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte neue Betäu- bungsmittelrezeptformulare heraus- geben. Die alten BtM-Rezepte behal- ten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit und sollen vollständig aufgebraucht werden. Die neuen BtM-Rezepte tragen eine deutlich sichtbare, fortlaufen- de neunstellige Rezeptnummer. Mit dieser Nummer können sie dem ver- schreibenden Arzt eindeutig zuge- ordnet werden. Die Regelungen für das Ausfüllen der BtM-Rezepte än-

dern sich nicht. Weiterführende In- formationen finden Sie unter: www. bfarm.de/btm-rezept. Die Echtheit eines BtM-Rezeptes kann in der Apotheke zukünftig wie bei Geldscheinen überprüft werden. Unter UV-A-Licht verändert das neue, weitgehend gelbliche BtM-Rezept- formular seine Farbe und die schwarz eingedruckte Rezeptnummer er- scheint grünlich-fluoreszierend. Die Sicherheitsmerkmale des neuen BtM- Rezeptvordrucks sehen Sie oben in der Abbildung oder – etwas größer – auf der Internetseite der Bundesopi- umstelle www.bfarm.de/btm-rezept unter dem Link „Sicherheitsmerk- male“.

Neue achtstellige Pharmazentral- nummer (PZN) Nachdem die Entwicklung des BtM- Rezeptformulars abgeschlossen war, fiel die Entscheidung, das Kassen- rezeptformular (Muster 16) an die neue achtstellige PZN anzupassen. Das BtM-Formblatt wurde auf Grund der hohen Kosten nicht mehr geän- dert. Die Größe des Feldes, in das die PZN eingedruckt wird, hat sich nicht geändert, sodass die PZN ausreichend Platz finden wird. Im Zuge der näch- sten Überarbeitung wird das BtM- Rezeptformular angepasst. Tilidin Seit dem 1. Januar 2013 unterlie- gen Tilidin-haltige Arzneimittel den

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Apothekenbetrieb

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Abgabe von Opioiden an andere Apotheken Die neue Apothekenbetriebsord- nung sieht vor, dass Opioide in trans- dermaler und transmucosaler Darrei- chungsform entweder in Apotheken vorrätig gehalten werden müssen oder kurzfristig beschafft werden können. Eine kurzfristige Beschaf- fung war bisher lediglich innerhalb eines Filialverbundes möglich. Durch eine Änderung des Betäu- bungsmittelgesetzes kann nun eine Apotheke zur Deckung des nicht aufschiebbaren Betäubungsmittel- bedarfs eines ambulant versorgten Palliativpatienten diese Betäubungs- mittel an eine andere Apotheke (au- ßerhalb des Filialverbundes) ohne weitere Erlaubnis abgeben. Das Ab- gabebelegverfahren ist anzuwenden. Die Bundesopiumstelle empfiehlt, den Abgabebeleg zwischen dem Feld „BtM-Nr. des Abgebenden“ und dem Feld „Name oder Firma und Anschrift des Abgebenden“ mit einem „P“ zu kennzeichnen.

Vorschriften der Betäubungsmit- telverschreibungsverordnung. Die Verordnung muss auf einem Betäu- bungsmittelrezept erfolgen. Ausge- nommen von dieser Regelung sind feste Tilidin-Zubereitungen mit ver- zögerter Wirkstofffreigabe, die bis zu 300 mg Tilidin und mindestens 7,5 Prozent Naloxonhydrochlorid enthal- ten. Sie können weiterhin auf einem „normalen“ Rezeptformular (z. B. Muster 16) verschrieben werden. Ambulante Palliativversorgung Das Dispensierrecht der Apotheken bleibt erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen und in dokumen- tierten Einzelfällen ist es Ärzten nun jedoch gestattet, ambulanten Palliativpatienten Betäubungsmittel bis zu einem Bedarf von drei Tagen zu überlassen. Dieser Fall dürfte in Westfalen-Lippe allerdings nicht ein- treten, da hier Apotheker und Ärzte im Spätsommer 2012 die sogenannte Notfallliste abgestimmt haben. Die Liste enthält Arzneimittel, die eine optimale Versorgung von Palliativpa- tienten in akuten Krisensituationen sicherstellen und die in Westfalen-

Lippe jede Apotheke vorrätig hält. Was wäre ein Ausnahmefall? Der Bedarf des Patienten kann durch eine Verschreibung nicht rechtzeitig gedeckt werden, weil es in keiner dienstbereiten Apotheke innerhalb derselben bzw. benachbarten Stadt (bzw. des Kreises) vorrätig oder kurz- fristig beschaffbar ist. Dann müsste der Arzt diese Situation einschließlich seiner Anfrage bei der Apotheke aus- führlich dokumentieren. Auch in der dienstbereiten Apothe- ke, an die der Arzt seine Anfrage ge- richtet hat, muss der Apotheker bzw. seine Vertretung folgende Angaben dokumentieren: 1. das Datum und die Uhrzeit der Anfrage, 2. den Namen des Arztes, 3. die Bezeichnung des angefragten Betäubungsmittels, 4. die Angabe gegenüber dem Arzt, ob das Betäubungsmittel zum Zeitpunkt der Anfrage vorrätig ist oder bis wann es zur Abgabe be- reitsteht. Diese Aufzeichnung muss in der Apo- theke drei Jahre aufbewahrt werden.

Sicherung von BTM-Vorräten in Apotheken Nicht im Kommissionierautomaten

Die Lagerung von Betäubungsmit- teln in Kommissionierautomaten ent- spricht nach Auffassung der Bundeso- piumstelle nicht den gesetzlichen Vorgaben. Danach müssen Betäu- bungsmittel gesondert – von anderen Arzneimitteln getrennt – aufbewahrt und gegen unbefugte Entnahme ge- sichert werden (§ 15 Betäubungsmit- telgesetz). Weiterhin sind die mecha- nischen Sicherungsmaßnahmen der

Bundesopiumstelle/BtM/rechtsgrund/ rechtsgrund-node.html.

Automaten, wie zum Beispiel Stärke und Material der Wände, nicht ver- gleichbar mit den geforderten Wert- schutzschränken. Die „Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmit- telvorräten im Krankenhausbereich, in öffentlichen Apotheken, Arztpra- xen sowie Alten- und Pflegeheimen“ finden Sie unter www.bfarm.de/DE/

Kühlpflichtige BtM Die Bundesopiumstelle hält es für ausreichend, kühlpflichtige Betäu- bungsmittel (z. B. Sativex®) – geson- dert – in einem abschließbaren Kühl- schrank zu lagern.

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Apothekenbetrieb / QMS

Eignung von Dermatika-Grundlagen für die Rezeptur Kosmetika mit pharmazeutischer Qualität dürfen verarbeitet werden

Ärzte verschreiben häufig (unbe- wusst) Rezepturen, deren Grundlage den Status eines Kosmetikums oder eines Medizinproduktes hat. Darüber, ob eine Dermatika-Grundlage bei der Arzneimittelherstellung in der Apo- theke eingesetzt werden darf oder nicht, entscheidet nicht die offizielle Einstufung des Produktes, sondern dessen Qualität. Denn die in der Apo- theke hergestellten Arzneimittel und damit auch die verwendeten Aus- gangstoffe müssen pharmazeutische Qualität aufweisen (Apothekenbe- triebsordnung §§ 6 und 11). Kann der Apotheker diese Qualität der Aus- gangstoffe nicht belegen, darf er sie in der Arzneimittelherstellung nicht einsetzen.

Als „Prüfzertifikat“ genügt auch ein chargenbezogenes Analysenproto- koll, mit dem die verantwortliche Sachkundige Person nach Arzneimit- telgesetz die Charge freigegeben hat.

Einige Kosmetika werden gemäß den arzneimittelrechtlichen Vorschriften produziert. Bestätigt der Hersteller die pharmazeutische Qualität durch ein Prüfzertifikat, so kann das Pro- dukt zur Herstellung von Arznei- mitteln verwendet werden.

Vergleichen Sie bitte auch: NRF GOVI, Rezepturhinweise: „Transparenz von Dermatika-Grundlagen“, Stand 26.05.2009 und NRF GOVI, Rezepturhinweise: „Dermatika-Mar- kengrundlagen“, Stand 26.05.2009, www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=2264 (Zugangscode für den DAC/NRF-Service befindet sich auf der Rückseite des Titelblattes der NRF-Bände 1 bis 3) Gesellschaft für Dermopharmazie: Leitlinie „Dermatologische Rezep- turen“ vom 18.03.2008, www.gd-online.de, Rubrik: „Persönlich“, Subru- brik: „Leitlinien

Qualitätsmanagement: So einfach und günstig wie nie Preis für das Handbuch sinkt um 200 Euro Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe will Ihnen den Start für den Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems leicht machen. Daher hat das Apothekerparlament in seiner letzten Sitzung beschlossen, im Jahr 2013 die Preise für das elektro- nische QM-Handbuch und unsere Schulungsmodule deutlich zu senken.

Bitte melden Sie sich online über un- seren QMS-Veranstaltungskalender an (www.akwl.de Mitgliederbe- reich Qualitätsmanagement Veranstaltungskalender). Wenn Sie ein zertifizierbares QMS gemäß ISO 9001 aufbauen wollen, so können Sie das dazu hilfreiche Wis- sen in unseren Ergänzungsmodulen B und C erwerben. Wir freuen uns Ih- nen die Schulungen ab sofort zu den vergünstigten Fortbildungspreisen

Die Apothekenbetriebsordnung sieht vor, dass jede Apotheke bis Juni 2014 ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) eingeführt haben muss. Wir haben Ihnen daher ein attraktives Paket geschnürt: Es besteht aus der Lizenz des elektronischen QM-Hand- buches (einmalige Gebühr 2013: 290 Euro statt bisher 490 Euro und jähr- liche Supportkosten 60 Euro, jeweils zzgl. MwSt.) und der kostenfreien Teilnahme am Basismodul A für bis zu zwei Personen pro Apotheke.

Im vierstündigen QMS-Basismodul lernen Sie die Grundlagen eines QM und die Anforderungen der ApBetrO an ein QMS kennen. Darüber hinaus geben wir Ihnen einen ersten Ein- blick in das elektronische QM-Hand- buch. Das Basismodul A findet an fol- genden Terminen (jeweils ab 15 Uhr) statt: - am 20. Februar 2013 in Münster - am 10. April 2013 in Paderborn - am 5. September 2013 in Münster - am 10. Oktober 2013 in Dortmund

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qms

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anbieten zu können. Das Modul B (4,5 Std.) kostet nun 32 Euro pro Teilnehmer statt bisher 100 Euro. Das Modul C (4 Std.) kostet 30 Euro pro Teilnehmer statt bisher 100 Euro. Das Modul C werden wir nach Bedarf bzw. Nachfrage an- bieten. Die Termine sowie eine genauere Beschreibung des Schulungsinhaltes finden Sie ebenfalls in unserem QMS- Veranstaltungskalender. Sie wollen Ihr QMS auch zertifizieren lassen? Eine Zertifi- zierung nach ISO 9001 ist ein allgemein anerkannter Beleg für Ihre Bestrebungen, Ihre Unternehmensabläufe in der Apotheke kontinuierlich zu verbessern, Kosten für Rekla- mationen zu senken und die an Ihre Apotheke gerichteten Kundenwünsche bestmöglich zu erfüllen. Rund 320 Apo- theken in Westfalen-Lippe sind – zum Teil auch schon seit vielen Jahren – über die Apothekerkammer zertifiziert. Eine Zertifizierung kostet 1.000 Euro zzgl. MwSt. pro Apo- theke für die Zertifikatslaufzeit von drei Jahren. Im Filial-

verbund wird diese Gebühr günstiger. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie mehr über die Zertifizierung bei der Apothekerkammer erfahren oder sich zertifizieren lassen möchten.

Kranich-Apotheke , Dortmund (Inh. Dr. Friedrich-Wilh. Hahne) Landgrafen-Apotheke , Dortmund (Inh. Birgitta Wenger-Klein) St. Georg-Apotheke , Ennepetal (Inhaberin Claudia Schneppel) Rats-Apotheke , Gevelsberg (Inh. Christina Hansen) Glückauf-Apotheke , Gladbeck (Inh. Tobias Petri) Isselhorster Apotheke , Gütersloh (Inh. Sven Buttler) Apotheke Allg. Krankenhaus Hagen gem. GmbH , Hagen (Leiter Dr. Uwe Flachkamp) Alte Hirsch-Apotheke , Halver (Claus Wunderlich) Nord-Apotheke , Hamm (Inh. Thomas Harren) Rosen-Apotheke , Havixbeck (Inh. Dorothee Strunk-Orendi) Apotheke im Cirkel , Herten (Inh. Clemens Müller) Ems-Apotheke , Hövelhof (Inh. Dorothea Spieß) Goethe-Apotheke , Löhne (Inh. Karl Schumacher) Engel-Apotheke , Mettingen (Inh. Claudia Schwalbe) Brandsche Apotheke , Minden (Leiterin Anke Willingmann-Bartsch) Marien-Apotheke , Minden (Inh. Lars Nellissen) Apotheke am Burloh , Münster (Inh. Tilo Schneider-Bernschein) Kiepenkerl Apotheke , Münster (Inh. Burkhard A. Reckers) Mariannen-Apotheke , Münster (Inh. Dr. Sabine Meissner-Fahl) Markus-Apotheke , Münster (Inh. Alexa Wenig-Gieselmann) Ludgerus-Apotheke , Nordwalde (Inh. Thorsten Gottwald) Märkische-Apotheke , Plettenberg (Inh. Claudia Sielermann) Alte Apotheke , Recklinghausen (Inh. Rudolf Strunk) Engel-Apotheke , Salzkotten (Inh. Cordula Cruse-Kampherm) Filialverbund Rats Apotheke Dr. Klaus Michels und Apotheke am Salinenhof , Salzkotten (Inh. Christine Michels) Stern-Apotheke , Schwelm (Inh. Cerstin Czock) Rosen-Apotheke , Schwerte (Inh. Marc Hübner) Marien-Apotheke , Schwerte (Inh. Natalia Wotjakowski) Börde-Apotheke , Soest (Inh. Ralf Bussiek) Fürst-Wenzel-Apotheke , Verl-Kaunitz (Inh. Elisabeth Hollenhorst) Alte Apotheke , Wickede (Leiterin Birgit Ahring)

Wir gratulieren!

Zur erfolgreichen Zertifizierung bzw. Rezertifizierung der Apotheke gratulieren wir folgenden Teams:

Erstzertifizierung

Aesculap-Apotheke , Ahaus (Leiterin Martina Benkhoff) Stern-Apotheke , Gelsenkirchen (Leiterin Ute Lauterbach) Filialverbund Apotheke am Ansgar und Kiliani-Apotheke , Höxter (Inh. Elmar Wiederhake) Hirsch Apotheke , Horstmar (Inh. Inga Janßen) Brandsche Apotheke am Klinikum , Porta Westfalica (Inh. Ralf-Peter Brand) Filialverbund Neue Apotheke Brüning , Selm, Colosseum Apotheke , Lünen, Mersch Apotheke Brüning , Lünen, Altstadt-Apotheke Brüning , Selm (Inh. Volker Brüning) Friedrich-Apotheke , Sprockhövel (Leiterin Anke Rubbel) Marien-Apotheke, Ahaus (Inh. Maria-Luise Nienhaus) Biber-Apotheke , Arnsberg (Inh. Helmut Lahme) petri-Apotheke , Arnsberg (Inh. Dr. Klaus Weber) Apotheke auf der Lohe , Bad Oeynhausen (Inh. Gabriele Pfalzgraf) Sonnen-Apotheke , Bergkamen (Inh. Frank Klesz) Ziegler’sche-Apotheke , Borgholzhausen (Inh. Jochen Zinnel) Apotheke an der Voltmannstr. , Bielefeld (Inh. Dr. Jörg Hillert) Lorbeer-Apotheke , Bielefeld (Inh. Dietmar Becker) Adler-Apotheke, Brilon (Inh. Sandra Dietrich-Siebert) Adler-Apotheke , Dortmund (Inh. Ulrich Ausbüttel) A usbüttels Apotheke im eks, Dortmund (Inh. Gisela Ausbüttel) Rezertifizierung

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