Firstl-Report 95

F i r s t l - R e p o r t F a k t e n & I n f o s 23

Anschlageinrichtungen: Lebensretter auf dem Dach

Fotos: ABS-Safety

Mal schnell ein Seil irgendwo am Dach befestigen und mit der PSA verbinden, kann tödlich sein und für den für die Sicherheit seiner Mitarbeiter Verant- wortlichen existenszbedrohende Konsequenzen zur Folge haben. Anschlageinrichtungen auf Dächern müssen zwingend baumustergeprüft sein. Nur die Einhaltung dieser Vor- schrift stellt sicher, dass die Vorrichtung die Lasten bei Nutzung entsprechend der Gebrauchsbestimmung (z. B. Seilsystem nach DIN EN 795 Klasse C, Dachhaken nach DIN EN 517 etc.) aufnehmen kann. Die zu benutzenden Anschlageinrichtungen (AE) müs- sen gekennzeichnet sein, um den potentiellen Benutzern die Gebrauchsbestimmung zu verdeutlichen. Aus der Kennzeichnung muss u. a. hervorgehen: • Hersteller der AE und Produktbezeichnung; • Zulässige Anzahl der Benutzer; • Zulässige Belastungsrichtung, falls eine Einschränkung vorliegt; • Nächstes empfohlenes Prüfdatum. Vor der Verwendung ist die gesamte AE durch Sicht- kontrolle auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Das Mon- tagepersonal der AE muss fachkundig und mit dem Befe- stigungsverfahren und der AE selbst vertraut sein. Dies kann z. B. durch eine entsprechende Schulung bzw. Au- torisierung durch den Hersteller der AE und deren Befe- stigungsmittel erfolgen. Dazu gehört auch die Fähigkeit zur Erstellung einer Montagedokumentation, der Be- urteilung der tatsächlichen Einbausituation und des Un- tergrundes. Dabei muss die Planung von AE mit der rea- len Bauwerkssituation erfolgen. Auch über den Einbau festinstallierter AE ist eine Montagedokumentation zu erstellen. Sie dient als Nach- weis gegenüber dem Auftraggeber über die sachgerechte

Erbringung der Leistung. Kopien der Dokumentation sind dem Auftraggeber auszuhändigen und auf dem Bau- werk für die spätere Prüfung der AE vorzuhalten. Dabei sind die Mindestangaben in der Montagedokumentation:

• Objektidentifikation (z. B. Anschrift); • Montagefirma (Kontaktdaten);

• Verantwortlicher Monteur (Vor- u. Zuname); • Produktidentifikation (Hersteller, Typ, Modell); • Befestigungsmittel (Hersteller, Produkt, zulässige Kräfte, Bohrbild); • Dach-Schemaplan (Lage der Anschlagpunkte). Der Schemaplan muss am Bauwerk für jeden einseh- bar angebracht sein, also z. B. beim Dachausstieg. Zusätzlich ist vom Montageverantwortlichen ist durch Unterschrift zu bestätigen: • Einbauanleitung des AE-Herstellers wurde eingehalten; • Ausgeführt wie geplant und Untergrund wie vorgegeben aus (Quelle); • Befestigt wie vorgegeben gemäß Herstellerangabe bzw. Zulassung des DIBt (z. B. Anzahl Dübel, Abstände); • Befestigungsmittel bzw. -verfahren nach Zulassung; • Fotodokumentation der im Endzustand unsichtbaren Details. Bei festinstallierten Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795 erfolgt die Befestigung am Bauteil gemäß einer bauaufsichtlichen Zulassung durch das DIBt. Bei Abwei- chen von der Zulassung erlischt diese, und es ist nach der Bayerischen Bauordnung eine Zustimmung im Einzelfall der Obersten Baubehörde erforderlich. Die Zustimmung im Einzelfall gilt nur für ein Bauvorhaben. Beispiel: Die Zulassung sieht vor, dass die Befesti- gung einer festinstallierten AE am Bauteil über eine Stahl- platte mit vier Befestigungsmitteln direkt auf der Stahlbe-

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