ISS Newsletter 06-2014

DAS GRUNDBUCH

Die Geschichte

Grundbesitz seines Königreichs zusammenstellen ließ. Neben den Urbaren als Verzeichnisse der Grundstücke einer Grundherrschaft, kann man insbesondere die im Hochmittelalter in den Städten entstandenen Stadtbücher als einen Vorläufer des heutigen Grundbuchs betrachten. Diese Amtsbücher enthalten unterschiedlichste Rechtsakte (von städtischen Privilegien über städtische Satzungen bis zu Rechtsgeschäften zwischen Bürgern). Rezeption des römischen Rechts - Die Rezeption des römischen Rechts hemmte die Entwicklung und Verbreitung von Eintragungen von

Antike und Mittelalter - Die Aufzeichnung von Rechten an Grundstücken hat eine lange Tradition. Aus der Antike sind Steuerkataster geläufig. Im Mittelalter wurden Grundstückserwerbungen oder Übereignungen einer Grundherrschaft in so genannten Traditionscodices, Besitzungen in Urbaren aufgezeichnet. Ein berühmtes Urbar ist das 1086 geschaffene Domesday Book, das zu den ältesten heute überlieferten Verzeichnissen dieser Art gehört, in dem Wilhelm der Eroberer allen

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