Geschaeftsbericht-2025

Ein Vorteil war, dass bereits vor Beginn der Bauarbeiten zwei Wohnungen leer standen und nicht unmittelbar neu vermietet werden mussten. Dadurch konnte der sehr enge Terminplan etwas entlastet werden. Grund sätzlich wurden im Neuhushof 4 die gleichen Sanie rungsmassnahmen umgesetzt wie im Neuhushof 3. Zusätzlich wurde nach Abschluss der Umbauarbeiten der Lift umfassend saniert. Im Gegensatz zu den Gebäuden Neuhushof 1 und 2 wurde auf den Dächern der Häuser Neuhushof 3 und 4 keine Photovoltaikanlage installiert, da die zahlrei chen bestehenden Lukarnen keine ausreichend grosse zusammenhängende Dachfläche für eine wirtschaftlich sinnvolle PV-Anlage zulassen. Die Baukosten der Gesamtsanierung belaufen sich beim Mehrfamilienhaus Neuhushof 3 mit sechs Woh nungen und zwei Kindergartenräumen auf rund 1.3 Millionen Franken. Beim Neuhushof 4 mit insge samt elf Wohnungen betragen die Kosten rund 1.75 Millionen Franken. Oberstes Ziel der Bauherrschaft war es, die Sanie rungsarbeiten im bewohnten Zustand durchführen zu können, ohne dass Kündigungen ausgesprochen wer den mussten. Dies war nur möglich, weil alle Mieterin nen und Mieter bereit waren, während der Bauphase für rund drei Wochen eine alternative Wohngelegen heit zu organisieren oder Ferien einzuplanen. Sämt liche Mietparteien konnten diese Lösung umsetzen und zeigten grosses Verständnis für die Unannehm lichkeiten, welche eine solche umfassende Sanierung zwangsläufig mit sich bringt. Ausblick Neuhushof 5 Der Neuhushof 5 umfasst 14 Alterswohnungen. Eine Sanierung analog Neuhushof 1–4 würde bedeuten, dass alle MieterInnen die Wohnung für rund drei Wochen verlassen müssten. Zudem wäre während mindestens drei Monaten mit intensiven Bauimmissi onen wie Lärm und Staub zu rechnen. Der Vorstand kam nach sorgfältiger Abwägung zum Schluss, dass dies der betagten Mieterschaft nicht zugemutet werden kann.

Aus diesem Grund wird das Gebäude Neuhushof 5 2026 «lediglich» aussen saniert. Die Innensanierung soll erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen – vor aussichtlich dann, wenn die heutige Mieterschaft in die Alterswohnungen der geplanten neuen Überbau ung an der Luzernerstrasse umziehen kann. Bis dahin dürften aber noch einige Jahre vergehen. Die Mieterschaft des Neuhushof 5 wurde umfassend über dieses Vorgehen informiert und hat den Entscheid des Vorstands sehr begrüsst.

Das Verschieben der Innensanierung ist zudem vertret bar, weil die Bewohnerinnen und Bewohner in Alters wohnungen erfahrungsgemäss sehr sorgfältig mit Küchen und Badezimmern umgehen. Entsprechend befinden sich diese Einrichtungen in einem vergleichs weise guten Zustand, sodass eine spätere Sanierung zu verantworten ist.

Daniel Schumacher Mitglied Vorstand dipl. Architekt ETH

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