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Gewährleistung

Garantien FISCHER – die fahrradmarke ® gewährt Ihnen – neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten, die hiervon nicht beein- trächtigt sind - eine zusätzliche HERSTELLERGARANTIE: Allgemein Die MTS Group Inter-Union Technohandel GmbH, Carls-Benz-Strasse 2, 76761 Rülzheim gewährt Ihnen für dieses Produkt eine 24-mo- natige Garantie und eine 30-jährige Garantie auf Rahmenbruch. Unabhängig von dieser Ga- rantie stehen Ihnen Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher uneingeschränkt zu. Ihre Gewähr- leistungsrechte nach § 437 BGB, das heißt die Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minde- rung und Schadensersatz, werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Dauer der Garantie Bei der von der Inter-Union Technohandel GmbH gewährten Garantie handelt es sich um Garanti- en mit einer Dauer von 24 Monaten auf das Ge- samtprodukt und 30 Jahren auf Rahmenbruch. Die Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt der Aus- lieferung der Ware an Sie oder ein von Ihnen be- nannter Dritter, der nicht Beförderer ist. Garantieumfang Die Garantie gilt im Fall von Herstellungs- oder Materialfehlern.

In allen Staaten, die dem EU-Recht unterliegen, gelten teilweise verein- heitlichte Bedingungen zur Ge- währleistung/Sachmängelhaftung. Informie- ren Sie sich über die für Sie geltenden nationalen Vorschriften. Im Geltungsbereich des EU-Rechts wird vom Ver- käufer mindestens in den ersten zwei Jahren nach Kaufdatum Sachmängelhaftung gewährt. Diese erstreckt sich auf Mängel, die schon bei Kauf/ Übergabe vorhanden waren. In den ersten sechs Monaten wird darüber hinaus vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Fahrräder, gerade auch solche mit elektri- schem Hilfsantrieb, sind komplexe Fahrzeuge. Es ist daher erforderlich, alle Wartungsinterval- le gewissenhaft wahrzunehmen. Das Auslas- sen der Wartung gefährdet die Eintrittspflicht des Verkäufers, wenn nämlich der Fehler durch eine Wartung hätte vermieden werden können. Die erforderlichen Wartungen finden Sie in den Kapiteln dieser Betriebsanleitung und den beilie- genden Anleitungen der Komponentenhersteller.

In Deutschland /Österreich können Sie in einem ersten Schritt Nacherfüllung verlangen. Schlägt diese endgültig fehl, was nach zweimaligem Ver- such der Nacherfüllung vermutet wird, haben Sie das Recht auf Minderung oder können vom Ver- trag zurücktreten. In der Schweiz ist die Gewährleistung auf zwei Jahre nach Kaufdatum beschränkt. Bei Auftreten eines Mangels haben Sie die Wahl zwischen Wandelung, Minderung und Nachlieferung oder allenfalls Nachbesserung. Die Haftung für Sachmängel erstreckt sich nicht auf normalen Verschleiß im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Bauteile des Antriebs und der Verzögerungseinrichtungen so- wie Bereifung, Leuchtmittel und Kontaktstellen des Fahrers mit dem Fahrrad unterliegen funkti- onsbedingt einem Verschleiß, bei Pedelecs auch der Akku. Bei Eintreten eines Defekts/Haf- tungsfalles wenden Sie sich an un- sere Service-Hotline. Heben Sie zum Nachweis alle Kaufbelege und Inspek- tionsnachweise auf.

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