Rahmenvereinbarung 2011
Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2011
Um sicherzustellen, dass Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leis- tungen nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX im Rahmen der für die einzelnen Rehabilita- tionsträger geltenden Vorschriften nach einheitlichen Grundsätzen erbracht bzw. gefördert werden, treffen die Rehabilitationsträger die gesetzlichen Krankenkassen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte die Träger der Kriegsopferversorgung
und
der Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e. V. der Deutsche Behindertensportverband e. V., zugleich in Vertretung des Deutschen Olympischen Sportbundes, die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz- Kreislauferkrankungen e. V. die Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e. V.
und
die Kassenärztliche Bundesvereinigung
unter Beteiligung und Beratung
des Weibernetz e. V.
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