GKV-Spitzenverband Info § 302

12. Spezifische Regelungen mit den landwirtschaftli- chen Krankenkassen

Zentrale Ansprechstelle zum Datenaustausch

Sollten Sie noch weitergehenden Informations- bedarf haben, hilft Ihnen Ihr Vertragspartner auf Seiten der landwirtschaftlichen Kranken- kasse oder die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Bereich Informationstechnik - Weißensteinstraße 70-72 34131 Kassel Ansprechpartner: Ilona Meyer Telefon: 0511 8073-423 E-Mail: Ilona.Meyer@svlfg.de (Dienstgebäude: Im Haspelfelde 24, 30173 Hannover) Elektronisches Abrechnungsverfahren mit den landwirtschaftlichen Krankenkassen: Eine Anmeldung erfolgt bei der zuständigen landwirtschaftlichen Krankenkasse. Abrechnung über eine Abrechnungsgesell- schaft: Es ist keine gesonderte Anmeldung erforder- lich. Die Annahmestellen der landwirtschaftlichen Krankenkassen für Abrechnungsdaten (Daten- träger, DFÜ) sowie für die rechnungsbegrün- denden Unterlagen (Verordnungen, Reparatur- und Berechtigungsscheine, Leistungszusagen) sind in der Kostenträgerdatei aufgelistet. Daten- und Belegannahmestellen gerne weiter. Anmeldung zum Verfahren

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