GKV-Spitzenverband Info § 302

Daten- und Belegannahmestellen für DAK Ge- sundheit Die BKK Gesundheit (BKK G) und die DAK ha- ben zum 01.01.2012 fusioniert. Abrechnun- gen für BKK G und DAK (neu: DAK-Gesundheit) werden für die Leistungen 10 - 30, 50 sowie 61, 62, 66, 68, 71 und 72 ab dem 01.01.2013 zusammengelegt. Diese Rechnungen sind beim Dienstleister INTER-FORUM AG einzu- reichen/ vorzulegen (siehe aktualisierte Kos- tenträgerdatei BKK/ vdek). Bei den restlichen abzurechnenden Leistungen werden die Rech- nungen bis auf weiteres getrennt und bei den bisherigen/ bekannten Daten- und Papieran- nahmestellen eingereicht. Es sind keine Misch- rechnungen zu erstellen. Rechnungen für die DAK-Gesundheit (mit dem Kostenträgerinsti- tutionskennzeichen 101560000) sind beim bisherigen Dienstleister der DAK-Gesundheit INTER-FORUM AG einzureichen/ vorzulegen. Für diese Rechnungen ist ab dem 01.01.2012 weiterhin das Haupt-IK der DAK-Gesundheit (101560000) zu nutzen. Die regionalen Kran- kenversichertenkarten- Institutionskennzeichen (KVK-IK) sind mit dem Haupt-IK der DAK-Gesundheit verknüpft (sie- he aktualisierte Kostenträgerdatei). Für Abrechnungen auf maschinellen oder ma- schinell lesbaren Datenträgern, per DFÜ oder E-Mailverfahren sowie in Papierform ein- schließlich der rechnungsbegründenden Un- terlagen gilt. Für die Abrechnungen folgender Leistungen ist die INTER-FORUM AG zuständig:

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