GKV-Spitzenverband Info § 302

3. Veränderungen durch das elektronische Abrech- nungsverfahren Durch die Einführung des elektronischen Ab- rechnungsverfahrens ergeben sich grundsätz- lich keine Änderungen bei der Abrechnung der von Ihnen erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen. Die Veränderung besteht in der Nutzung moderner Kommunikationstech- nologien für das Abrechnungsverfahren. über einen Dienstleister wie z.B. eine Abrechnungsgesellschaft abwickeln zu lassen oder mittels EDV mit einer Branchensoftware selbst zu erstellen. 1. Abrechnung über einen Dienstleister Haben Sie einen Dienstleister wie z.B. eine Ab- rechnungsgesellschaft mit der Durchführung Ihrer Abrechnung beauftragt, übermittelt diese die maschinell aufbereitete Abrechnung. In- wieweit sich Änderungen für Sie ergeben, hängt von dem jeweiligen Dienstleister ab. 2. Selbstabrechnung mit eigener und einer Branchensoftware Möchten Sie Ihre Abrechnung mittels einer Branchensoftware selbst vornehmen, haben Sie die Möglichkeit, entweder elektronisch ver- wertbare Datenträger (CD-ROM, Disketten, etc.) zu verwenden oder die Abrechnungsdaten durch Datentransfer (z. B. via FTAM, X.400, FTP, E-Mail) zu übermitteln. Die Übermittlung elektronischer Datensätze ist jedoch nur unter der Voraussetzung möglich, dass Sie über ein gültiges Institutionskennzei- chen (IK) verfügen, eine entsprechende Abrechnungssoft- ware einsetzen und sich zum elektronischen Datenaustausch – soweit bei der jeweiligen Kassenart er- forderlich - angemeldet haben.     Abrechnungsmöglichkeiten Sie haben die Möglichkeit, Ihre Abrechnung 

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