Wegweiser 2019

gänger (grün) und Radfahrer (rot). Parken ist nur auf den gekennzeichneten Parkflächen zulässig. Die Ein- haltung dieser Vorschriften wird kontrolliert. Auf unserem Gelände finden zahlreiche Produktions- aktivitäten und Transporte statt und es werden täg- lich Güter geladen und gelöscht. Darum ist die Nut- zung persönlicher Transportmittel wie Rollschuhe, Inliner, Roller, Klappräder und dergleichen innerhalb der Standorte untersagt. Sie dürfen diese persön- lichen Transportmittel mit an Ihren Arbeitsplatz nehmen, wenn Sie sie tragen und soweit möglich zusammenklappen. Sie sind selbst für ihre sichere Aufbewahrung verantwortlich. Natürlich ist die Ein- fahrt in die Standorte auch mit eigenem Fahrrad, Moped, Motorrad und dergleichen untersagt. Diese Fahrzeuge müssen in den hierfür vorgesehenen Räu- men abgeschlossen abgestellt werden. Die Verwendung tragbarer Telefone ist überall erlaubt, außer in explosionsgefährdeten Zonen. Diese sind mit einem Mobiltelefon-Verbotspikto- gramm gekennzeichnet. In dunklen Räumern ist nur die Verwendung von Geräten mit angepassten Beleuchtungsquellen erlaubt. Das Halten von Mobil- telefonen bei Steuerung eines Transportmittels (ein- schl. Fahrrad) in der Hand ist verboten. Unsicheres Verhalten, u.a. das Tippen von Nachrichten beim Gehen, ist grundsätzlich verboten. Natürlich kann die Verwendung von Multimedia nur im Zusammenhang mit den Arbeiten gestattet werden.

Q Verwendung von Multimedia (Mobiltelefon, Tablet, ...)

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