Wegweiser 2019

Sicherheitsvorschriften bei technischen Arbeiten

Q Eine Arbeitserlaubnis ist vorgeschrieben bei: - Allen Arbeiten mit Dritten (Auftragnehmern) - Allen Arbeiten mit Freigabe durch den Einsatz- dienst - Allen Arbeiten mit spezifischen Risiken, die zusätzliche Maßnahmen oder Informationsaus- tausch erfordern. Q Arbeiten mit Feuer und offenen Flammen ist in allen Gebäuden und auf allen Geländen verboten, es sei denn mit einer Arbeitserlaubnis, auf der die Genehmigung des Einsatzdienstes ausdrücklich vermerkt ist. Q In dunklen Räumen ist weiße Arbeitskleidung vor- geschrieben. Sie vermeiden dort Unfälle, indem Sie regelmäßig „Vorsicht“ rufen. Nur die Verwendung angepasster Beleuchtungsquellen ist erlaubt. (Bild- schirme von Mobiltelefonen beachten) Q Halten Sie Werkzeuge, Leitern, Maschinen usw. in gutem Zustand. Q Die Prüfberichte von Hubwerkzeugen und Fallsi- cherung müssen vorhanden sein. Q Die Ausrüstung von Agfa-Gevaert NV darf nicht durch Dritte verwendet werden, es sei denn, sie wird speziell zur Verfügung gestellt (Informationen bei Projektleiter). Q Anlagen und Räume sind ordentlich und sauber zu halten. Q Persönliche Schutzausrüstungen sind zielorientiert zu verwenden. Q Für Arbeiten in geschlossenen Räumen (Gruben, Tanks, Kessel, Kanalisation usw.) gelten spezifi- sche Sicherheitsmaßnahmen (Informationen bei Projektleiter und Einsatzdienst).

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