Wegweiser 2019

Asbest

Einige Gebäude bei Agfa-Gevaert NV enthalten noch Asbest in gebundener Form. Bei Arbeiten wie Bohren, Schleifen, Abbruch usw. ist zuvor Rückspra- che mit dem Ausführungsverantwortlichen Asbest (Tel. +32 (0)3 444 2134 oder 2135) bezüglich des Vorhandenseins von Asbest zu halten. Eine Arbeits- genehmigung ist bei Arbeiten mit Exposition an und potentieller Freisetzung von Asbest vorgeschrieben. Q Abfallcontainer von Agfa-Gevaert NV dürfen nicht durch Dritte verwendet werden. Q Abfall nicht achtlos liegenlassen oder wegwerfen. Q Leiten Sie keine chemischen Produkte in das Kanalisationssystem. Q Vermeiden Sie alle Arten von Bodenverunreini- gung. Q Reduzieren Sie Lärmbelästigung soweit wie mög- lich. Q Ergreifen Sie Maßnahmen gegen die Freisetzung von Feinstaub (sowohl in Innenräumen als auch im Freien). Q Melden Sie versehentliche Einleitungen sofort ( +32 (0)3 444 3333). Umweltbezogene Sicherheitsvorschriften

Unfälle

Jeder Unfall bei Agfa-Gevaert NV muss gemeldet werden. Auftragnehmer müssen bei jedem Unfall mit Arbeitsausfall einen Unfallbericht an den Präventi- onsdienst schicken (Tel. +32 (0)3 444 5481)

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