Autoglas Katalog GTA_v2 ohne Produkte

AGB

Prüfung der Lieferung und Rügepflicht DieWare ist vomKundenbei der Anlieferung zuprüfen. Mit vorbehaltloser Unterzeichnung des Lieferscheins gilt die gelieferte Ware vom Kunden als genehmigt. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich zu erhe- ben, und Glas Trösch AG Autoglas ist Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel zu prüfen. Erweist sich die Lieferung als nicht vertragsgemäss, tauscht Glas Trösch AG Autoglas die mangelhafte Ware gegen ein- wandfreie Ware aus. Der Kunde hat wegen Mängeln jeglicher Art keine Rechte und Ansprüche ausser den hier ausdrücklich genannten. Insbesondere sind An- sprüche auf Ersatz von direktem oder/und indirektem Schaden ausgeschlossen. Anwendbares Recht Es gilt schweizerisches Recht. Das UN-Kaufrecht (Wiener Kaufrechtsübereinkommen) findet keine An- wendung. Erfüllungsort, Gerichtsstand Gerichtsstand ist Aarwangen/BE. Glas Trösch AG Autoglas ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.

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