Blickpunkt Schule 1/2021

Stellungnahme zum Satzungsänderungs- antrag zu § 11 der Satzung des hphv

Zunächst ist festzustellen, dass der Antragsteller nicht eindeutig benannt ist. So ist nicht klar, ob Christian Sorg diesen Antrag als Mit- glied oder als Vorsitzender des Bezirks Frankfurt einbringt. Ziel des Antrages ist es, die Zugehörigkeit des verantwortlichen Redakteurs zum geschäftsführenden Vorstand aufzuheben. H ierzu nutzt der Antragsteller verschiedene Argumenta- tionsebenen. Zum einen geht Zeitschrift ist es, über das Verbands- leben in den Bezirken, Kreisen und Ausschüssen zu berichten. Gute Tradi- tion ist die Kommentierung und Aus- einandersetzung mit aktuellen be- rufs- und bildungspolitischen Frage-

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setzen. Veränderungsprozesse brau- chen Zeit. Zufrieden wäre ich, wenn eine Weiterentwicklung bis zum Ende meiner Amtszeit gelingen könnte und ein geeigneter Nachfolger diesen Umstellungsprozess weiter gestalten würde. Aber dann kam Corona. Alle bil- dungs- und berufspolitischen The- men, die vorher die Diskussion be- stimmt hatten, spielten nur noch eine untergeordnete Rolle. Die festgeleg- ten Themen für 2020 (Wahlkampf zu den Personalratswahlen, Gewerk- schaftstag etc.) brachen weg. Einzig die Themen Digitalisierung und Coro- na spielten noch eine Rolle. Dies ist bis heute so. Mehrfach hat die Redaktion alle Funktionsträger des Hessischen Phi- lologenverbandes aufgefordert, aus ihrer Sicht die Krisensituation zu be- schreiben, Berichte aus den Bezirken und Kreisen an uns zu senden und sich mit den zentralen schulischen Fragen in der Pandemie auseinander- zusetzen. Alle Artikel und Beiträge, die uns erreichten, haben wir veröffent- licht. Das Ergebnis ist allen Mitglie- dern bekannt. Es liegt nicht in der Ver- antwortung der Redaktion, wenn es nach Ansicht der Bezirksvorsitzenden keine Inhalte zu berichten gibt. Hier hätte auch der Bezirk Frankfurt die Möglichkeit gehabt, durch Beiträge zur Attraktivität von ’Blickpunkt Schu- le’ beizutragen. Wer sich die letzten drei Ausgaben unserer Zeitschrift bewusst angese- hen hat, hätte bemerken müssen, dass sich sowohl das Layout als auch die inhaltlichen Rubriken gewandelt haben. Ob Christian Sorg dies be- merkt hat, weiß ich freilich nicht. Posi- tiv hat er sich dazu jedenfalls nicht geäußert. Bleibt die Argumentationslinie, dass die Position des verantwortlichen Re- dakteurs im geschäftsführenden Vor- stand obsolet sei. Hierüber könnte

es konkret ummeine Person, dann wird behauptet, dass die Verbands- zeitschrift ’Blickpunkt Schule’ ungele- sen im Müll lande. Verantwortlich da- für seien die unattraktive Gestaltung, grundsätzlich gestalterische sowie vermeintliche formale Fehler bei Rechtschreibung und Zeichensetzung. Es folgt eine Auflistung von gestalte- rischen Prinzipien, die angeblich ver- letzt würden. All dies sind Behauptun- gen, die anmuten, als seien sie einem Lehrbuch für Grafikdesign für Anfän- ger entnommen. Seine Quelle nennt der Antragsteller freilich nicht. Erst gegen Ende der Antragsbegründung folgt die pauschale Behauptung, dass keine der acht Aufgaben, die der ge- schäftsführende Vorstand (gfV) laut Satzung habe, mit der Verbandszeit- schrift zu tun habe. Schließlich mo- niert der Antragsteller die Aufwands- entschädigung des verantwortlichen Redakteurs und sieht hier grundsätz- liches Einsparpotenzial für den Ver- band. [Was Christian Sorg nicht er- wähnt ist, dass alle Mitglieder des Landesvorstands eine Aufwandsent- schädigung erhalten. Dies ist in der Finanzordnung so festgelegt.] Gleich- zeitig fordert der Antragsteller die Professionalisierung der Zeitschrift durch einen nicht näher benannten Anbieter, was die Kosten sicher nicht senken würde. Zur Sachebene

stellungen. Insofern ist ’Blickpunkt Schule’ auch ein Sprachrohr des Ver- bandes im Bereich der Bildungspolitik. Der verantwortliche Redakteur ver- antwortet die Zeitschrift formal und wählt zusammen mit der Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Iris Schröder-Maiwald, die Artikel und Beiträge zur Veröffentlichung aus. Entsprechende Beiträge werden regelmäßig bei den Funktionsträgern des Verbandes angefordert. Gleich- zeitig bemüht sich die Redaktion um Artikel externer Autoren, die die bil- dungs- und berufspolitischen Frage- stellungen des Verbandes tangieren. In die formale Gestaltung der Zeit- schrift ist die Redaktion zwar einbezo- gen, verantwortlich ist allerdings schon jetzt ein professioneller Anbie- ter, der DPhV-Verlag. Alle Artikel wer- den mehrfach redigiert. Trotzdem wird es nicht vermeidbar sein, dass Fehler übersehen werden. Dies kann man auch täglich in fast allen Zeitungen und Zeitschriften feststellen. Zu- nächst verantwortlich für die Fehler sind die jeweiligen Autorinnen und Autoren, keinesfalls die Redaktion. Zur Wahl als verantwortlicher Re- dakteur im Herbst 2019 bin ich mit der Vorstellung angetreten, die Zeitschrift als Diskussionsplattform aktueller bil- dungspolitischer und berufspoliti- scher Themen weiterzuentwickeln. Es war dabei niemals mein Anspruch, dies innerhalb kürzester Zeit umzu-

Die Verbandszeitschrift erscheint an fünf Terminen im Jahr. Aufgabe der

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