Blickpunkt Schule 1/2021

von dieser Forderung und unbewiese- nen Behauptung kritisiert der Antrag- steller in seiner Begründung massiv und umfassend (zum Beispiel »kein zeitgemäßes Layout«, »die Artikel/ sind/zu lang«, »Erscheinungsbild wie aus den achtziger Jahren«, »langwei- lige Bilder«, »falsche Bilder«) die in- haltliche Gestaltung und das Erschei- nungsbild unserer Zeitschrift. Die durchgängig negative Kritik an ’Blickpunkt Schule’ ist keine oder, wenn überhaupt, nur eine sehr be- dingte Begründung des Antrags, der eine Verkleinerung des geschäftsfüh- renden Vorstands fordert. Die Kritik richtet sich vielmehr namentlich und imWesentlichen gegen den derzeit verantwortlichen Redakteur. Ände-

rungen der Zeitschrift, wenn sie denn gewünscht werden, sind meines Er- achtens ohne Weiteres auch im be- stehenden Rahmen möglich. Sie er- fordern keinen kostenintensiven »professionellen Anbieter«. Ich den- ke, wir sollten als Verband froh sein, sowohl für unsere Zeitschrift als auch für die Presse- und Öffentlichkeitsar- beit engagierte und qualifizierte Per- sonen in unseren Reihen zu haben. Die in der Begründung vorgenom- mene Kritik ist in ihrer Art und Form ein Novum in der verbandsinternen und in der über die Verbandszeitschrift auch nach außen getragenen Diskus- sion. Eine derart unsachlich polemisie- rende Kritik ist für unseren Verband wenig hilfreich und schwächt uns.

Wir sollten uns von dieser Art der Austragung von Meinungsverschie- denheiten schnellstens wieder verab- schieden. Sie liefert unseren Konkur- renten im Gewerkschaftsbereich – gerade auch imVorfeld von Personal- ratswahlen – Munition, um uns anzu- greifen und unseremVerband zu schaden. Unsere Auseinandersetzun- gen und unser Verhalten sollten ge- prägt sein von Sachdiskussionen, die in der Sache auch hart sein können, aber geprägt sind von gegenseitigem Respekt. Dabei sollte das uns verbin- dende gemeinsame Interesse an dem Erhalt der Qualität gymnasialer Bil- dung und den beruflichen Belangen von Gymnasiallehrkräften immer im Mittelpunkt stehen. Paul Kötter

Leserbriefe

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Redakteur Blickpunkt Schule im gfV weiterhin vollauf berechtigt Anmerkungen zum Satzungsänderungsantrag von Christian Sorg in ’Blickpunkt Schule’ 5/2020, Seite 28f. D er Satzungsänderungsantrag zur nächsten Vertreterver- sammlung von Christian Sorg, professionelle Hände gehöre und die jährliche Aufwandsentschädigung von etwa 1700 Euro »in Zeiten knapper lang«. Richtig ist, dass die Komplexität und Vielfalt einer Materie bzw. des In- halts die Länge eines Artikels wesent- lich bestimmen und zunächst vom

veröffentlicht in der letzten Ausgabe von ’Blickpunkt Schule’ 5/2020, den leitenden Redakteur von ’Blickpunkt Schule’ per Satzungsänderung aus dem geschäftsführenden Vorstand (gfV) auszuschließen, kann nicht un- widersprochen bleiben. In der langen und aufwendigen Begründung wird unseres Erachtens der Eindruck für den kritischen Leser erweckt, dass es hier nicht um die Sache, sondern um die Stimmung gegen dieses Amt oder gar Person geht. Vieles ist wider- sprüchlich, einiges sogar schlechtweg falsch. Schauen wir uns einige zentrale Argumente im Einzelnen an: Erstens wird behauptet, dass die Qualität der Zeitung schlecht sei, sich seit Werner Meyer nicht weiterentwickelt habe, in

Kassen eingespart werden sollte«. Richtig ist, dass von Christof Ganß schon seit Längerem bei der schweren Erkrankung vonWerner Meyer unsere Verbandszeitschrift wesentlich mitge- staltet wurde. Eine Vergütung für diese und andere herausragende Aufgaben imVerband sind üblich und durchaus sinnvoll, was in abgestufter Form den gesamten geschäftsführenden Vor- stand und auch die Bezirksvorsitzen- den betrifft. Eine Weitergabe dieser Redaktionsarbeit aber in »professio- nelle Hände« außerhalb unseres Ver- bandes wird wesentlich teurer, Einspa- rungen sind somit völlig unrealistisch. Ferner ist nach unserer Meinung die Qualität keineswegs schlecht, sondern gut. Zweitens seien »die Artikel zu

Verfasser zu verantworten ist. Drittens sei »das Erscheinungsbild wie in den achtziger Jahren«. Richtig ist aber, dass in den achtziger Jahren Barbara Preuschoff die Verbandszeitschrift in Din A5-Format, auf Umweltpapier und lediglich mit wenigen Schwarz-Weiß- Bildern konzipierte. Diese Behauptung also zeigt Unkenntnis und bloße Pole- mik. Viertens wird behauptet, dass »keine der acht Aufgaben des gfV« laut Satzung »mit der Zeitschrift zu tun« habe. Richtig ist, dass in der Sat- zung § 11 Abs. 2 Satz 4 von der »Auf- gabe der Information der hphv-Mit- glieder« im geschäftsführenden Vor- stand die Rede ist. Und ist die Ver- bandszeitschrift als zentrales Medium

SCHULE

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