S_DieKopenhagenerStrassenbahnen

DIE KOPENHAGENER STBASSENBAHNEN

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8. U n te rha ltung von Kabeln und Leitungen. H ierun ter zählen auch die Ausgaben fü r den Betrieb der W ach tstation . 9. Adm in istration und Unkosten umfassen hauptsächlich den Lohn für das Personal auf dem Hauptbüro, dem H aup tlager und dem Uniformdepot; Miete. Heizung und Beleuchtung der Funk tionä rloka le u. s. a v .; Miete von Dienstwohnungen; D rucksachen; Versicherung von Inven tar und Wagen sowie En tschäd igungen an D ritten . ist die D ifferenz zwischen säm tlichen E innahmen und säm tlichen Ausgaben und schliesst somit auch den Omnibusbetrieb ein. 1. Zinsen vom K ap ita lkon to am Anfang des Rechnungsjahres, sowie von der laufenden Abrechnung m it der S tad thaup tkasse abzüglich der Anlagezinsen für laufende Arbeiten, die später auf das Kapitalvermögen übertragen werden. Der Zinsbetrag en tsp rich t den w irklichen Ausgaben zur Verzinsung von städtischen Anleihen, die für Strassenbahnan lagen verwendet worden sind; der Zinsfuss war durchschn ittlich etwa 5 ° /0. 2. Die Abschreibungen erfolgen entsprechend den ursprüng li­ chen Anlageausgaben excl. der Grundstücke. Sie betrugen: II. Der Betriebsiiberschuss 3. Pensionen. Bis 1919/20 wurden die Pensionen von dem allge­ meinen städ tischen Pensionsfonds ohne Beitragsleistungen seitens der S trassenbahn bestritten . Seitdem wurden von der S trassenhahn wie von den übrigen ertraggehenden Unterneh- nungen der S tad t 10 % aller pensionsberechtigten Löhnungen an den allgemeinen Pensionsfonds der S tad t übertragen. 4. Erweiterungsfonds. Bis 1922/23 ging der Netto-Überschuss an die städtische Kasse und wurde zur Bestreitung der allge­ meinen Ausgaben der S tad t verwendet. Seitdem wurden 1,5 Millionen Kr. des Überschusses für einen besonderen E rweite­ rungsfonds zur E rwerbung von städtischen Ak tiven im allge­ meinen ohne besondere Rücksicht auf S trassenbahnanlagen zurückgelegt. Seit 1924/25 ist die Regelung dahin geändert, 1920/21—23/24 und 1924/2?—25/26 1911/12—18/19 1919/20 .......... 9 0/ ^ / o Q 0/ 9 / 0 Z 0/

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