MeddelelserFraRentekArchivet_1873-76

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gaben vom nechstkünftigen Neu-Jahr an auf die Hof-Cassa gelegt werden sollen. Hirschholm den 13ten Oct. 1771. Auf Befehl des Königs Struensee. An das Finanz-Collegium. 22 November 1771. Der træffes Bestemmelser om, hvilke Bygninger der skulle henhøre under Over-Bygningsdirektionen. Original i Finants-Kollegiets Samling af Kabinetsordrer. Beygehende Listen der Königl. Schlöszer, Gärten und Gebäude cum annexis sub Lit: A &B werden dem Finanz- Collegio nachrichtl: communicirt, mit dem Beyfügen, dasz, da der Civil-Etats-Material-Hof unter der Ober: Bau Di- rection stehet, das daher nöthighabende von ihr zu requi riren ist. Hirschholm d. 22. Nov. 1771. Auf Befehl des Königs Struensee. An das Finanz-Collegium. Lit: A. Liste der nachbenannten Königl: Schlöszer und Gebäude, welche von bevorstehendem Neuen Jahre der speciellen Aufsicht des Hof-Intendanten von Wegener zu übertragen wären: als 7 6 .

Lit: B. Liste

von den Gebäuden, welche vom bevorstehenden Neuen Jahre der speciellen Aufsicht der Ober-Bau-Direction zu übergeben sind, als:

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