MeddelelserFraRentekArchivet_1873-76

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tem allergnädigsten Befehl, von der Zeit an dem Gehei­ men-Conseil zur Resolutions - Ertheilung vorgetragen wurden. K ö n ig le Bey- (1.) Rente-Cammer-Sachen. S ch riften . a) wenn es nicht a) die Yerhäurung der Pacht-Stücke über hundert auf gewisze Jahre, oder auf Lebzeit. r. geht. b) gleichfalls wie b) alle Eeparations- und Bau-Pöste. a. c ) die Strafen c ) alle geringe Holtz- und Jagt-Ver- müszen nach brechen, in welchen um Milderung den Vorschrif- oder Nachgebung der Brüche ge- ten eingetrie- behten wird. ben, und die zu hoch ange- zetzten gemil­ dert werden. d) musz vorge- d) alle Remissiones in den Pachtungen, stellet werden. e) wie c. e) die Nachgebung anderer Brüche. / ) dieses musz er- / ) alle Nachstempelungs-Sachen. kläret werden. g) wie a & b. g) alle Strand- und Abschusz-Sachen und Erb-Anfall-Gerechtigkeiten von mäszigem Belang. 7i) musz vorge- h) wenn um Befreiung von der Leibei­ stellet werden. genschaft oder om Frihed for at pleie Fndestauns-Ret bey den Kö- nigl. Gühtern angehalten wird.

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