MeddelelserFraRentekArchivet_1873-76

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21 Januar 1771. Kammer-Kollegium skal paa egen Haand afgj0re alle Stempelsager. Original i Rentekammerets tydske Resolutionsprotokol. Ihr Königl. Maytt. haben . . . sub dato Christiansburg den 21sten Januar 1771 allergnädigst resolviret: Dasz die Eente-Cammer die Stempelungs-Sachen ohne Vorstellung abthun möge, zugleich aber auch darauf bedacht seyn müsze, dasz der Verordnung wegen des Stempel-Papiers in Zukunft mit mehrer Genauigkeit nachgelebet werde und zu dem Ende die Canzelleyen requiriren könne, bekannt zu machen, dasz hinführo auf kein Gesuch noch Supplique, so entweder an ein Collegium oder Ihr. Königl. May“ directe gerichtet ist, refiectiret oder geantwortet werden solle, wo es nicht verordnungsmäszig auf Stempel-Papier geschrieben ist, als wozu ein Termin von 4 bis 6 Monaten, wovon es angehen soll, gesetzet werden könne. Eente-Cammer, den 23stei1 Januar 1771. Scheel. 0. G. Pauli.

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18 April 1771.

Skatkammeret ophaves. Skatkammerets Deliberationsprotokol.

Zu folge Königl. allerhöchster Eesolution vom heuti­ gen dato sol Ihr Maytt. Höchstselbst von dem Schatz 50000 r. baar und Obligationes für 200000 r. eingehän­ digt, der Eente-Cammer das übrige von dem baaren Be­ halt und das Schreiben vom 2. Mart, wegen der erspahr- ten Pensions Gelder, der Ober Direction aber die übrigen Obligationen und der Particulier-Cammer ihre Quitungen und Verschreibungen zurück gegeben werden. Den 18 April 1771.

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