Cellitinnen 1_2015

Zeit ausgesprochen spärlich. Nach dem heiligen Severin am Ende des vierten Jahrhunderts gibt es über eineinhalb Jahrhunderte keine na- mentliche Nennung eines Bischofs mehr. Wenn auch eine tatsächliche Unterbrechung als eher unwahr- scheinlich gilt, die Bedeutung des Bistums amRande des fränkischen Herrschaftsbereichs war gesunken. Erst Ende des sechsten Jahrhun- derts bildeten sich neue kirchliche Strukturen im Einflussbereich der Diözese vom Niederrhein bis hin zur alten römischen Provinzgrenze bei Breisig am Rhein. Unterstützt wurde dies durch fähige Amts- träger, die vielfach aus den west- lichen Nachbarbistümern wie Trier stammten. Dafür steht auch der heilige Kunibert. Um 590 als Sohn einer an der Mosel zwischen Metz und Trier begüterten Adelsfamilie geboren, vielleicht im heute luxemburgischen Remich, könnte er im Jahr 623 von König Dagobert I. zum Kölner Bi- schof erhoben worden sein. Mit diesem Spross der Merowinger, der zunächst im östlichen Teil des Frankenreiches regierte, verband ihn offenbar eine enge Beziehung. Kunibert wurde am merowingi- schen Königshof in Metz erzogen und erhielt eine breit gefächerte Ausbildung, die auch auf adminis- trative Kompetenzen ausgerichtet war. Nicht von ungefähr fungierte er vor seiner Berufung nach Köln als Archidiakon der Trierer Diözese, ein wichtiges Amt zur Verwaltung und Adelige Herkunft

Aufsicht kirchlicher Struk- turen. Mit dem Anspruch der Könige, Bischöfe ein- zusetzen und Synoden einzuberufen ging einher, dass der hohe Klerus auch an staatlichen Auf- gaben maßgeblich betei- ligt wurde und wie der Adel auch „in den großen Reichsangelegenheiten ein Mitspracherecht“ (Jo- sef Fleckenstein) gewann. Dies lässt sich auch an der Amtsausübung Kuniberts nachverfolgen. Im Jahr 629 hatte Dago- bert nach dem Tod seines Vaters Chlothar II. die Re- gierung des fränkischen Gesamtreiches übernom- men und seine Residenz von Metz nach Paris ver-

St. Kunibert in Köln

legt. Allerdings gelang es ihm nicht, das Machtgefüge dieses großen Herrschaftsbereiches von den Pyrenäen über das heutige Frank- reich bis an den Rhein und darüber hinaus nach Thüringen und Bayern bei der Vielzahl unterschiedlicher Interessen ins Gleichgewicht zu bringen. Um die heftige Adelsop- position im östlichen Reichsteil Aus- trien zu beschwichtigen, musste er 633/34 seinen dreijährigen Sohn Sigibert III. als Unterkönig mit der Residenz in Metz einsetzen. Die Regentschaft übernahmen dann Kunibert und ein Herzog Adalgisel. Nach Dagoberts Tod 639 kam es wieder zu Teilungen des Gesamtrei- ches. Die Zeit der ,Schattenkönige‘ begann, die völlig abhängig von

der Regierungsgewalt des Adels waren. Ursprünglich Vorsteher der königlichen Haus- und Güterver- waltung, übten nun die Hausmeier faktisch die Herrschaft aus. Dem im östlichen Teilreich mit mehr und mehr Besitz ausgestatteten Ge- schlecht der Karolinger sollte es wenige Jahrzehnte später gelingen, das Amt für das ganze Reich und in Erbfolge einzunehmen. Auch in Verbindung mit dem aus dieser Adelsfamilie stammenden Grimoald fungierte Kunibert weiter als Re- gent und Berater Sigiberts III., was die Geltung seines Bischofsitzes im Gefüge des fränkischen Staats- verbandes belegte. Sicher liegt sein Verdienst zudem in der Förderung der Missionsbemühungen über den

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