Cellitinnen 1_2015

Glauben Leben

Orden vor Ort, Teil IV Die Genossenschaft der Cellitinnen nach der Regel des hl. Augustinus e.V.

Stationäre Pflege im Kölner Bürgerhospital

1838 waren es die als unhalt- bar empfundenen Zustände im ‚Bürgerhospital‘, das als erstes kommunales Krankenhaus 1805 per napoleonischem Dekret im aufgelösten Cäcilienkloster ein- gerichtet wurde. Der Mangel an Pflegekräften ließ die städtische Behörde in den Cellitinnenklös- tern nachfragen, ob man Ordens- schwestern gegen diese Not zur Verfügung stellen könne. Die Oberin von St. Elisabeth sah die Gefahr, dass die Schwestern außerhalb der Klöster behördlicher Willkür ausgesetzt sein würden. Dennoch stellte sie es ihren Mitschwestern frei, diesem Ruf zu folgen: Am 19. November 1838 machten sich zwei Schwestern aus St. Elisabeth und eine Novizin aus der Kupfer- gasse auf. Ein Jahr später kamen nochmals vier Schwestern aus dem Kloster an der Antonsgasse dazu. ImGrunde bedeutete dieser Schritt die Hinwendung der Schwestern auch zur stationären Pflegetätigkeit. Nach dem Neubau des Hospitals in den Jahren 1843 bis 1847 wa- ren bereits 24 Ordensschwestern tätig, die die Ärmsten der Armen betreuten. Mittlerweile durfte man auch schon selbstständig Frauen in die Gemeinschaft aufnehmen. Allerdings bestätigte sich zunächst die Befürchtung der Oberin, die Schwestern würden ‚im rechtsfrei-

2005 kamen indische Schwestern nach Troisdorf-Spich

1838 gilt als das Gründungsjahr der Cellitinnen nach der Regel des hl. Augustinus. Im November 2013 gedachten die Schwestern in ei- nem feierlichen Dankgottesdienst mit Joachim Kardinal Meisner ihres 175-jährigen Bestehens. Allerdings teilen die Schwestern mit den Cellitinnen zur hl. Elisabeth und den Cellitinnen zur hl. Maria eine über 700jährige gemeinsame Ge- schichte, die bis in die Zeit der ers- ten Kölner Beginengemeinschaften zurückreicht. Seit dem Spätmittel- alter bis in die Zeit der französischen Besatzungszeit zu Beginn des 19. Jahrhunderts pflegten Schwestern aus fünf Kölner Cellitinnenklöstern Kranke in den Häusern, leisteten Sterbenden Beistand, bereiteten sie auf den Tod vor, beteiligten sich

an der Bestattung und beteten für die Verstorbenen. Durch die staatlichen Einschränkungen und Eingriffe in der Franzosenzeit und anschließend durch die im Rahmen der neuen preußischen Oberhoheit handelnde Stadtverwaltung kam das Ende für zwei der fünf Kon- vente. Bis Ende der 1820er Jahre wurden Versuche von kirchlicher und städtischer Seite unternom- men, die Cellitinnen zu einer Ge- meinschaft zusammenzuführen, was aber nur teilweise gelang. Zwei Gemeinschaften schlossen sich 1828 zu den Cellitinnen zur hl. Maria in der Kupfergasse zusammen. Sie gingen, ebenso wie die Cellitinnen zur hl. Elisabeth in der Antonsgas- se, in eine Zukunft, die mehr und mehr neue Herausforderungen an die Schwestern stellte.

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