conti_puncto_4-2020

Mehr Leistungen für alle

Kinderwunsch erfüllen | Mehr Leistungen für künstliche Befruchtung Ein Viertel der 20- bis 50-jährigen Paare ist ungewollt kinderlos. Veränderte Lebensmuster, aber auch Umweltfaktoren schränken die Fruchtbarkeit bei Frauen und Männern oftmals ein. Die künstliche Befruchtung kann Abhilfe schaffen. Die Continentale BKK bietet ihren Versicherten dabei deutlich mehr Leistungen.

Euro, also insgesamt 750 Euro. Mit dem Ziel, die Situation für Paare mit Kinder - wunsch noch weiter zu verbessern, hat die Continentale BKK einen speziellen Kinderwunsch-Vertrag abgeschlossen. Dieser bietet unseren Versicherten weitere zusätzliche Leistungen bei der Durch den Vertrag Kinderwunsch kön- nen Paare bei einer künstlichen Be- fruchtung mit weiteren Leistungen rechnen. Der Vertrag erhöht die An- zahl möglicher Behandlungsversuche von drei auf vier. Die Altersgrenze für Frauen wird bis zum vollendeten 42. Le- bensjahr erweitert. Um das Risiko von Mehrlingsschwan- gerschaften infolge der künstlichen Befruchtung möglichst gering zu hal- ten, werden bei der Behandlung durch die Vertragsärzte maximal zwei anstatt der üblichen drei Embryonen in die Ge - bärmutter übertragen. Auf mehrmalige belastende hormonelle Stimulations- therapien bei der Frau wird möglichst verzichtet, weil bereits bei der ersten Entnahme befruchtete Eizellen einge- froren und für gegebenenfalls weitere Transfers konserviert werden (Kryozyk - lus). Unsere Versicherten erhalten dafür einen Zuschuss von 350 Euro. Anstelle künstlichen Befruchtung. Vertrag Kinderwunsch

der üblichen zwei bis drei Tage bleiben der befruchteten Eizelle fünf Tage, um sich zu entwickeln (Blastozystenkultur). Hierfür zahlen wir einen weiteren Zu- schuss von 250 Euro. Zudem ist ein unbürokratischer Wech- sel der Behandlungsmethode – von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazyto - plasmatischen Spermieninjektion (ICSI) – möglich. Der bundesweit einmalige Vertrag Kin- derwunsch gilt für alle teilnehmenden reproduktionsmedizinischen Zentren. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

© krissikunterbunt

Gesetzliche Leistung beträgt 50 Prozent

Immer mehr Paare in Deutschland neh- men eine künstliche Befruchtung in An- spruch. Die Behandlung ist für die Paare nicht nur emotional und körperlich, sondern auch finanziell belastend. Als gesetzliche Leistung übernehmen Krankenkassen 50 Prozent der entste- henden Kosten für künstliche Befruch- tung. Dies gilt für Frauen bis zum voll- endeten 40. Lebensjahr und Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr für maximal drei Versuche. Alle übri- gen Kosten trägt das verheiratete Paar

Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt beraten und sprechen Sie uns gerne bei allen Fragen an. Kostenlose

Servicenummer: 0800 6 262626.

üblicherweise selbst. Zusätzlich 750 Euro

Hier hat die Continentale BKK die Leis- tungen bereits deutlich erweitert und zahlt für die ersten drei Versuche ei- nen zusätzlichen Zuschuss von je 250

KLICK INS NETZ www.continentale-bkk.de

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