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Höhere Zuschüsse bei Zahnersatz | Regelmäßige Vorsorge wird belohnt

Sie brauchen ein Zahnbonusheft? Rufen Sie uns einfach an: 0800 6 262626.

Für Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen sind die gesetzlichen Zuschüsse seit Oktober 2020 angehoben worden.

Erhöhte Festzuschüsse Die gute Nachricht: Seit Oktober 2020 ist der Festzuschuss von bisher 50 Pro- zent auf nun 60 Prozent der Regelver- sorgung gestiegen. Kann ein Patient mit dem Zahnbonusheft regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt nachweisen, steigt der Festzuschuss noch weiter. Nach fünf Jahren regelmä- ßiger Vorsorge beträgt der Festzuschuss 70 Prozent, beim Nachweis von zehn Jahren sogar 75 Prozent. Zahnbonusheft Es lohnt sich also, das Zahnbonusheft bei jeder Vorsorgeuntersuchung vom Zahnarzt abstempeln zu lassen. Sie ha- ben noch kein Zahnbonusheft? Rufen Sie uns an, wir senden es Ihnen zu. Eigenanteile bleiben Auch mit den erhöhten Zuschüssen bleiben Eigenanteile, die Versicherte beim Zahnersatz selbst zahlen müssen. Vor allem, wenn zum Beispiel aus kos - metischen Gründen ein höherwertiger Zahnersatz mit Vollverblendung oder anderen Extras gewählt werden, kann es teuer werden. Zahnergänzungsversicherung sinnvoll In diesen Fällen ist eine private Ergän- zungsversicherung, zum Beispiel bei un - seremKooperationspartner Continentale Krankenversicherung a.G., sinnvoll.

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Eigenverantwortung Wenn ein Zahn so geschädigt ist, dass er nicht mehr zu retten ist, wird Zahn - ersatz notwendig. Gesetzliche Kran- kenkassen dürfen dafür aber nicht die kompletten Kosten übernehmen, son - dern nur Zuschüsse zahlen. Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ist es, die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken, denn durch gute Zahnpfle - ge lassen sich die eigenen Zähne meist sehr lange erhalten.

Heil- und Kostenplan Wird dennoch Zahnersatz notwendig, so erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, aus dem die notwendigen Behandlungen und die Kosten für die sogenannte Regelversorgung hervor- gehen. Die Standard- oder Regelversor- gung umfasst Zahnersatz, der ausrei - chend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Diesen Heil- und Kostenplan reicht der Patient bei seiner Krankenkasse ein. Die Krankenkasse berechnet daraus den Zuschuss.

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