BayernDach Magazin 1-2019

Kfz-Steuer FUHRPARK

Hintergrund der „Fahrzeug-Mutation” ist eigentlich die korrekte Besteuerung von Pick Up Fahrzeugen. Als in den 1980er Jahren der Pick Up Trend aus den USA Deutschland erreichte, freuten sich so manche Liebhaber dieser großvolumigen „Trucks”. Nicht mehr der Hubraum und später der Schadstoffaus- stoß waren Bemessungsgrundlage für diese Autos. Vielmehr wurden sie pauschal als steuerlich günsti- gere Lkw nach zulässigem Gesamtgewicht veranlagt. Das war dem Fiskus natürlich ein Dorn im Auge und so wurden die Kriterien für die steuerliche Veranla- gung immer strenger gefasst. Die Faustregel: Ist die Personenkabine größer als die Ladefläche – so z. B. bei den Doppelkabinen-Pick Ups – sind sie steuerlich als Pkw einzustufen. Ist die Ladefläche gleich oder größer als die Personenkabine, handelt es sich um einen Lkw, für den übrigens mit Anhänger dann auch ein Sonntags-Fahrverbot gilt. Beim Hauptzollamt Regensburg ist man sich des Softwarefehlers bewusst. Da es nicht mehr Personal gibt, werden die hier beschäftigen Mitarbeiter zu- sätzlich zu ihrer täglichen Arbeit nun etwa 5.000 Kfz-Steuerbescheide prüfen und korrigieren müssen, sobald deren Empfänger Widerspruch einlegen. Um zu beweisen, dass z. B. Kunzendorfs Mercedes Sprin-

Foto: Mercedes-Benz

Haben Sprinter, Crafter und Co. eine Notsitzbank, könnten sie über Nacht für den Fiskus zum Bus mutieren.

ter trotz Notsitzbank hinter den vorderen Sitzreihen keine „Reisebusse” sind, kann als Beweis ein Foto genügen, das dem Widerspruch beigefügt wird. Auch wird vom Hauptzollamt eine kostenlose Ver- messung der Fahrzeuge angeboten. Die Besitzer betroffener Fahrzeuge müssen dafür al- lerdings mit ihrem Fuhrpark auf eigene Kosten zum zuständigen Zollamt kommen.

Foto: Pixabay

Getroffen und betroffen werden sollten eigentlich solche großvolumigen Pick Ups sein, die anstatt nach Schadstoffausstoß nach Ge- wicht und damit als Lkw steuerlich günstig eingestuft sind.

44

Made with FlippingBook Learn more on our blog