BayernDach Magazin 1-2019

FUHRPARK Nachrüstung esverbandstag

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Sauber m. b. H.

DAS BUNDESMINISTERIUM FüR VERKEHR UND DIGI- TALE INFRASTRUKTUR (BMVI) STELLT SEIT 1. JANUAR 2019 ZUNäCHST RUND 333 MILLIONEN EURO FüR DIE HARDWARE-NACHRüSTUNGEN VON LEICHTEN UND SCHWEREN HANDWERKER- UND LIEFERFAHRZEU- GEN BEREIT. Ziel der Maßnahme ist es, einerseits die besonders von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen be- troffenen Städte zu unterstützen. Andererseits soll Handwerkern die Möglichkeit eingeräumt werden, mit ihren Fahrzeugen weiterhin ihre Kunden oder den eigenen Betrieb, der in einer „Dieselfahrverbots- zone” liegt, anzufahren. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer ist über- zeugt: „Mit einer Hardware-Nachrüstung dieser Kleinlaster lassen sich bis zu 85 % NOx einsparen”.

Förderberechtigt sind gewerblich genutzte Fahr- zeuge der Klassen N1 und N2 mit einer zulässigen Ge- samtmasse von 2,8 - 7,5 t. Voraussetzung ist, dass der Firmensitz des Fahrzeughalters in einer der 65 von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 40 Mikrogramm/Kubikmeter oder in den angrenzenden Landkreisen hat. Ebenso sind gewerbliche Fahrzeughalter förderbe- rechtigt, wenn deren Firma nennenswerte Aufträge in der Stadt hat. Als „nennenswert” gilt, wenn 25 % oder mehr der Aufträge pro Jahr bzw. 25 % oder mehr des Umsatzes in der betroffenen Stadt erzielt werden. Für die Förderung ist weiterhin Vorausset- zung, dass eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) für die Nachrüst- systeme nachgewiesen vorliegt.

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