BayernDach Magazin 1-2019

Änderungen 2019 BLAUE SEITEN

trägt nun den 90. teil der monatlichen bezugsgröße pro kalen- dertag (= 1.038,33 €) und wird durch den wegfall der besonderen Mindestbemessungsgrenze für existenzgründer und härtefälle künftig vereinheitlicht. der versicherungsbeitrag für freiwillig versicherte selbständige berechnet sich also anhand der höhe der beitragspflichtigen ein- nahmen zwischen den unter- und Obergrenzen 1.038,33 € und 4.537,50 €. Hi r können nur Innungsmitglieder weiterlesen. neue (weil bewÄhrte) regeln gelten auch bei den zeit- grenzen Für kurzFristige beschÄFtigung. Kurzfristig verlängert Als Mitglied der Dachdecker-I nung könnten Sie hier mehr lesen zwar lief zum 31.12.2018 die übergangsfrist zur ausweitung der zeitgrenzen für die kurzfristige beschäftigung aus. der gesetzge- ber hat sich aber dazu entschlossen, diese regelung künftig dau- erhaft anzuwenden. die zeitgrenze bleibt also bei den bereits seit 1. Januar 2015 gel- tenden werten von 3 Monaten oder 70 arbeitstagen pro Jahr für eine kurzfristige beschäftigung. Steuerentlastungen für Arbeitnehmer Keine Tipps mehr ve passen: Als Innungsmitglied weiterlesen. neues gibt es auch zuM Jahreswechsel 2018/2019 iM be- reich des steuerrechts. verschiedene steuerliche Änderungen führen zu steuerentlastun- gen für arbeitnehmer. so z. b. für Jobtickets, Fahrtkostenzu- schüsse oder die überlassung von diensträdern und elektro- fahrrädern. hier lohnt sich auf jeden Fall die rücksprache mit dem steuerbe- rater bzw. der steuerberaterin. einen ersten überblick über die wichtigsten Änderungen in diesen bereichen sind im rundschreiben nr. 18065 im internen Mitglie- derbereich auf www.dachdecker.bayern enthalten, das dort zum download zur verfügung steht.

Mit deM Jahreswechsel haben sich in vielen bereichen Än- derungen ergeben. das wichtigste ist hier exklusiv Für die Mitgliedsbetriebe der dachdecker-innungen zusaM- MengeFasst. Zu gleichen Teilen in der gesetzlichen krankenversicherung wurde zum 1. Januar 2019 die paritätische Finanzierung der beiträge wieder einge- führt. somit müssen auch arbeitgeber den kassenindividuellen zusatzbeitrag zur hälfte mittragen. sind arbeitnehmer privat krankenversichert, wird der halbe durchschnittliche zusatzbeitrag zugrunde gelegt. die tabelle mit einer übersicht aller bemessungsgrenzen und bei- tragssätzen in der sozialversicherung gibt es im internen Mitglie- derbereich auf www.dachdecker.bayern unter dem suchbegriff „sozialversicherung”. Innungsmitglieder

erfahren

Foto: Fotolia

hier mehr.

In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Arbeitgeber seit 1. Januar 2019 die Hälfte der Zusatzbeiträge mit.

auch Für Freiwillig versicherte selbststÄndige ergeben sich Mit Jahresbeginn Änderungen in der gesetzlichen krankenversicherung. Freiwillig versichert Alles Infos nur für Innungsmitglieder. bei freiwillig versicherten wurde in der gesetzlichen krankenver- sicherung die Mindestbemessungsgrundlage reduziert. sie be-

28

Made with FlippingBook Learn more on our blog