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SCHWEIZERISCHER GEMEINDEVERBAND

System nicht aufs Spiel setzen Im Vergleich zum europäischen Umland ist die Stromversorgung in der Schweiz preiswert und zuverlässig. Der SGV warnt davor, dieses bewährte System aufzubrechen, ohne die genauen Auswirkungen einer Liberalisierung zu kennen.

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) stellt die schrittweise vollständige Strommarktliberalisierung nicht grund- sätzlich in Frage. Er fordert aber, dass

Angaben dazu, wie sich die Liberalisie- rung auf den administrativen Aufwand und die Investitionsplanungen der Ener- gieversorgungsunternehmen (EVU) aus-

an die festen Endverbraucher weiterzu- geben. Als Folge einer vollen Strom- marktöffnung wird es wahrscheinlich zu Zusammenschlüssen kleinerer EVU kommen. Dadurch können zwar Syner- gieeffekte entstehen. Allerdings weisen gerade kleine EVU oft niedrige struktu- relle Kosten auf. Dadurch können sie Energie günstiger verkaufen als grosse Stromversorger. Müssten sich die klei- nen EVU für den Markt fit machen, würde dieser Vorteil durch steigende Preise gefährdet. Das Stromversorgungsgesetz sollte zu- dem festlegen, wie die Grundversor- gung für die Kunden im Fall eines Kon- kurses gewährleistet wird. red

der Bundesbeschluss über die zweite Etappe der Strom- marktöffnung überarbeitet wird. Denn die Vorlage ist in einigen Bereichen zu unprä- zise bzw. zu wenig detailliert. Die laufenden Beratungen rund um die Energiestrategie 2050, die aktuelle Situation der Schweizer Strombranche

wirkt. Die Frage, ob sich eine weitere Liberalisierung mit der Energiestrategie 2050 des Bundes vereinen lässt, muss besser geklärt werden. Die Auswirkungen auf Stadt- und Gemeindewerke sind kaum abzuschätzen. Es ist zudem nicht korrekt zu behaupten, Haushalte sowie

«Gerade kleine EVU haben oft niedrige strukturelle Kosten.»

und die Entwicklungen in den europäi- schen Ländern werden zu wenig berück- sichtigt. Im erläuternden Bericht fehlen die Grundlagen, um den volkswirtschaft- lichen Nutzen der Marktöffnung zu beur- teilen. Es fehlen auch ausführlichere

kleinere und mittlere Unternehmen wä- ren in der jetzigen Teilmarktöffnung preislich benachteiligt. Denn gemäss dem Stromversorgungsgesetz sind die EVU verpflichtet, aufgrund ihres freien Netzzugangs Preisvorteile anteilsmässig

Stellungnahme: www.tinyurl.com/og6xded

Für rasche und faire Verfahren Der SGV begrüsst das Schaffen von Asylbundeszentren. Standortgemeinden sollen aber mitwirken können und entschädigt werden. Die Sicherheit muss gewährleistet sein. Das verlangt er in einem Positionspapier zum Asylwesen.

Die Freiburger Gemeinde Giffers ist der erste Standort für eines der neuen Bun- desasylzentren. Diese werden im Rah- men der Neustrukturierung des Asylwe- sens geschaffen. Die Information von Bund und Kanton an die Adresse der Standortgemeinde ist aus Sicht des Schweizerischen Gemeindeverbandes (SGV) eminent wichtig (siehe auch «Per- sönlich» auf Seite 9). Er unterstützt die Neustrukturierung des Asylwesens und damit das Schaffen von Bundeszentren. Dies bekräftigt der SGV in einem Positi- onspapier, das der Vorstand an seiner Sitzung vom 26. Februar verabschiedet hat.

weisungen konsequent vollzogen werden. Der SGV setzt sich schon lange dafür ein, dass das Asylverfahren be- schleunigt wird. Denn die Schwierigkei- ten beim Unterbringen in den Gemein- den können nur behoben werden, wenn dieAufenthaltsdauer von Personen mar- kant reduziert wird, die keinenAnspruch

Mehrzahl der Schweizer Gemeinden. Gleichzeitig werden die Standortge- meinden von Bundeszentren mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Des- halb ist es wichtig, dass sie frühzeitig in die Prozesse von Bund und Kantonen einbezogen werden und dass sie Unter- stützung erhalten. Weder bezüglich Si-

auf Schutz haben. Rasche Entscheide, wer in der Schweiz respektive in der Ge- meinde bleiben darf und wer nicht, sind dieVoraussetzung dafür, dass die Integrations- arbeit zielgerichtet und früh- zeitig erfolgen kann. Ein ra- schesVerfahren bedingt aber auch Rechtsgarantien, um die

cherheit noch in finanzieller Hinsicht darf ihnen ein Nach- teil erwachsen. Dafür müssen sie gemeinsam mit Bund, Kantonen und allenfalls man- datierten Dritten sorgen. Bund und Kantone sollen die Standortgemeinden von Bun- deszentren und die angren- zenden Gemeinden für ihre

«Rasche Entscheide erleichtern Integration in den Gemeinden.»

Schutzbedürftige aufnehmen, Missbräuche bekämpfen

besonderen Aufgaben entschädigen. Ebenfalls soll der Bund die Gemeinden beim Durchführen von Beschäftigungs- programmen unterstützen. red

Fairness sicherzustellen. Der SGV befür- wortet deshalb den im Gesetz veranker- ten Rechtsschutz für Personen im be- schleunigten Verfahren. Dass ein grosser Teil der neu zuziehen- den asylsuchenden Personen in Bundes- zentren untergebracht wird, entlastet die

Ziel der Asylpolitik des SGV ist die Fort- setzung der humanitären Tradition der Schweiz, die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und von schutzbedürf- tigen Personen. Gleichzeitig sollen je- doch Missbräuche bekämpft und Weg-

Positionspapier: www.tinyurl.com/asylwesen

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SCHWEIZER GEMEINDE 3 l 2015

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