2014-VZ-IG3-E2-DU
Gut (2)
Ausreichend (1)
Ungenügend (0)
Bewertungskriterien
Verhaltensbewertung
Der Prüfungskandidat:
informiert den Patienten über die Krankenpflegetätigkeit
betreut den Patienten während der Krankenpflegetätigkeit
informiert laut den vorgeschriebenen Protokollen und Arbeitsabläufen in Bezug auf die durchzuführende(n) Tätigkeit(en) innerhalb der Einrichtung
wählt die richtigen Materialien und Mittel für die durchzuführende(n) Krankenpflegetätigkeit(en)
nutzt die notwendigen Materialien und Mittel effizient für die Ausführung der Krankenpflegetätigkeit(en)
rechnet schnell und präzise
arbeitet hygienisch laut den Richtlinien der Einrichtung
arbeitet ergonomisch laut den Richtlinien der Einrichtung
berücksichtigt den Umweltschutz laut den Richtlinien der Einrichtung
arbeitet sicher laut den Richtlinien der Einrichtung
Untermauerung der Beurteilung des Arbeitsprozesses mit Beispielen, die im
Zusammenhang mit den Bewertungskriterien stehen.
Beleg: Ein Rechenschaftsbericht der durchgeführten Krankenpflegetätigkeit(en) und der dabei
verwendeten Materialien und Mittel
Der Prüfungskandidat:
beschreibt auf der Grundlage des Gesundheitsbildes die Notwendigkeit der durchgeführten Krankenpflegetätigkeit(en) bei diesem Patienten beschreibt die gesetzlichen Richtlinien (BIG=Gesetz über Pflegeberufe, BOPZ=Gesetz über außergewöhnliche Aufnahme in psychiatrischen Einrichtungen, WGBO=Gesetz
betreffend Verträge über medizinische Behandlungen, Datenschutzgesetz,
Arbeitsschutzgesetz und AWBZ=Allg. Gesetz über außergewöhnliche
Krankheitskosten), die für die ausgeführten Tätigkeit(en) gelten
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Consortium beroepsonderwijs
Z&W Serie 2014
Ausbildung: Krankenpfleger(in) Niveau 3
Kodierung:: (2014-vz-ig3-e2)
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