2014-VZ-IG3-E2-DU

Gut (2)

Ausreichend (1)

Ungenügend (0)

Bewertungskriterien

Verhaltensbewertung

Der Prüfungskandidat:

 informiert den Patienten über die Krankenpflegetätigkeit

 betreut den Patienten während der Krankenpflegetätigkeit

 informiert laut den vorgeschriebenen Protokollen und Arbeitsabläufen in Bezug auf die durchzuführende(n) Tätigkeit(en) innerhalb der Einrichtung

 wählt die richtigen Materialien und Mittel für die durchzuführende(n) Krankenpflegetätigkeit(en)

 nutzt die notwendigen Materialien und Mittel effizient für die Ausführung der Krankenpflegetätigkeit(en)

rechnet schnell und präzise

 arbeitet hygienisch laut den Richtlinien der Einrichtung

 arbeitet ergonomisch laut den Richtlinien der Einrichtung

 berücksichtigt den Umweltschutz laut den Richtlinien der Einrichtung

 arbeitet sicher laut den Richtlinien der Einrichtung

Untermauerung der Beurteilung des Arbeitsprozesses mit Beispielen, die im

Zusammenhang mit den Bewertungskriterien stehen.

Beleg: Ein Rechenschaftsbericht der durchgeführten Krankenpflegetätigkeit(en) und der dabei

verwendeten Materialien und Mittel

Der Prüfungskandidat:

 beschreibt auf der Grundlage des Gesundheitsbildes die Notwendigkeit der durchgeführten Krankenpflegetätigkeit(en) bei diesem Patienten  beschreibt die gesetzlichen Richtlinien (BIG=Gesetz über Pflegeberufe, BOPZ=Gesetz über außergewöhnliche Aufnahme in psychiatrischen Einrichtungen, WGBO=Gesetz

betreffend Verträge über medizinische Behandlungen, Datenschutzgesetz,

Arbeitsschutzgesetz und AWBZ=Allg. Gesetz über außergewöhnliche

Krankheitskosten), die für die ausgeführten Tätigkeit(en) gelten

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Consortium beroepsonderwijs

Z&W Serie 2014

Ausbildung: Krankenpfleger(in) Niveau 3

Kodierung:: (2014-vz-ig3-e2)

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