Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung

2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -

Seite 35 Proj.Nr.: 07069.03

6.

Abhandlungen zur Lärmart „Schiene“

6.1. Allgemeines Bei der Lärmart Schiene ist eine Neuerung in der Gesetzgebung von Relevanz, da nun- mehr nicht mehr ausschließlich die Städte für die Lärmaktionsplanung der Schienenstre- cken zuständig sind. Durch die Änderung des §47 d des BImSchG wurde pauschal veran- kert, dass öffentliche Eisenbahnunternehmen an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken haben. Zusätzlich ist ab 2015 das Eisenbahnbundesamt zuständig, eine bundesweite Lärmaktionsplanung für alle Hauptschienenstrecken des Bundes zu erstellen; und in Bal- lungsräumen zusätzlich mitzuwirken. 6.2. Belastetenzahlen Schienenverkehrslärm Tabelle 14: Abschätzung der belasteten Menschen gemäß VBEB [18] (Schienenver- kehrslärm)

3

4

Sp 1

2

Belastete Menschen - Schienenverkehrslärm -

von bis Höhe der Belastung

Ze

L DEN L Night Anzahl der Einwohner im Gemeindegebiet 100

dB(A)

1 50 55 2 55 60 3 60 65 4 65 70 5 70 (75) 6 (75) 7 Summe

- 160

10

20

0 0 0

0 0 0

-

180

110

Tabelle 15: Abschätzung der belasteten Fläche, Wohnungen, Schulen und Krankenhäu- ser (Schienenverkehrslärm)

3

4

5

6

Sp 1

2

Belastete Fläche, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser - Schienenverkehrslärm -

Höhe der Belastung L DEN

Ze

Fläche

Wohnungen

Schulen

Krankenhäuser

von bis

dB(A)

0,64 0,22 km² 0,00 0,86

Anzahl im Gemeindegebiet

1 55 65 2 65 75 3 75 4 Summe

80

0 0 0 0

0 0 0 0

0 0

80

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20. November 2014

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gedruckt: 20. November 2014

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