Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung

Seite 54 Proj.Nr.: 07069.03

Anlage zur 2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt- Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -

8.2. Maßnahmenkatalog der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung Grundlage für die Planung weiterer Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den gewählten Lärmemittenten ist die Einschätzung der Lärmsituation unter Abschnitt 5 sowie die Prüfungen und Bewertungen unter Abschnitt 0. Der Maßnahmenkatalog der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung in nachfolgender Tabelle 30 ist zusammengestellt aus den empfohlenen Maßnahmenvorschlägen der 1. Stufe (Tabelle 16, Vorschläge 1.xx) und aktuellen 2. Stufe (Tabelle 17, Vorschläge 2.xx). Ziel der auch in Zukunft stetig (mindestens jedoch alle 5 Jahre) zu aktualisierenden Lärmaktionsplanung ist es, die Maßnahmen im Maßnahmenkatalog sowie die Maßnahmenvorschläge hinsicht- lich ihrer Aktualität zu überprüfen und entsprechend der Lärmsituation zu bewerten. Zu jeder Zeit können zudem weitere Maßnahmenvorschläge geprüft und abgewogen werden, die Ergebnisse dessen werden mit dem Lärmaktionsplan entsprechend dokumentiert. Realisierte und fest geplante Maßnahmen sollten als vorhandene Lärmschutzmaßnahmen in Passive Schallschutzmaßnahmen führen hingegen in keinem Fall zu einer Reduzierung der Belastetenzahlen im Sinne der 34. BImSchV (Berechnung Fassadenpegel, keine In- nenraumpegel). Tabelle 29 aufgenommen werden.

Tabelle 30: Maßnahmenkatalog der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung

Sp

1

2

3

4

5

6

7

Maßnahme

Vor- schlag

Zustän- digkeit

Prü- fung

Reali- sierung

Abwägung

Kosten

Nr.

Beschreibung

1 Bau einer

1.1 Land / Kreis

Reduzierung der Verkehrsbelastungen der Hamburger Straße und damit Reduzierung der Lärmbelastungen im Wohnbebauungsnahen Bereich der Hamburger Straße; Beschleunigung Busverkehre und damit Ausbau ÖPNV

lang- fristig

ca. 22,8 Mio. €

Ortsumgehung zur Entlastung der Hamburger Straße

rechner.

Prüfung 01

2 Einbau von

2.1 Land / Kreis

Aktive Lärmschutzmaßnahmen sind, wenn möglich, vorzuziehen - daher sollte bei Erneuerung der Fahrbahndecke in der Ortsdurchfahrt ein lärmmindernder Asphalt eingesetzt werden, wenn ein solcher zu diesem Zeitpunkt über eine entsprechende Zulassung verfügt.

sobald Zulas- sung

k.A.

lärmindernden Asphalten innerorts, die bei einer Geschwindigkeit ≤ 60 km/h lärmmindernd wirken (derzeit noch im Zulassungsverfahr en)

Fortsetzung siehe nachfolgende Seite...

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20. November 2014

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