Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung

Seite 6 Proj.Nr.: 07069.03

Anlage zur 2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt- Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -

1.2. Aufgabenstellung Wie in der 1. Stufe ist auch in der aktuellen 2. Stufe die Lärmart Straße zu betrachten. In der vorliegenden Untersuchung wird die Lärmsituation durch den Straßenverkehr für den Prognose-Horizont 2018 wie folgt betrachtet:  Berechnungen Prognose-Nullfall 2018: Straßennetz gemäß Lärmkartierung der 2. Stufe; Berücksichtigung des Ausbaus der Bundesautobahn A7.  Bewertung der Bereiche mit Lärmkonflikten auf Basis des Prognose-Nullfalls 2018;  Prognose-Planfälle 2018: ausgesuchte Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung werden im Rahmen der Abwägung als Prognose-Planfälle hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf belastete Men- schen und Flächen untersucht;  aus den Maßnahmenvorschläge der 1. Stufe und 2. Stufe wird gemäß Abwägungser- gebnis ein Maßnahmenkatalog der 2. Stufe entwickelt;  zusätzlich sind die in der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung definierten „ruhigen Gebie- te“ zu prüfen. Weiterhin ist anzumerken, dass die Strecke der AKN Eisenbahn AG in der 2. Stufe der Lärmminderungsplanung erstmals als Hauptschienenstrecke gemeldet und durch den Betreiber zum 30.06.2012 kartiert wurde. Die Ergebnisse dieser Lärmkartierung werden in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung entsprechend Beachtung finden. Bei der Lärmart Schiene ist eine Neuerung in der Gesetzgebung von Relevanz, da nun- mehr nicht mehr ausschließlich die Städte für die Lärmaktionsplanung der Schienenstre- cken zuständig sind. Durch die Änderung des §47 d des BImSchG wurde pauschal veran- kert, dass öffentliche Eisenbahnunternehmen an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken haben. Zusätzlich ist ab 2015 das Eisenbahnbundesamt zuständig, eine bundesweite Lärmaktionsplanung für alle Hauptschienenstrecken des Bundes zu erstellen; und in Bal- lungsräumen zusätzlich mitzuwirken. Die Lärmaktionsplanung muss mindestens alle 5 Jahre jeweils zum 18.07. überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden, die Ergebnisse sind an die Europäische Union zu melden.

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20. November 2014

L AIR M CONSULT GmbH gedruckt: 20. November 2014

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