Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung

2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -

Seite 7 Proj.Nr.: 07069.03

2.

Lärmminderungsplanung in Henstedt-Ulzburg

2.1. Bisherige Vorgehensweise / Ergebnisse Der Kartierungsumfang der 1. Stufe der Lärmkartierung [25] umfasste im Einwirkbereich der Gemeinde Henstedt-Ulzburg die Bundesautobahn A7, die Schleswig-Holstein-Straße (Landesstraße L284), die Hamburger Straße (Landesstraße L326) und die Ulzburger Straße (Landesstraße L326). In der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung [26] wurde das Straßennetz um die Kadener Chaussee (Landesstraße L75) erweitert. Für alle Straßenabschnitte erfolgte eine Betrach- tung der Lärmsituation für den Prognose-Horizont 2012. Im Ergebnis wurden Maßnah- menvorschläge erarbeitet und ruhige Gebiete ausgewiesen. In der 2. Stufe der Lärmkartierung wurde das Straßennetz umfangreich erweitert. Hinzu- gekommen zum bestehenden Straßennetz sind die Kisdorfer Straße (Kreisstraße K23), die Straße Kisdorfer-Feld (Landesstraße L326), die Köthla-Järve-Straße (Kreisstraße K113), die Maurepasstraße (Landesstraße L75), die Norderstedter Straße (teilweise Kreisstraße K53) und die Dorfstraße. In der 2. Stufe der Lärmkartierung wurde die Strecke der AKN Eisenbahn AG als Haupt- schienenstrecke gemeldet. Die Kartierung erfolgte im Jahr 2012 durch den Betreiber. 2.2. Aktuell: Umsetzung der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung Im Rahmen der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung erfolgt somit die Betrachtung der zwei kartierten Lärmarten. Dem Straßenlärm des in der 2. Stufe kartierten Straßennetzes und dem Schienenverkehrslärm der kartierten Haupteisenbahnstrecke der AKN Eisenbahn AG. Da für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg bereits ein beschlossener Lärmaktionsplan vor- liegt, wird dieser im Rahmen der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung fortgeschrieben. Dies umfasst sowohl die Überprüfung der bisherigen Inhalte als auch die Erweiterung in Ab- stimmung mit zwischenzeitigen und geplanten Entwicklungen. Im Rahmen dieser Fort- schreibung erfolgt analog der Vorgehensweise in der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung die Erstellung eines Prognose-Modells für das Jahr, in dem in der 3. Stufe der Lärmminde- rungsplanung abermals Lärmaktionspläne zu überprüfen bzw. überarbeiten sind, hier 2018. Die Ergebnisse des Schienenverkehrslärms werden in der 2. Stufe der Lärmaktionspla- nung entsprechend erstmals Beachtung finden. 2.3. Einzubeziehende Planungen und Entwicklungen Grundsätzlich sollte eine Lärmaktionsplanung als Instrument genutzt werden, auf das in anderen Planungen zugegriffen werden kann und dabei auch selbst auf andere Planun- gen zugreift. Damit können und sollten sowohl bei der Grundlagenermittlung als auch bei

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20. November 2014

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