Folien Gründungsversammlung

Satzung 3

n § 10 Geschäftsführender Vorstand

u Vorsitzende - Stellvertretende Vorsitzende -Geschäftsführer

Neu: 7. Satzungsänderungen, die das Vereinsregister oder das Finanzamt verlangen, kann der Vorstand beschließen, es sei denn es handelt sich um eine Änderung des Satzungszwecks.

u

§ 11 Mitgliedsgruppen

n

Strukturähnliche Anbieter

u

u Konstitution bei mehr als 10 Mitgliedern

§ 12 Landesverbände

n

u V.a. als Grundlage für Verträge mit Kostenträger auf Landesebene

§ 13 Justitiar

n

u Auf dem Gebiet des Medizin- und Sozialversicherungsrechts qualifizierte Rechtsanwaltssozietät

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