RSD_001_Beitragsordnung V4 2013

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W I S S E N & A U S K U N F T

BE I TRAGSORDNUNG Gultig ab 9. Juni 2007

Basisbeitrag 1. Ordentliche Mitgliedschaft Monatlich € 30,-

jährlich Zahlung € 330,- („11 statt 12 Monate“) Ordentliche Mitglieder sind juristische Personen (einschließlich BGB-Gesellschaften) und naturliche Personen, die gesundheitsorientierte Sportgruppen anbieten. Ordentliche Mitglieder besitzen Rederecht, Antragsrecht, Stimmrecht sowie aktives und deren Vertreter passives Wahlrecht.

2. Außerordentliche Mitgliedschaft monatlich € 10,-

jährlich Zahlung € 110,- („11 statt 12 Monate“) Außerordentliche Mitglieder sind naturliche Personen, die sich im Rahmen von Beruf, Freizeit oder Ausbildung mit Sport zur Förderung von Gesundheit beschäftigen. Außerordentliche Mitglieder besitzen Rederecht, jedoch kein Antragsrecht, Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht. Jahresbeitrag Der Jahresbeitrag wird anhand einer Stichtagsmeldung zum Ende des Vorjahres erhoben. Diese ergibt sich aus der Anzahl der zum Zeitpunkt des Stichtages betreuten Rehasportler. Der Jahresbeitrag beinhaltet die geforderte Unfallversicherung. 1. Vereine € 2,50 € pro gemeldetem Rehasportler pro Jahr. 2. Nicht-Vereine € 5,- € pro gemeldetem Rehasportler pro Jahr. Kündigung Die Kundigung der Mitgliedschaft ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende möglich und muss schriftlich erklärt werden. Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Zahlungspflicht der bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Beiträge bestehen.

RehaSport Deutschland e.V. | Bundesverband Rehabilitationssport

Eiswerderstraße 20 | 13585 Berlin | fon: (030) 233 2099 66 | rehasport-deutschland.de | service@ rehasport-deutschland.de Geschäftsführender Vorstand | Prof. Dr. Jörg-Rüdiger Blau | Sabine Knappe | Christin Ufer Amtsgericht Charlottenburg VR 26529 B | Berliner Volksbank | IBAN DE43 1009 0000 7363 9050 00 | USt-IdNr.DE256253846

BE I TRAGSORDNUNG

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