Unternehmensnachfolge im Handwerk

Sofern eine Beratertätigkeit angestrebt wird, sollte diese Tätigkeit von Anfang an zum Wohle beider Seiten auf einen begrenzen Zeit- raum beschränkt sein. Diese sollte in einem offiziellen Beraterver- trag festgehalten und inhaltlich ausgestaltet werden. Darin sollte auch geregelt werden, wie genau die Tätigkeit des ehemaligen In- habers ausgestaltet ist, auf welche Bereiche sie sich bezieht, wie sie vergütet ist, wie eine eventuelle Haftung ausgestaltet ist und unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt die Be- ratertätigkeit vorzeitig beendet werden kann. Sofern die Zusam- menarbeit problemlos funktioniert und die aufgezeigten Probleme nicht auftauchen, kann ein Beratervertag nach Ablauf der verein- barten Tätigkeit jederzeit verlängert werden, weshalb der verein- barte Zeitraum vorerst nicht zu lange gewählt werden sollte.

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