CF_01_2021_web

THEMA

Non-Profit Non-Profit bezeichnet

Wie finanzieren sich die drei Trägergruppen? Gibt es da Unterschiede?

Warum diese steuerliche ‚Bevorzugung‘?

Organisationen, die keine Gewinne an ihre Mitglieder oder Eigentümer ausschüt- ten. Dazu gehören die gemeinnützigen Unter- nehmen, Stiftungen oder Vereine. Da sie für die Gesellschaft von Nutzen sind, ist ihr Status mit steuerlichen Vergünsti- gungen verbunden. Sie zahlen grundsätzlich keine Körperschafts-, Gewerbe- oder Grundsteuer. Zu dieser Gruppe zäh- len die freigemeinnützigen Kranken- und Senioren- häuser. Diese werden von Trägern einer religiösen, humanitären oder sozialen Vereinigung betrieben: von Wohlfahrtsverbänden, Ordensgemeinschaften, gemeinnützigen Gesell- schaften, Vereinen oder Stiftungen. Fallpauschalen Die Fallpauschale bildet im Krankenhaus die Grund- lage der Vergütung von Leistungen. Dabei bewer- tet man für jedes Krank- heitsbild den Aufwand sowie die durchschnitt­ liche Verweildauer in der Klinik. Seit 2020 beruht die Krankenhausvergütung auf einer Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenver- gütung (Pflegebudget).

Freigemeinnützige Unternehmen und Organisationen entlasten den Staat, indem sie ihm Auf- gaben für das Gemeinwohl abnehmen. Das ist durch das gesetzlich verankerte Subsidia­ ritätsprinzip möglich und ge- wollt. Mehr noch: Durch ihre weltanschauliche oder religiöse Ausrichtung befriedigen zum Beispiel christliche Träger von Senioreneinrichtungen die Be- dürfnisse vieler Bürger, die ihren Lebensabend in einem katholischenoder evangelischen Umfeld verbringen möch- ten. Freigemeinnützige Träger ergänzen und bereichern so das staatliche Angebot. Die Steuerentlastung entspricht der Staatsentlastung und versetzt die nicht profit-orientierten Or- ganisationen in die Lage, die ih- nen übertragenen Aufgaben zu leisten. Im Steuergesetz 2020 hat der Bundesrat im Dezember weitere Erleichterungen für frei- gemeinnützige Organisationen beschlossen, die wir noch ana- lysieren müssen. Was passiert, wenn die Bilanzen ein negatives Ergebnis aus- weisen? Wie werden Bau- vorhaben finanziert? Wenn keine Rücklagen gebildet wurden, gilt für die drei Trägerfor- men: Privat-wirtschaftende An- bieter nehmen Darlehen auf oder

Krankenhäuser bekommen ihre Leistungen von den Kranken- kassen über Fallpauschalen erstattet. Zusätzlich erhalten sie von den Ländern Investi- tionszuschüsse, die aber nie ausreichen. Sie sind deshalb auf Gewinne angewiesen, um zu investieren und damit die Einrichtungen baulich und me- dizin-technisch auf dem neues- ten Stand zu halten. Senioren- häuser finanzieren sich über die Pflegekassen, die eine vom Pflegegrad des Bewohners ab- hängige Pauschale zahlen, und über die Eigenanteile, die jeder Bewohner zu leisten hat. Das gilt für alle drei Trägerformen. In der steuerlichen Behandlung zeigen sich allerdings Unter- schiede. Die da wären? Freigemeinnützige Unterneh- men zahlen auf ihre Gewinne keine Steuern, da sie diese dem System wieder zuführen und sofern sie aus dem eigent- lichen Kerngeschäft entste- hen. Ein Beispiel: Einnahmen aus der Patientenbehandlung und -versorgung oder aus der Vermögensverwaltung sind steuerbefreit, Einnahmen aus der Cafeteria oder dem Park- haus unterliegen der Steuer­ pflicht.

CellitinnenForum 01 | 2021 17

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