Blickpunkt Schule 3/2021

Lerndefiziten erarbeitet werden, um Lücken im Lernstand der Kinder und Jugendlichen auszugleichen. Undifferenzierte Maßnahmen leis- ten dies erfahrungsgemäß nicht, und die Unterschiede im Lernstand der Schülerinnen und Schüler würden sich verstärken. Eine Konzentration auf bestimmte Jahrgangsstufen und Fächer erscheint sinnvoll. Die Kom- pensation innerhalb der Lerngruppen muss schuljahresbegleitend und in- tegriert in den Regelunterricht umge- setzt werden. Voraussetzung einer deutlichen Binnendifferenzierung ist der Einsatz einer zweiten Lehrkraft in der jeweiligen Gruppe. Diese Maß- nahmen müssen darüber hinaus durch eine fachbezogene Einzel- und Kleingruppenförderung ergänzt wer- den. Hierfür sind die Mittel (zusätzli- che ’Poolstunden’) für geschultes Fachpersonal, im Regelfall eine Lehr-

kraft mit Zweitem Staatsexamen, an der Schule zur Verfügung zu stellen. Generell ist die Förderung einer gro- ßen Anzahl von Schülerinnen und Schülern eine staatliche Aufgabe. Diese kann nicht auf die Privatwirt- schaft verlagert werden. Mit Blick auf die notwendige Diffe- renzierung bietet sich der Einsatz di- gitaler Medien und Materialien in un- terstützender Form – etwa durch Übungseinheiten und Hilfen – gera- dezu an. Die während der Zeit des Distanzunterrichts gewonnenen Er- fahrungen mit digitalen Medien soll- ten dabei genutzt und die Kompeten- zen weiter ausgebaut werden. Hierzu ist eine nachhaltige und zukunftsfä- hige Versorgung der Schulen mit der technischen Infrastruktur, geeigne- ten und rechtlich abgesicherten Ma- terialien sowie Support unerlässlich. Digitale Angebote für alle Klassen-

stufen und Fächer müssen mit Blick auf die heterogene Schülerschaft dif- ferenziert (zum Beispiel Inhalte, Ni- veau, Methoden) bereitgestellt wer- den. Auch die emotionale Förderung als Resilienzförderung zum Beispiel zur Suchtprävention (Handy- und Spielsucht) ist wichtig. Im Bereich der Ausbildung, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte sind Konzepte zur Nutzung digitaler Medien zur Lernstandsanalyse, Lern- förderung und Neugestaltung von Lernprozessen zu entwickeln. Auch Schulleitungen müssen bei der Wei- terentwicklung und Gestaltung des Unterrichtsbereichs ihrer Schule un- ter Nutzung digitaler Möglichkeiten unterstützt werden. Die Schulauf- sicht muss dabei verstärkt die Aufga- be der Beratung und des unterstüt- zenden Services übernehmen. Der Pädagogische Ausschuss

14 Online-Vertreterversammlung 2021 SCHULE Resolution 3

Microsoft Teams und der Datenschutz Kultusministerium verschläft Brisanz D er Hessische Datenschutzbeauf- tragte (HBDI) entschied Ende März, die Duldung nicht daten-

sungen. Nach über einem Jahr Pan- demie lässt sich sagen: Der Distanz- unterricht funktioniert. Durch die Entscheidung des HBDI werden nun mancherorts alle Fort- schritte zunichtegemacht. Auch da- für steht das Kultusministerium in Verantwortung, lag doch von Anfang an nur eine zeitlich begrenzte Dul- dung vor. Grundsätzlich begrüßt der Hessische Philologenverband die Entscheidung des HBDI, das Thema Datensicherheit wieder in den Fokus zu rücken. Auch der in der Pandemie notwendig gewordene Distanzunter- richt muss alle Gütekriterien deut- scher Daten- und Persönlichkeits- schutzrechte erfüllen. Er darf diesbe- züglich in keiner Weise dem Präsenz- unterricht hinterherhinken. Der Hessische Philologenverband fordert daher das Kultusministerium

auf, vonseiten des Landes endlich eine datenschutzkonformeVideokonfe- renzlösung zur Verfügung zu stellen, die den Erfordernissen des Distanzun- terrichts gerecht wird. Bei der konkre- ten Ausgestaltungmuss ferner darauf geachtet werden, dass sich das Video- konferenzsystemproblemlos in die bestehende IT-Infrastruktur wie bei- spielsweise das Schulportal Hessen integrieren lässt. Schließlichmuss frühzeitig bekannt gemacht werden, welche Software vorgesehen ist, um Lehrkräfte zu schulen und so eventuell notwendige Umstellungsprozesse rei- bungslos zu gestalten. Vor allem jene Schulen, die sich auf nicht länger ge- duldete Lösungen verlassen haben, dürfen nicht imRegen stehen gelassen werden. Für den Bezirk Fulda: Alexander Schmitt, Matthias Schuster, Reinhard Schwab

schutzkonformer Videokonferenzlö- sungen für den Distanzunterricht über den 31. Juli 2021 hinaus nicht zu verlängern. Die Entscheidung des HBDI offenbart eine Problematik, de- ren Bedeutsamkeit das Hessische Kultusministerium offensichtlich ver- schlafen hat: Die Notwendigkeit, den hessischen Schulen eine daten- schutzkonforme Videokonferenzlö- sung anzubieten. Viele Schulträger und Schulen haben sich daher auf ei- gene Faust versorgt, sei es durch ex- terne Anbieter wie Microsoft Teams oder durch Videokonferenzsysteme in Eigenregie wie BigBlueButton. Kolle- gien und Schülerschaft sind geschult worden und mittlerweile erfahrene Anwender der jeweils gewählten Lö-

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