Blickpunkt Schule 3/2021

Geschlechtersensible Sprache in Publikationen des hphv Leitend sind für den hphv die nachfolgenden Überlegungen

Unterrichten , dazu: Was wird da alles den Lehrkräften zugemutet? • Das Abitur und seine bundesweite Ver- gleichbarkeit kann uns nicht zufrieden- stellen, besonders angesichts des Bundes- verfassungsgerichtsurteils vom 19. Dezem- ber 2017 zur Vergabe von Studienplätzen: Wie können wir diesem Urteil gerecht wer- den? Die grundsätzliche Forderung muss lauten: Mehr Vergleichbarkeit auf hohem Niveau. • Kompetenzen und Kanon. Warum keinen Diskurs führen über die Erarbeitung eines Wissenskanons für die einzelnen Fächer? • Die Cancel Culture-Kampagne, die unse- re freie Debattenkultur und damit die Frei- heit der Wissenschaft und Forschung be- droht, kann uns nicht unberührt lassen. ’Cancel Culture’, zu übersetzen als ’Absa- ge- oder Löschkultur’, ist in ihrer Wirkung eine Unterdrückungskultur: Was nicht als angemessen gilt, selbst eine sachliche Ar- gumentation, soll in der Attitüde eines moralisch Überlegenen zumVerstummen gebracht werden. Norbert Bolz, Medien- wissenschaftler und Philosoph, merkt da- zu an: »Zunehmend verdrängen Narrative der Identität die wissenschaftliche Wahr- heit.« Und Bolz weiter: »Flankiert werden sie von der Sprachpolizei der politischen Korrektheit« (Avantgarde der Angst, 2020) . Meinungspluralismus sieht anders aus. • Formen der geschlechtergerechten Sprache wirken bisweilen irritierend: Es scheint Mode zu werden, mit ungrammati- schen Ausdrücken zu ’gendern‘, um poli- tisch korrekt zu sein. Dieses Thema dürfen wir nicht den fachlich Unbedarften über- lassen, erst recht nicht den Genderbeses- senen. Gerade die Sprache ist für uns Lehrkräfte das zentrale Kommunikations- mittel, um Bildung für unterschiedlichste gesellschaftliche Gruppen wirksam wer- den zu lassen. Ihre Eindeutigkeit und Ver- ständlichkeit sollten nicht dem sinnvollen Zweck – nämlich der Gleichberechtigung und gleichen Achtung der Geschlechter – geopfert werden. Nicht jeder Zweck heiligt die Mittel. Ein Ja zu einer geschlechter- sensiblen Sprache – aber bitte keine ideo- logische Überfrachtung! Bleiben Sie zuversichtlich und demVerband gewogen.

Editorial | hphv-Standpunkt

A ls Verband von Gymnasi- allehrkräften können wir nicht einer Entwicklung Vorschub leisten, die uns jenseits der aktuellen orthografischen Normenlage verortet und ein ge- wachsenes, gut funktionierendes Sprachsystem so verändert, dass die eindeutige und schnelle Kommunikation erschwert wird, teilweise sogar misslingt. Kom- munikation darf nicht ineffizient werden. Ein geschlechtergerech- ter Sprachgebrauch sollte zudem das Erlernen der geschriebenen Sprache nicht erschweren und keine unnötigen Hindernisse für Nichtmuttersprachler errichten. Gezielten Lenkungsmaßnah- men, die mittels der Sprache Ge- schlechtergerechtigkeit herstel- len für die ’richtige‘ Gesinnung sorgen wollen, stehen wir skep- tisch gegenüber, zu ungewiss ist doch die Aussicht, dass sich über die ’richtige‘ Sprache das Be- wusstsein der Menschen wie auch die gesellschaftlichen Rea- litäten verändern lassen. Für die- se Notwendigkeiten gibt es bes- sere und durchsetzungsstärkere Maßnahmen im politischen Ent- scheidungsbereich. Gender-Stern, Gender-Dop- pelpunkt, Gender-Gap, Binnen-I sind Versuche einer Sprachlen- kung und stellen fremde Wort- bildungsformen dar, die nicht mit den geltenden, vom Rat für deutsche Rechtschreibung ver- tretenen Normen vereinbar sind (s. Empfehlungen vom 26. März 2021) . Befremdlich und unge- lenk wirkt beispielsweise eine Formulierung wie »Wir suchen eine*n erfahrene*n Lehrer*in.« Einen Normverstoß stellt auch

die Anrede »Liebe Kolleg*innen« dar (hier wird die männliche Ge- schlechtsmarkierung verkürzt). Der hphv schließt sich den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung an, der folgende Kriterien für eine »geschlechtersensible Schrei- bung« anführt: Sachliche Kor- rektheit, Verständlichkeit, Les- barkeit und Vorlesbarkeit, Rechtssicherheit und Eindeutig- keit, Übertragbarkeit auf deutschsprachige Länder, Si- cherstellung der Möglichkeiten für Lesende bzw. Hörende, sich auf die wesentlichen Sachver- halte und Kerninformationen zu konzentrieren, Lernbarkeit. Der hphv bevorzugt ein gram- matisch korrektes ’Gendern‘ . Von verkomplizierten Formulie- rungen, die zwar gendergerecht erscheinen, aber ungrammatisch und kommunikativ ineffizient sind, sehen wir ab. Der hphv folgt den Vorgaben des vom Bundesjustizministeri- um herausgegebenen ’Hand- buch(s) der Rechtsförmlichkeit’ (2008) und bevorzugt im Sinne der sprachlichen Gleichbehand- lung • geschlechtsneutrale Perso- nenbezeichnungen (zum Bei- spiel ’die Lehrkraft’, ’das Mit- glied’), • kreative Umschreibungen , durch die Personenbezeich- nungen vermeidbar sind (’den Vorsitz hat’, ’die Anwesenden’, ’die kollegiale Unterstüt- zung’), und • Doppelnennungen , besonders an zentralen Stellen (’Beam- tinnen und Beamte’). Reinhard Schwab

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SCHULE

Ich grüße Sie herzlich Ihr Reinhard Schwab

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