Mobbing
In den folgenden Fällen hat die Rechtsprechung eine Verletzung des allgemeinen Persönlich- keitsrechts durch Mobbing bejaht (weitere Beispiele bei Stück, MDR 2013, S. 379 ff.): • die Zuweisung unverhältnis- mäßig schwerer Arbeiten an eine bekanntermaßen ge- sundheitlich eingeschränkte Mitarbeiterin • ebenso die Zuweisung nicht dem Arbeitsvertrag entspre- chender, deutlich unter- wer-tiger Beschäftigung mit dem Zweck, den Arbeitneh- mer zu zermürben • ständiges Herabwürdigen der fachlichen Qualifikation eines Oberarztes durch dessen Vorgesetzten • die Zusendung von sechs offensichtlich ungerechtfer- tigten Abmahnungen, um den betroffenen Mitarbeiter arbeitsunfähig erkranken zu lassen • die offene Bedrohung des Kein Mobbing im rechtlichen Sinne lag demgegenüber in folgenden Fällen vor: • bei Geschmack- und Taktlo- sigkeiten • bei der Äußerung gerecht- fertigter – auch deutlicher – Kritik • bei einem „verbalen Ausrut- scher“, für den später eine Entschuldigung erfolgte • bei zulässige Abmahnungen • bei einer Versetzung, soweit diese nicht aus eindeutig schikanösen Zwecken erfolgt. Arbeitnehmers („Ich brin- ge dich um, wenn ich dich drau-ßen sehen sollte“)
Beispiele
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