Fortbildung aktuell - Das Journal Nr. 3/2016 (November 2016)

MATTHIAS BAUER

Herstellung von flüssigen Zubereitungen zur ophthalmologischen, nasalen und otologischen Anwendung in der Rezeptur Besonderheiten der Herstellung dreier seltener Darreichungsformen

Die Arzneiformen Augentropfen, Nasentropfen und Ohrentropfen spielen im Vergleich zu den halbfes- ten Arzneiformen, den Flüssigkeiten zur oralen Einnahme oder auch ge- genüber den Kapseln zahlenmäßig eine nur geringe Rolle. Umfragen zeigen jedoch, dass Ophthalmica, Nasalia und Auricularia ebenfalls als freie oder standardisierte Rezeptu- ren verordnet und abgegeben wer- den. Im folgenden Artikel soll auf die Besonderheiten ihrer Herstel- lung eingegangen werden. Eine Veröffentlichung aus dem Jahr 2002 zeigt eine Aufschlüsselung frei kompo- nierter Rezepturen aus 535 Apotheken des Jahres 2001 in Westfalen-Lippe nach Darreichungsformen 1 (s. Abb. 1). In dieser, wie in einer Befragung in Apotheken Thü- ringens 2 , konnte gezeigt werden, dass die halbfesten Arzneiformen mit über 60 Pro- zent am häufigsten hergestellt wurden. Es folgten die oralen Liquida mit 11,5 bzw. 9 Prozent und an dritter Stelle in beiden Be- fragungen die Tees. Wie die Untersuchung

Matthias Bauer (Freudenberg) leitet seit 2008 die PTA-Fach- schule Siegen.

Matthias Bauer

Überprüfungen seitens der Apotheker- kammer Westfalen-Lippe haben zu einer enormen Sensibilisierung für das Thema Rezepturqualität geführt. Dies zeigt sich an den großen Teilnehmerzahlen der Fort- bildungsveranstaltungen zu dieser The- matik und auch dem Besucheransturm auf der Westfälisch-Lippischen Rezeptur- messe in Münster in diesem Jahr. Wenn es auch seit Juni 2012 in der ApBetrO keine Anlage mit verbindlichen Gerätschaften mehr gibt, heißt es dort im

im Kammerbereich Westfalen-Lippe wei- ter zeigt, wurden Zubereitungen zur An- wendung am Auge, der Nase und am Ohr jeweils in einer Häufigkeit von weniger als einem Prozent hergestellt. Bei den Nasalia liegen die halbfesten Formen mit 2,4 Pro- zent noch vor den Tropfen. Nicht nur die zusätzlichen Anforde- rungen, die sich aus der aktualisierten Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ergeben, sondern auch die Untersuchun- gen des Zentrallaboratoriums und die

ABBILDUNG 1: Rezepturfragen im Kammerbereich Westfalen-Lippe, 2001

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