ISS Newsletter 05-2014 - page 4-5

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NEWSLETTER
05/2014
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Wie inden letztenWochen indenMedienkommuniziert istzum01.05.2014dieneueEnergiesparverordnung in
Kraftgetreten.Die rechtlichenVorgabenzurEnergiesparverordnung (EnEV)haben sichmaßgeblichgeändert,
so dass künftig bei jedem Verkauf bzw. jeder Vermietung einer Immobilie auf die neuen Formalitäten zu
achten ist. Bei Nichtbeachtung ist in Zukunftmit empfindlichenGeldstrafen für den Eigentümer zu rechnen
(bis zu15.000EURO). ImEinzelnenbedeutet das:
Die Vorlage eines Energieausweises ist künftig beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie
unumgänglich.Abdem01.05.2014muss jede ImmobilieeinenEnergieausweisvorweisenkönnen, der jedem
Kauf- oder Mietinteressenten unaufgefordert vorzulegen ist. Der Kauf- oder Mietinteressent kann dadurch
die Energieeffizienz einesGebäudes auf einenBlick erkennen. Der Ausweis beinhaltet den Zustandundden
Energieverbrauchder Immobilie inFormeines Energiekennwertes.
NeueEnergiesparverordnungab01.Mai 2014
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