BayernDach Magazin 4-2019_MB

EDITORIAL Auf ein Wort

Gefährliche Sonne

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserinnen und Leser, wie mir zugetragen wurde, hat sich man-

Nicht nur im Dachdeckerhandwerk sind die im Folder genannten „Arbeitszeiteinschränkungen“ wegen UV-Belastung und die Ver- legung von Arbeiten im Freien von 10 – 15 Uhr nach innen unrea- listisch. Auch wird es speziell in unserem Gewerk schwierig sein, in der Mittagszeit mit den höchsten UV-Belastungen ein schatti- ges Plätzchen auf dem Dach zu finden. Über die Entwicklung von Sonnensegeln, transportablen Zeltdächern und anderen Beschat- tungen auf Dächern muss ernsthaft nachgedacht werden. Und da- rüber muss mit der BG BAU noch einmal gesprochen werden. Priorität hat die Unterweisung der Beschäftigten und die Ver- pflichtung zu persönlichen Schutzmaßnahmen wie UV-Schutzmit- teln, Sonnenschutzbrillen, Schutzhelmen und Kopfbedeckungen mit Gesichts- und Nackenschutz und geeigneten Funktionsklei- dungen. Maßgeblich für den Erfolg ist aber auch die Bereitschaft unserer Beschäftigten, dabei mitzumachen. Braune Wadl, weiße Socken, kurze Hosen und freier Oberkörper sind out. Im Zusammenhang mit den sich verändernden Klimabedingungen muss sich auch die Arbeitswelt auf dem Bau verändern. Es wird Branchen geben – dazu gehört auch das Dachdeckerhandwerk – die witterungsbedingte Arbeitsausfälle trotz organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen nicht vermeiden können. Hier sind sich die Tarifvertragsparteien einig, dass wir Dachdecker finanzielle Unterstützung von der Politik zur Realisierung eines Ganzjahres-Schlechtwetter-KUG zum Ausgleich ausfallender Ar- beitszeiten und für Mehraufwendungen benötigen. Alleine kön- nen wir das finanziell nicht schultern. Das größte Problem ist jedoch derzeit, für unser Anliegen in der Politik Gehör zu finden. Dass es auch anders geht, zeigt die Landwirtschaft. Nach der lan- gen Dürre 2018 in vielen Regionen Deutschlands sind rund 228 Millionen Euro an staatlicher Nothilfe an die Landwirtschaft aus- gezahlt worden. Um die Nothilfe für 2019 wird im Hintergrund noch geschachert. Da frage ich mich doch, warum unsere Land- wirte nicht, wie ihre Kollegen in südlichen Ländern, Regenrück- haltebecken zum Bewässern in der Trockenzeit bauen? Das wäre doch eine sinnvolle Investition anstatt einen Verlustausgleich zu fordern, der auf nicht durchschaubaren Statistiken beruht, meint

cher in unserem Gewerk über die aktuelle Zusendung des Fol- ders durch den ASD (Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechni- scher-Dienst) der BG BAU „Schützen Sie sich vor der Sonne“ ge- wundert. Der Sommer mit großer Hitze ist ja so gut wie vorbei. Genau hier aber liegt die Krux, denn „Sonnenschutz“ ist nicht un- bedingt gleichzusetzen mit „Hitzeschutz“. Vielmehr müssen diese Risiken bei Arbeiten im Freien isoliert betrachtet werden. Auch wenn die Tagestemperaturen jetzt wieder weit unter denen des Sommers liegen, kann bei Sonnenschein, unabhängig von der Jah- reszeit, eine hohe UV-Belastung vorliegen. Ebenso ist der erforderliche Schutz vor Höchstbelastungen durch UV-Strahlung und Hitze nachweislich nicht zeitgleich gegeben. Ist ein Höchststand des UV-Index für die Mittagszeit im Zeitraum von 11 – 15 Uhr anzunehmen, traten in diesem Jahr die höchsten Ta- gestemperaturen oft erst in der Zeit zwischen 15 und 17 Uhr auf. Wird der Arbeitsbeginn vorverlegt, um der Hitzebelastung am Nachmittag aus dem Weg zu gehen, lag also nach wie vor eine Belastung durch UV-Strahlung vor. Gerade für Dachdecker ist auch die „UV-Strahlung“ relevant. Haut- und Augenschäden bis hin zum Hautkrebs drohen. Bereits ab einem UV-Index von 3 be- steht eine Gesundheitsgefährdung. Der Gefahrenindex zur UV- Strahlung beruht auf der Einschätzung der zu erwartenden maxi- malen sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung (UV-Index). Hilfestellung zur Bestimmung der Belastung durch UV-Strahlung bietet die Bauwetter-App der BG BAU, mit der für jede Einsatz- stelle in Deutschland der UV-Index abgerufen werden kann. Diese Bauwetter-App kann im App Store und bei Google Play kostenfrei heruntergeladen werden. Dass die von der Sonne verursachten Hautkrebserkrankungen auf dem Vormarsch sind, ist anhand vorliegender Fallzahlen unstrit- tig. Inzwischen stehen Hautkrebserkrankungen durch Sonnenein- strahlung auf Platz 2 der bei der BG BAU angezeigten Berufs- krankheiten. Deshalb sind für Unternehmer und Beschäftigte Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung zwingend erforderlich. Eine eigene Entscheidungsfreiheit für organisatorische und/oder erforderliche persönliche Schutzmaßnahmen, wie sie realistisch und praktikabel umsetzbar sind, muss jedoch verbleiben.

Ihr Landesinnungsmeister A. Ewald Kreuzer

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