MB_2-2015_04052015

02/ 2015

16 APOTHEKENBETRIEB / AUS-/FORTBILDUNG

Nachweis der Pflanzenschutz-Sachkunde Frist läuft am 26. Mai 2015 ab

Seit Juli 2013 genügt als Nachweis der Pflanzenschutz-Sachkunde nicht mehr nur eine abgeschlossene Aus- bildung, ein abgeschlossenes Studium oder eine bestandene Sachkundeprü- fung.

andere nichtsachkundige Personen anleiten oder beaufsichtigen,

bis zum 31. Dezember 2015 an einer Fortbildung teilgenommen haben, um die Sachkunde nicht zu verlieren. Weitere Informationen zu dieser neu- en Regelung finden Sie im internen Bereich unserer Homepage unter www.akwl.de unter der Rubrik „In-

benötigen einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat und haben die Pflicht, sich alle drei Jahre fort- zubilden. Bisher sachkundige Per- sonen, wie z. B. Apotheker/-innen und PTA, die vor dem 14. Februar 2012 ihre Ausbildung abgeschlossen haben, müssen bis spätestens zum 26. Mai 2015 einen Antrag auf Aus- stellung eines Sachkundenachweises beim Pflanzenschutzdienst NRW der Landwirtschaftskammer stellen und

Personen, die zum Pflanzenschutz beraten,

fos Pharma- zie, Recht und Politik“ und der Subrubrik „Pha rma z i e aktuell“.

Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen – auch über das Internet,

Pflanzenschutzmittel beruflich an- wenden und/oder

Verwendung von IR- und NIR-Geräten in Apotheken Erhebung des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker

Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) in Eschborn führt zur- zeit eine Erhebung zur Häufigkeit der Nutzung von IR- und NIR-Geräten in der Identitätsprüfung von Ausgangs- stoffen und dem daraus gegebenen- falls resultierenden Bedarf an benö- tigten Datenbanken durch.

Auf unseren internen Internetseiten finden Sie im Bereich „Infos Phar- mazie, Recht und Politik“ unter der Rubrik „Pharmazie aktuell“ den Fra- gebogen des ZL. Sie können ihn auch direkt auf der Homepage des ZLs un- ter www.zentrallabor.com/pdf/Umfr_ IR_NIR_2014.pdf finden.

Wir bitten Sie herzlich, an der Umfra- ge teilzunehmen!

Crash-Kurs bringt Wiedereinsteiger auf den neuesten Stand Nach einer längeren beruflichen Pause haben 32 Apotheker/innen ihr Fachwissen im AKWL-Crashkurs für Wiedereinsteiger auf den ak- tuellen Stand der Apothekenpraxis gebracht. Dabei wurden die Abga- be rezeptpflichtiger Arzneimittel, Selbstmedikation und Rezeptur eben- so thematisiert wie die Bewertung von Informationen und Aspekte der Arzneimitteltherapiesicherheit. Auch rechtliche Themen spielten eine Rolle und wurden in die Themenblöcke in- tegriert. Aufgrund der positiven Resonanz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer pla- nen wir einen weiteren kostenlosen Crashkurs für Wiedereinsteiger. So- bald wir hierfür einen Termin festge- legt haben, informieren wir Sie.

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