Autoglas Katalog (RAG_D)

AGB

Prüfung der Lieferung und Rügepflicht Die Ware ist vom Kunden bei der Anlieferung zu prü- fen. Mit vorbehaltloser Unterzeichnung des Liefer- scheins gilt die gelieferte Ware vom Kunden als ge- nehmigt. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich zu erheben, und Rapid Autoglas AG ist Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel zu prüfen. Erweist sich die Lieferung als nicht vertragsgemäss, tauscht Rapid Autoglas AG die mangelhafte Ware gegen ein- wandfreie Ware aus. Der Kunde hat wegen Mängeln jeglicher Art keine Rechte und Ansprüche ausser den hier ausdrücklich genannten. Insbesondere sind An- sprüche auf Ersatz von direktem oder/und indirektem Schaden ausgeschlossen. Anwendbares Recht Es gilt schweizerisches Recht. Das UN-Kaufrecht (Wiener Kaufrechtsübereinkommen) findet keine An- wendung. Erfüllungsort, Gerichtsstand Gerichtsstand ist Baar/ZG. Rapid Autoglas AG ist je- doch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.

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