Fortbildung-aktuell-Das-Journal-Nr-2-2015-September-2015

Arzneimittelinteraktionen

det, so muss das pharmazeutische Perso­ nal aktiv handeln, indem es den Arzt bzw. die Ärzte unterrichtet und eine Lösung herbeiführt. Dafür wird eine Zusammen­ arbeit zwischen approbierten und nicht- approbierten Teammitgliedern als essen­ tiell angesehen. Im Rahmen der Patientenberatung muss es gelingen, den Patienten auf der ei­ nen Seite gewissenhaft und konkret zu befragen. Auf der anderen Seite dürfen nicht unberechtigt Ängste und Verunsi­ cherungen geschürt werden. Hat der be­ handelnde Arzt beispielsweise keine The­ rapiepause des Statins (z. B. Simvastatin) unter der Gabe eines Makrolid-Antibioti­ kums (z. B. Erythromycin) empfohlen, so kommt das pharmazeutische Team mit Hilfe der Interaktionsmonographie der ABDA-Datenbank zu dem Schluss, dass die Gesundheit des Patienten akut ge­ fährdet sein könnte. Schwerwiegende un­ erwünschte Arzneimittelwirkungen der Statine, wie die Gefahr von Myopathien und Nierenversagen, sind durch die Ab­ bauhemmung, welche durch das Makro­ lid-Antibiotikum verursacht wird, in ihrer Inzidenz erhöht. Die SOP sieht an dieser Stelle eine Rücksprache mit dem behan­ delnden Arzt vor. Dies erweist sich in der Apothekenpraxis als häufig weniger ein­ fach. In deutschen Arztpraxen kommen Datenbanken mit Interaktionsmonogra­ phien wie der ABDA-Datenbank nur sel­ ten zum Einsatz. Daher verwenden Apo­ theker und Ärzte eine unterschiedliche Informationsbasis, was die Zusammenar­ beit grundsätzlich erschwert. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, dem Arzt im Rah­ men der Rücksprache die Informationen der Interaktionsmonographie der ABDA- Datenbank zur Verfügung zu stellen und auf Basis dieser Informationen dem Arzt einen konkreten Vorschlag zur Umge­ hung der Interaktion zu unterbreiten. Zur Umgehung der Interaktion wäre in dem konkreten Beispiel von Simvastatin und

Hersteller laut Fachinformation nicht vor­ gesehen. Das pharmazeutische Teammit­ glied ist verpflichtet, im Rahmen des Bera­ tungsgespräches herauszufinden, ob die Gesundheit des Patienten akut gefährdet ist, oder ob der behandelnde Arzt bereits Maßnahmen getroffen hat, die Interakti­ on zu umgehen bzw. sorgfältig zu über­ wachen (s. Tab. 4).

Die Interaktionen der Klassen „kontrain­ diziert“, „fallweise kontraindiziert“ und „vorsichtshalber kontraindiziert“ werden in der Gesamtkategorie Kontraindikati­ on zusammengefasst. Diese Gesamtkate­ gorie beinhaltet damit alle Klassen von besonders hohem Schweregrad. Für den Fall, dass die Interaktion in die Kategorie Kontraindikation fällt, ist besondere Vor­ sicht geboten. Eine Einnahme beider Arz­ neimittel im gleichen Zeitraum ist vom

Ist die Gesundheit des Patienten gefähr­

Abbildung 4: SOP „Management von Interaktionen in der öffentlichen Apotheke. 11

10 Fortbildung aktuell - Das Journal Nr. 2/2011 der Apothekerkammer Westfalen-Lippe – l de Apothek kammer Westfalen-Lippe

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