MB_8-2014_04122014

08/ 2014

16 APOTHEKENBETRIEB / IT UND NEUE MEDIEN

Ablaufschema für die Apothekenpraxis Überarbeitet: Einzeleinfuhr von Arzneimitteln

Damit Sie sich leichter durch die komplexen Vorschriften des § 73 Absatz 3 Arzneimittelgesetz zum Einzelimport von Arzneimitteln finden, bieten wir Ihnen als Handlungshilfe in der Apothekenpraxis ein Ablaufschema zum Download von unseren Internetseiten www.akwl.de an.

Die aktualisierte Fassung finden Sie im Mitgliederbereich in der Rubrik „Infos Pharmazie, Recht und Politik“ unter „Viel gefragt: Apothekenpraxis“.

Personalverzeichnis & Umsatzerklärung über akwl.de Ab dem 10. Januar 2015 verfügbar

Ab dem 10. Januar 2015 stellen wir Ihnen erneut alle notwendigen Dokumente zur Mitteilung Ihres Personalver- zeichnisses sowie zur Einreichung Ihrer Umsatzerklärung online zur Verfügung. Im internen Bereich der Kammerwebsite unter akwl.de fin- den alle Apothekeninhaberinnen und -inhaber das Formu- lar für die Umsatzerklärung/en des Jahres 2014 sowie das für Ihre Apotheke(n) bestimmte Personalverzeichnis 2015. Inhaberinnen und Inhaber von Filialverbünden finden die Dokumente für alle zugehörigen Apotheken. Leiter von Krankenhausapotheken können sich über ihre persönlichen Zugangsdaten das Personalverzeichnis herunterladen. Lei- ter/innen von Filialapotheken haben keinen Zugriff auf die- sen Bereich. Die Freischaltung der Rubrik mit den erforderlichen Doku- menten und Erläuterungen erfolgt ab dem 10. Januar 2015. Wir bitten Sie, Ihre Umsatzerklärung/en sowie das ausge- füllte Personalverzeichnis bis zum 15. März 2015 per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg an die AKWL zurückzusen- den.

Über „Ihren persönlichen Bereich“ gelangen Sie zur Übersichtsseite zum Thema „Personalverzeichnis und Umsatzerklärung“.

Personalverzeichnis & Umsatzerklärung Die Umsatzmitteilung muss gemäß § 1 Abs. 3 der Beitragsordnung der AKWL erfolgen. § 5 Abs. 1 Heilberufsgesetz NRW (HeilBerG) ver- pflichtet die Kammern zum Führen eines Personal- verzeichnisses. § 15 der Hauptsatzung der AKWL verpflichtet die Apothekenleiterinnen und -leiter zur An- und Abmeldung der Kammermitglieder sowie zur Mitteilung über die Zahl der übrigen be- rufsspezifischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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