MB_8-2014_04122014

29 DIENSTBEREITSCHAFT / APOTHEKERSTIFTUNG

AKWL MB 08/ 2014

Nur vollständig erbrachte Notdienste werden berücksichtigt Meldung an den Nacht- und Notdienstfonds (NNF)

Nach jedem Quartalsende sind dem Nacht- und Notdienstfonds die Apotheken mitzuteilen, die im jewei- ligen Quartal Notdienste erbracht haben, sowie die Anzahl der jeweils erbrachten Notdienste. Die Apothe- ken, die zur Dienstbereitschaft im Notdienst durchgehend in der Zeit

schwerde heraus, dass eine Apotheke einen Dienst nicht oder nicht voll- ständig erbracht hat, wird dieser dem NNF nicht gemeldet. Die jeweilige Apotheke erhält folglich keine ent- sprechende Notdienstpauschale.

von spätestens 20 Uhr bis mindestens 6 Uhr des Folgetages bestimmt wur- den und den Notdienst vollständig erbracht haben, erhalten hierfür ge- mäß § 20 Abs. 1 Apothekennotdienst- sicherstellungsgesetz (ANSG) einen pauschalen Zuschuss. Stellt sich zum Beispiel aufgrund einer Patientenbe-

Kontaktdaten zu ärztlichen Notfalldienstpraxen Aktualisierte Liste steht zur Verfügung

Im Zuge der Strukturreform des ärztlichen Notfalldienstes hatte die Kassenärztliche Vereinigung West- falen-Lippe (KVWL) eine Liste mit den Telefonnummern der ärztlichen Notfalldienstpraxen erstellt, über die wir die Apotheken per Rundfax informiert hatten. Bei Rückfragen zu

der Kammerhomepage (Rubrik Not- dienste, Ärztlicher Notfalldienst).

Verordnungen wird dadurch die Kon- taktaufnahme zur jeweiligen Notfall- dienstpraxis ermöglicht. Gemeinsam mit der KVWL wurde diese Liste inzwischen aktualisiert. Die Kontaktdaten finden Sie weiter- hin in Ihrem persönlichen Bereich auf

Die KVWL bittet darum, die Telefon- nummern nicht öffentlich bekannt zu machen.

Projektwettbewerb der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe tragbarkeit dieser Projekte und Initia- tiven sind dabei von hohem Interesse, damit sie als Vorbild oder Ideengeber Nutzen stiften können.

Auf dem Westfälisch-Lippischen Apothekertag 2013 wurde erstmals der Stiftungspreis der Apothekerstif- tung Westfalen-Lippe für besondere Ideen und innovative Projekte der Kammermitglieder in Westfalen-Lip- pe verliehen. Viele Apotheker/innen entwickeln in ihrer alltäglichen Arbeit oder in ih- rer Region herausragende Ideen und setzen diese engagiert und kreativ um. Die Apothekerstiftung Westfa- len-Lippe möchte diese Projekte mit dem Stiftungspreis würdigen und zugleich eine Plattform mit „Best Practice“-Beispielen für die Kolle- ginnen und Kollegen aufbauen.

Da Projekte nicht immer passend zu einem bestimmten Zeitraum einer Ausschreibung durchgeführt werden und die Aussicht auf einen möglichen Gewinn nicht der einzige Anreiz für die Durchführung eines Projektes sein sollte, hat sich die Apotheker- stiftung für eine Dauerausschreibung entschieden. Somit können jederzeit Projekte eingereicht und prämiert werden. Der Stiftungspreis wird für die Ent- wicklung und Durchführung von in besonderem Maße innovativen und kreativen und von persönlichem En- gagement getragenen Projekten verliehen. Nachhaltigkeit und Über-

Beteiligen können sich alle Apothe- ker/innen Pharmazeuten im Prakti- kum, Studenten und Doktoranden der Pharmazie aus Westfalen-Lippe. Der Stiftungspreis ist mit 3.000 Euro dotiert. Weitere Informationen und die Aus- schreibungsunterlagen erhalten Sie online unter www.apotheker- stiftung.de oder bei Yvonne Heck- mann (y.heckmann@akwl.de, Tel. 0251/52005-27).

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