2019_DE_FISCHER_BETRIEBSANLEITUNG_web[1]

Verbot von Pedelec-Tuning

Gewährleistung und Haftung bei Mängeln In allen Staaten, die dem EU-Recht unterliegen, gelten teilweise verein- heitlichte Bedingungen zur Ge- währleistung/Sachmängelhaftung. Informie- ren Sie sich ber die f r Sie geltenden nationalen Vorschriften. Im Geltungsbereich des EU-Rechts wird vom Verkäufer mindestens in den ersten zwei Jahren nach Kaufdatum Sachmängelhaftung gewährt. Diese erstreckt sich auf Mängel, die schon bei Kauf/Übergabe vorhanden waren. In den ersten sechs Monaten wird dar ber hinaus vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Fahrräder, gerade auch solche mit elektri- schem Hilfsantrieb, sind komplexe Fahrzeuge. Es ist daher erforderlich, alle Wartungsinterval- le gewissenhaft wahrzunehmen. Das Auslas- sen der Wartung gefährdet die Eintrittspflicht des Verkäufers, wenn nämlich der Fehler durch eine Wartung hätte vermieden werden können. Die erforderlichen Wartungen finden Sie in den Kapiteln dieser Betriebsanleitung und den beilie- genden Anleitungen der Komponentenhersteller. In Deutschland/Österreich können Sie in ei- nem ersten Schritt Nacherf llung verlangen. Schlägt diese endg ltig fehl, was nach zweima- ligem Versuch der Nacherf llung vermutet wird, haben Sie das Recht auf Minderung oder können vom Vertrag zur cktreten. In der Schweiz ist die Haftung auf zwei Jahre nach Kaufdatum beschränkt.

Bei Auftreten eines Mangels haben Sie die Wahl zwischen Wandelung, Minderung und Nachlieferung oder allenfalls Nachbesserung. Die Haftung f r Sachmängel erstreckt sich nicht auf normalen Verschleiß im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Bauteile des Antriebs und der Verzögerungseinrichtungen so- wie Bereifung, Leuchtmittel und Kontaktstellen des Fahrers mit dem Pedelec unterliegen funkti- onsbedingt einem Verschleiß, bei Pedelecs auch der Akku. Bei Eintreten eines Defekts/Haf- tungsfalles wenden Sie sich an un- sere Service-Hotline. Heben Sie zum Nachweis alle Kaufbelege und Inspek- tionsnachweise auf.

Nehmen Sie keine technischen Ver- änderungen an Ihrem Pedelec vor. Jede Manipulation zur Leistungs- steigerung oder Geschwindigkeitssteige- rung kann schwerwiegende rechtliche und sicherheitsrelevante Folgen f r Sie haben. Mögliche rechtliche Folgen: • Das Pedelec wird zulassungs- und versi- cherungspflichtig. Es kommen alle gesetzli- chen Vorschriften bez glich Ausstattung und STVZO zur Geltung. • Seitens des Herstellers entfallen jegliche Haf- tung, Gewährleistung und Garantie. • Strafrechtliche Konsequenzen sind nicht aus- geschlossen. Beispielsweise kann der Tatbe- stand der fahrlässigen Körperverletzung zur Anwendung kommen. • Erlöschen der Fahrradversicherung. Mögliche technische Folgen: • Technische Veränderungen beeinträchtigen die Funktion und können zu Defekten oder zum Bruch von Bauteilen f hren. • Motor und Akku werden berlastet und stark erhitzt. Folge: Irreparable Schäden und Brand- gefahr. • Die Bremsen werden stärker beansprucht. Folge: Fehlfunktion, Überhitzung, schnellere Abnutzung.

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