Fortbildung aktuell - Das Journal Nr. 1/2015 (Mai 2015)

Dr. Verena Stahl

ernüchternde Resultate. 5 Die Teilungs- genauigkeit von sechs verschiedenen Ta- blettenteilern sowie die Teilung per Be- steckmesser und die manuelle Teilung wurden gemäß den Bestimmungen des Europäischen Arzneibuchs anhand von zwölf Präparaten mit unterschiedlich ge- stalteten Bruchkerben oder ohne Bruch- kerbe überprüft. Der beste Tablettentei- ler erfüllte nur bei neun von zwölf Prä- paraten die Anforderungen der Ph.Eur., ebenso wie das Küchenmesser, gefolgt von der manuellen Teilung (sieben Präpa- rate). Das ZL schlussfolgerte, dass Tablet- tenteiler nicht für alle Tabletten geeignet sind und auch nicht vorhersehbar ist, wel- che Tabletten sich besonders gut oder be- sonders schlecht teilen lassen (Abb. 4). Sehr häufig kann folgender Prozess be- obachtet werden: Ein Patient erhält auf- grund von Ödemen ein Diuretikum, bei- spielsweise Xipamid Abz 20 mg Tabletten. Nach einiger Zeit bessert sich der Zustand des Patienten und der behandelnde Arzt empfiehlt, die Dosis zu reduzieren. Da der Patient noch genügend Tabletten bevor- ratet hat, erscheint die Teilung der Tablet- te (sofern „technisch“ überhaupt mög- lich, in diesem Falle ja) als ökonomisch logische Konsequenz, um den Inhalt der angebrochenen Packung aufzubrau- chen. Die Dosis 10 mg zeigt angenommen beim Patienten eine ausreichende Wirk- samkeit und wird daher bei zukünftigen Verordnungen beibehalten. Leider wird aber auch – vermutlich aus Bequemlich- keit oder den oben genannten Budget- gründen – die Verordnung des ursprüng- lichen Präparats (20 mg) aus der Arztsoft- ware heraus beibehalten und nicht mehr geprüft, ob auch ein Präparat mit der ent- sprechend niedrigeren Wirkstärke 10 mg vorhanden wäre. Dem Patienten ist zu- meist nicht klar, dass es auch eine gerin- gere Wirkstärke gibt, die die Einnahme ei- So schleichen sich halbierte Tabletten ein

Abbildung 2: Nicht immer ergeben sich gleiche Bruchstücke.                    Foto: Fotolia / DXfoto.com

ner ganzen Tablette ermöglichen würde. Er nimmt daher die mit der Teilung even- tuell verbundenen Schwierigkeiten hin.

senschaftliche Abteilung eines Herstellers kontaktieren, um entsprechende Teilbar- keits-Informationen einzuholen. Die Hin- weise der Gelben Liste (www.gelbe-liste. de) sind ebenfalls hilfreich und schnell verfügbar, allerdings auch nicht vollstän- dig, da sie auf den Angaben der Herstel- ler aufbauen. Es kann angezeigt werden, ob eine Arzneiform generell nicht teil- bar ist oder dank einer Bruchkerbe ge- teilt werden kann. Kann die Arzneiform darüber hinaus auch in gleiche Dosen ge- teilt werden, wird dies als separate Infor- mation angegeben. Ist das Gegenteil der Fall, kann die Arzneiform also nur zur Er- leichterung der Einnahme geteilt wer- den, finden sich auch hierzu Informatio- nen. Bei teilbaren Präparaten wird zudem angegeben, in wie viele Teile geteilt wer- den kann. Beispielsweise findet sich in der Gelben Liste bei dem Präparat Haldol®- Janssen 1 mg Tabletten folgende Infor- mationskette: „Teilbar“, „in vier Teile teil- bar“, „teilbar zum erleichterten Schlu- cken“. Bei dem wirkstoff- und wirkstär- kengleichen Präparat Haloperidol-neu- raxpharm® 1 mg Tabletten sind folgende

Informationen zur Teilbarkeit

Nicht alle pharmazeutischen Unterneh- mer geben in den Fach- und Gebrauchsin- formationen detailliert an, ob und gege- benenfalls wie ein Präparat geteilt wer- den kann (nicht nachvollziehbar, da die Er- gebnisse einer Prüfung auf Teilbarkeit bei der Zulassung angegeben werden müs- sen). Oft ist dann die fachliche Einschät- zung beziehungsweise die Recherchetä- tigkeit des Apothekenteams gefordert. Es erfordert jedoch Zeit, Angaben zur Teil- barkeit von Tabletten zu recherchieren. Einige pharmazeutischen Unternehmer bieten im geschützten Fachkreis-Bereich ihrer Homepage (Zugang meist per Doc- Check-Passwort möglich) vorbildliche In- formationen an, stellen Übersichtslisten per Download zur Verfügung oder bie- ten gar anschauliche Informationsvideos für Patienten zum richtigen Teilen von Ta- bletten an. 6 Mitunter müssen Apotheker und PTA aber auch die medizinisch-wis-

17 Fortbildung aktuell – Das Journal Nr. 1/2014 der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Fortbildung aktuell – D s Journal der Apoth kerkammer Westfalen-Lippe 17

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